Jahrgang 
1886
Seite
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Dienststunden an Sonntagen, sowie an den gesetzlichen Feiertagen, welche nicht auf einen Sonntag fallen: Von 89 Uhr Vorm.(im Sommer von 79 Uhr Vorm.) und von 57 Uhr Nachm.

Einschreibsendungen können auch ausserhalb der Schalterdienststunden gegen eine besondere Gebühr von 20 Pfennig eingelielert werden. Die Einlieferung lindet in den inneren Diensträumen dées

Postamts und der Stadtpost statt. Bes züglich des Näheren wird auf die Schalter- aushänge verwiesen.

Brielbestellung: Abgang aus dem Haupt- Postamt: Vorm. 7 Uhr, 930 Uhr, Nachm. 1245 Uhr, 530 Uhr.

Fahrpostbestellung: Vorm 7 Uhr, Nachm. 2 Uhr.

An Sonn- und Festlagen: Briefbestellung 7 Uhr. Fahrpostbestellung 7 Uhr Vorm.

Annahme von Telegrammen und Packeten

ausser den bisher festgesetzten Dienststunden.

Es können des Nachts hier Telegramme nach

Frankfurt(Main) und allen

Solchen Reichstelegraphen-Aemtern aufgelielert werden, bei welchen während der

Nacht Telegraphendienst abgehalten wird.

Die Aullielerung solcher Telegramme

hat in der Zeit von 9 Uhr Abends bis 7 bezw. 8S Uhr Vormittags in der Schalter-

halle des Hauptpostamts in der Balmhofstrasse Zu erfolgen.

Aulliefèrer wWworden.

Ferner wird, um dem publikum die

Fällen Packete stets mit der nächsten

Für die betreffenden

ist vor dem Eingang zur Schalterhalle eine Nachiglocke angebracht

Möglichkeit zu gewähren, in dringenden sich darbietenden Beförderungs-Gelegenheit

zur Absendung zu bringen, zunächst versuchsweise, die Einrichtung getroffen, dass

die Postanstalten, soweit als thunlich, ostbeförderungs-Gelegenheiten,

gewöhnliche Packetsendungen zu solchen welche ausserhalb oder kurz nach Beginn der für

den Verkehr am Schalter bestimmten Diensstunden sich darbièten, auch ausserhalb

der Schalterdienststunden annehmen.

Bedingung dabei ist, dass die Packete von

den Absendern nach Massgabe der Bestimmung im§ 114 Abs. II. der Postordnung alsdringende Sendungen bezeichnet sind; auch soll die ausnahmsweise Annahme

solcher Sendungen nur in dem Falle bean

der Einliéeferung ein oder von Dienstgeschäften anwesend sind. eingelieferte Packete ist vom Aulgeber

sprucht werden können, wenn zur Zeit mehrere Beamte

bei der Postanstalt in Wahrnehmung

Für deérartig ausserhalb der Postschalterzeit ausser dem Porto und den Gebühren für

dringende Packetsendungen(P.-O. S§ Hla Abs II), mithin neben der besondeéren Gebühr von 1 l. einé Einlieferungsgebühr von 20 für jede Sendung au

entrichten.

Die Schlusszeit für die Annahme v öllnung des Schalters und nach Beendigur Hauptpostamt in der Bahnhofstrasse auf 30 Minuten jedes Transporis nach dem Bahnhofe lestgesetat.

ondringenden Packetsendungen vor Er- g des Schalterdienstes ist bei dem hiesigen

vor Abgang jeder Post beaw.

Während des Schalterdienstes werden dringende Packetsendungen sowohl bei dem Hauptpostamte wie bei der Stadtpostanstalt bis 5 Minuten vor Abgang der

Posten zur Beförderung angenommen.

Für die Aullieferer dringender Packetsendungen bei Schalterschluss oder

während. der Nachtzeit ist am Eingang zur Schalterhalle des Hauptpostamts in der Bahnhofstrasse eine Nachtglocke angebracht.

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