ar zu benützen.
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Nachrichten,
und Telegraphenwesen ete.
9⁴) Postaufträge bis 600 Il. 90) Postauftrage zur Acceptein-
holung bis zu jedem Betrag an die Postanstalt von der Postanstalt.
10) Brièfe im Orts- und Land-
bestellbezirk der Aufgabe- postanstalt: frankirt unfrankirt
11) Bestellung der Postsendungen:
betreffend Post- Post-Tarif für den inneren Verkehr des deutschen Reichs. . 1) Postkarten 35 2) dito mit Antwort. ͤ— 10 3) Briefe bis 15 Gramm— 10 „ von 15 bis 250 G.— 20 4) Drucksachen und Büchersen- dungen bis 50 Gramm— 3— über 50 bis 250 Gramm— 10 v» 250„ 500„— 20 » 500„ Kilogramm— 30 5) Waaren-Proben bis 250 c.— 10 6) Einschreibgebühren— 20 72 Postanweisungen* bis 100%— 20 Postanw. über 100—200 M.— 30 dito über 200— 400.— 40 8) Postnachnahmen“ bis 150% fuür jede Mark mindestens aber— 10
——
20) Postanweisungen nach ausserdeutschen Län- dern sind neben Oesterreich-Ungarn zulässig im Verkehr mit Australien britische Colonien), Barba- dos, Belgien, Bulgarien, Canada, Capcolonie, Dänemark, Dänische Antillen, Egypten, Frank- reich mit Algerien, Grossbritannien und Irland, talien, Gibraltar, Malta, sowie Britisch Indien, Helgoland, Japan, Luxemburg, Niederland und der Niederländ. Besitzungen in Ostindien, Nor- wegen, Portugal, Rumänien, Schweden, der chweiz, Hawai, der Türkei(Tonstantinopel, Adrianopel, Philippopel, Salonichi, Beirut, Smyrna), unis und Tripolis und den Vereinigten Staaten von Amerika. ö u den Postanweisungen nach den vorstehend ö aulgelührten Ländern ist das für den internatio- nalen Verkehr vorgeschriebene besondere Formu- Uober die Ausfertigung der Lstanweisungen, die in Betracht kommenden hrungsverhältnisse, die Gebührensätze u. s. w. erheilt jede Postaustalt Auskunft. ezüglich der Versendung von Briefen mit Werthangabe und von Packeten nach dem Aus- nn sind die dessfallsigen Bestimmungen bei allen Postanstalten 2u erfragen.
. 7 6 5 nin. Nachnahmegebühr wird auf eine durch heilbare Summe aufsteigend abgerundét, z. B.
15 Mark Nachnahme— 32 Pf. ů 30 rundet= 35 Pf.
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a. im Postort Postanweisungen Werthbriefe bis 1500 μα 6 über 1500— 3000& über 3000&4. gewöhnliche Packete: bis 5 kg über 5 kg b. Aufs Land. Werthbriefe, Postanweisungen u. Packete bis zu 2½ kg Packete von höh. Gewicht Zeitungsbestellgeld jahrlich: a. bei wöchentl. einmaligem Erscheinen 3— b. bei wöchentl. 2—3 mal. Erscheinen** C. bei wöchentlich mehrmals od. lägl. 1mal. Erscheinen d. bei tägl 2mal. Erscheinen o. für amtliche Verordnungs- blätter Eilbestellung(Express) für gewöhnl. oder eingeschrieb. Briefe:
1) wenn die Bestellung im
Ortsbestellbezirke der Post- anstalt erfolgt für jede
Sencin- 2) nach Orten im Landbestell- bezirke Zustellungsurkunden: von Behordeen
von Privaten
Me.
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