Jahrgang 
1886
Seite
115
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15) Sendungen mit Werthangabe. 1) Porto, und zwar: à. fur Briefe ohne Unter- schied des Gewichts bis 10 geogr. Meilen. b. lür alle weiteren Ent- lernungen c. für Packete das ent- fallende Packetporto. 2) Versicherungsgebühr ohne Unterschied d. Entſernung und zu jeder Höhe der Werthangabe für 3e 300% oder 1 Theil von 300 Me. mindestens aber

20 40

10

Brief-Porto-Tarif. für den äusseren Verkehr des deutschen Reichs. ö a. Wellpostverein. Das Porto beträgt für:

.,

Briefe für qe 15 9 20

Postkarten 10

Postkarten mit Antwort 20

Drucksachen, Geschäftspapiere

und Waarenproben für e 50j2 5 mindestens jedoch fur Geschäfts-

Daties 0

und für Waarenproben 10

Einschreibgebühr 20

Rückscheingebühr 20

Zum Weltpostverein gehören alle Länder mit Aus na hme(dler nachstehend aul- geführten: ö 1) von Afrika:

Natal, St. Helena

Freistaat.

2) von Australien: estaustralien, Sudaustralien, Victoria, Neu Süd-Wales, Oueensland und Neu Seeland, Van- Aiemensland( Tasmanien)Semoa⸗Inseln, die sonstigen britischen Colonieen und unabhängigen Inselgruppen ausser Hawaii. Postkarten mit Antwort können nach

sümmtlicheu Ländern des Weltpostvereins zur Absendung kommen.

Ascension, Capland, Transvaal, Oranje

11⁵

Im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn kommen für Briefe, Postkarten(auch mit Antwort), Drucksachen und Waaren- Proben die Taxen des inneren deutschen Verkehrs Zzur Anwendung.

b. Vereins-Ausland, d. h. Länder welche noch nicht zum Welt- bPostverein gehören(und ein 9e

ordnetes Postwesen besitzenh.

. Brièefe für je 15* 60 Drucksachen und Waarenproben 10

fur je 50 g, mindestens Jedoch für Waarenproben 15 Plg. Postkarten nicht zulässig. Geschäftspapière nicht zulassig.

Telegraphen-Gebühren-Tarif. Für den Verkehr innerhalb Deutschlands.

1) Grundtaxe, ohne Rücksicht auf die Wortzahl 20 Pfg.

2) fur jedès Taxwort 5 Pig.

Für Stadttelegrammè in Städten mit mehr als einer Telegraphenanstalt beträgt die Worttaxe 2 Pig.(triſlt auf Giessen nicht zu). EisenbahnTelegraphen-Sta- tionen sind zur Annahme von Stadttele- grammen nicht verpflichtet.

Im ausländischen Verkehr&)

Belgien GErundtaxe 40 Worttaxe 10 Bulgarien Grundtaxe 1 25 Worttaxe 20 Dänemark Grundtaxe 40 Worttaxe 10 Grossbritannien Grundtaxe 40 Worttaxe 20 Frankreich keine Grund- taxe.

6 67 Worttaxe 16

Sind nur noch bis 30. Juni giltig. Vom 1. Juli 1886 ab werden im internationalen Ver- kehr innerhalb Eur opas einheitliche Gebühren nach den Festsetzungen der internationalen Tele- graphen-Conferenz in Berlin vom Jahre 1885 erhoben.

* ö