15) Sendungen mit Werthangabe. 1) Porto, und zwar: à. fur Briefe ohne Unter- schied des Gewichts bis 10 geogr. Meilen. b. lür alle weiteren Ent- lernungen c. für Packete das ent- fallende Packetporto. 2) Versicherungsgebühr ohne Unterschied d. Entſernung und zu jeder Höhe der Werthangabe für 3e 300% oder 1 Theil von 300 Me. mindestens aber
20 40
10
——
Brief-Porto-Tarif. für den äusseren Verkehr des deutschen Reichs. ö a. Wellpostverein. Das Porto beträgt für:
.,
Briefe für qe 15 9— 20
Postkarten— 10
Postkarten mit Antwort— 20
Drucksachen, Geschäftspapiere
und Waarenproben für e 50j2— 5 mindestens jedoch fur Geschäfts-
Daties 0
und für Waarenproben 10
Einschreibgebühr— 20
Rückscheingebühr— 20
Zum Weltpostverein gehören alle Länder mit Aus na hme(dler nachstehend aul- geführten: ö 1) von Afrika:
Natal, St. Helena
Freistaat.
2) von Australien: estaustralien, Sudaustralien, Victoria, Neu Süd-Wales, Oueensland und Neu Seeland, Van- Aiemensland( Tasmanien)Semoa⸗Inseln, die sonstigen britischen Colonieen und unabhängigen Inselgruppen ausser Hawaii. Postkarten mit Antwort können nach
sümmtlicheu Ländern des Weltpostvereins zur Absendung kommen.
Ascension, Capland, „Transvaal, Oranje
11⁵
——
Im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn kommen für Briefe, Postkarten(auch mit Antwort), Drucksachen und Waaren- Proben die Taxen des inneren deutschen Verkehrs Zzur Anwendung.
b. Vereins-Ausland, d. h. Länder welche noch nicht zum Welt- bPostverein gehören(und ein 9e
ordnetes Postwesen besitzenh.
. Brièefe für je 15* 60 Drucksachen und Waarenproben— 10
fur je 50 g, mindestens Jedoch für Waarenproben 15 Plg. Postkarten nicht zulässig. Geschäftspapière nicht zulassig.
Telegraphen-Gebühren-Tarif. Für den Verkehr innerhalb Deutschlands.
1) Grundtaxe, ohne Rücksicht auf die Wortzahl 20 Pfg.
2) fur jedès Taxwort 5 Pig.
Für Stadttelegrammè in Städten mit mehr als einer Telegraphenanstalt beträgt die Worttaxe 2 Pig.(triſlt auf Giessen nicht zu). Eisenbahn—Telegraphen-Sta- tionen sind zur Annahme von Stadttele- grammen nicht verpflichtet.
Im ausländischen Verkehr&)
Belgien GErundtaxe— 40 Worttaxe— 10 Bulgarien Grundtaxe 1— 25 Worttaxe— 20 Dänemark Grundtaxe— 40 Worttaxe— 10 Grossbritannien Grundtaxe— 40 Worttaxe— 20 Frankreich keine Grund- taxe.
6 67 Worttaxe— 16
Sind nur noch bis 30. Juni giltig. Vom 1. Juli 1886 ab werden im internationalen Ver- kehr innerhalb Eur opas einheitliche Gebühren nach den Festsetzungen der internationalen Tele- graphen-Conferenz in Berlin vom Jahre 1885 erhoben.
⁴* ö


