Nachrichten betr. Post- und Telegraphenwesen ꝛc.
für je 300 ⁶ oder 1 Theil n 30....3 mindestens aber— 10 Brief-Porto-Tarif für den äußeren Verkehr des deutschen Reichs. a. Weltpostverein. Das Porto beträgt für: . Briefe für je 15 g.— 20 Posttarten.— 10 Postkarten mit Antwort— 20 Drucksachen, Geschäftspapiere und Waarenproben für je 50. mindestens jedoch für Geschäftspapiere— 20 und für Waarenproben. Einschreibgebühr...— 20 Rückscheingebühr...— 20
Zum Weltpostverein gehören alle Länder mit Ausnahme der nachstehend aufgeführten: 1) von Afrika: Ascension, Capland, Natal, St. Helena, Transvaal, Oranje-⸗Freistaat. 2) von Australien: Westaustralien, Süd— australien, Victoria, Neu-Süd-Wales, Queensland und Neu-Seeland, Vandie— mensland(Tasmanien), die sonstigen bri— tischen Colonien und unabhängigen Insel— gruppen außer Hawaii und dem Schutz⸗ gebiet der deutschen Neu⸗Guinea-Compag-— nie, sowie der Samoa-⸗Inseln. Postkarten mit Antwort können nach sämmt— lichen Ländern des Weltpostvereins zur Absen— dung kommen.
Im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn kommen für Briefe, Postkarten(auch mit Antwort), Drucksachen und Waarenproben die Taxen des inneren deutschen Verkehrs zur Anwendung.
b. Vereins-Ausland, d. h. Länder, welche noch nicht zum Weltpostverein gehören und ein geordnetes Postwesen
besitzen. V Briefe für je 15 g.*— 40 Drucksachen und Waarenproben..— 10 für je 50 g, mindestens jedoch für Waarenproben— 20 Postkarten nicht zulässig. Geschäftspapiere für je 50 g— 10 mindestens jedoch— 40
Versendung von Telegrammen. Gebühren-Tarif für den billigsten und gangbarsten Weg berechnet. Als Mindestbetrag für ein gewöhnliches Tele— gramm werden für den allgemeinen Berkehr 60, für den Stadt-Verkehr 30 erhoben.
Pfennigbeträge, welche durch 5 nicht theilbar sind, werden auf 5 V aufwärts abgerundet. Taxe für Für Telegramme im Verkehr Wort 1) innerhalb Deutschlands.. 6 für Stadttelegrammme 3 2) mit dem europ. Ausland: Belgien. 10 Bosnien⸗Herzegowina 20 Bulgarien. 2⁵ Dänemark. 10 Frankreich. 1⁵ Gibraltar 25 Griechenland: a. Festland, Euböa und Poros 40 b. übrige Inseln. 4⁵ Großbritannien und Irlande. 20⁰ (außerdem eine Grundtaxe von 40 H) Helgoland. 15 Italien. 20 Luxemburg. 6 Malta 40 Montenegro 20 Niederlande 10 Norwegen 20 Oesterreich-Ungaru 10 Portugal 25 Rumänien. 20 Rußland, europ. und kaukasisches. 25 Schweden** 20⁰ Schweiz. 10 Serbien. 2⁰ Spanien 25 Türkei*4 3) Ueber die Höhe der Gebühren für Tele—
gramme nach den außereuropäischen
Ländern geben die Telegraphen-Anstalten
auf Wunsch Auskunft.
Der Taxe unterworfen ist Alles, was der Aufgeber selbst in die Urschrift der Telegramms behufs der Beförderung niedergeschrieben hat, ferner die auf Wunsch des Aufgebers mitzu telegraphirenden Beglaubigungsvermerke.
Für jedes Telegramm, welches bei einer Eisenbahn-Telegraphenstation aufgegeben wird, kann ein Zuschlag von 20 H von derselben erhoben werden. Dieser Zuschlag fällt weg, wenn das Telegramm ausschließlich durch den Bahntelegraphen befördert und eine Bestellgebũhr von 20 A vom Empfänger eingezogen wird.


