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Dienststunden an Sonntagen, sowie an den gesetzlichen Feiertagen, welche nicht auf einen Sonntag fallen: Von 8—9 Uhr Vorm.(im Sommer von 7—9 Uhr Vorm.) und von 5—7 Uhr Nachm.
Einschreibsendungen können auch ausserhalb der Schalterdienststunden gegen eine besondere Gebühr von 20 Pfennig eingelielert werden. Die Einlieferung lindet in den inneren Diensträumen dées
Postamts und der Stadtpost statt. Bes züglich des Näheren wird auf die Schalter- aushänge verwiesen.
Brielbestellung: Abgang aus dem Haupt- Postamt: Vorm. 7 Uhr, 930 Uhr, Nachm. 1245 Uhr, 530 Uhr.
Fahrpostbestellung: Vorm 7 Uhr, Nachm. 2 Uhr.
An Sonn- und Festlagen: Briefbestellung 7 Uhr. Fahrpostbestellung 7 Uhr Vorm.
Annahme von Telegrammen und Packeten
ausser den bisher festgesetzten Dienststunden.
Es können des Nachts hier Telegramme nach
Frankfurt(Main) und allen
Solchen Reichstelegraphen-Aemtern aufgelielert werden, bei welchen während der
Nacht Telegraphendienst abgehalten wird.
Die Aullielerung solcher Telegramme
hat in der Zeit von 9 Uhr Abends bis 7 bezw. 8S Uhr Vormittags in der Schalter-
halle des Hauptpostamts in der Balmhofstrasse Zu erfolgen.
Aulliefèrer wWworden.
Ferner wird, um dem publikum die
Fällen Packete stets mit der nächsten
Für die betreffenden
ist vor dem Eingang zur Schalterhalle eine Nachiglocke angebracht
Möglichkeit zu gewähren, in dringenden sich darbietenden Beförderungs-Gelegenheit
zur Absendung zu bringen, zunächst versuchsweise, die Einrichtung getroffen, dass
die Postanstalten, soweit als thunlich, ostbeförderungs-Gelegenheiten,
gewöhnliche Packetsendungen zu solchen welche ausserhalb oder kurz nach Beginn der für
den Verkehr am Schalter bestimmten Diensstunden sich darbièten, auch ausserhalb
der Schalterdienststunden annehmen.
Bedingung dabei ist, dass die Packete von
den Absendern nach Massgabe der Bestimmung im§ 114 Abs. II. der Postordnung als„dringende Sendungen“ bezeichnet sind; auch soll die ausnahmsweise Annahme
solcher Sendungen nur in dem Falle bean
der Einliéeferung ein oder von Dienstgeschäften anwesend sind. eingelieferte Packete ist vom Aulgeber
sprucht werden können, wenn zur Zeit mehrere Beamte
bei der Postanstalt in Wahrnehmung
Für deérartig ausserhalb der Postschalterzeit ausser dem Porto und den Gebühren für
dringende Packetsendungen(P.-O. S§ Hla Abs II), mithin neben der besondeéren Gebühr von 1 l. einé Einlieferungsgebühr von 20 für jede Sendung au
entrichten.
Die Schlusszeit für die Annahme v öllnung des Schalters und nach Beendigur Hauptpostamt in der Bahnhofstrasse auf 30 Minuten jedes Transporis nach dem Bahnhofe lestgesetat.
on„dringenden“ Packetsendungen vor Er- g des Schalterdienstes ist bei dem hiesigen
vor Abgang jeder Post beaw.
Während des Schalterdienstes werden dringende Packetsendungen sowohl bei dem Hauptpostamte wie bei der Stadtpostanstalt bis 5 Minuten vor Abgang der
Posten zur Beförderung angenommen.
Für die Aullieferer dringender Packetsendungen bei Schalterschluss oder
während. der Nachtzeit ist am Eingang zur Schalterhalle des Hauptpostamts in der Bahnhofstrasse eine Nachtglocke angebracht.
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