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14. Bei ansteckenden Krankheiten in der Familie müssen die Kinder sofort vom Schul- besuch ferngehalten werden und dürfen erst auf ausdrückliche Erlaubnis des Arztes hin wieder eintreten(Vgl. 6-Wochenfrist!) WMenn auch die Schule mit Versicherungen nichts zu tun hat, so sei doch auf die von vielen Schulen bereits abgeschlossene Kollektivversicherung aus Stutt- gart empfehlend hingewiesen. Bei Unfällen wolle man sich stets mit dem hiesigen Vertreter, Herrn Rohde, Schillerstr. 53 in Verbindung setzen.
15. Die Teilnahme der Schüler an wahlfreiem Unterricht(Latein, naturwissenschaftliche Uebungen, Linearzeichnen) bedarf der Zustimmung des Direktors und ist besonderen, ein- schränkenden Bedingungen unterworfen.
16. Der Eintritt in den Turnverein und die Trommel- und Pfeiferriege der Anstalt ist warm zu empfehlen; dagegen dürfen die Schüler nicht an irgend welchen Vereinigungen ausser- halb der Schule, auch nicht an Tanzstunden ohne Genehmigung der Schulleitung teilnehmen. Der selbständige Besuch öffentlicher Lokale ist verboten. Erlaubnis zur Erteilung oder Entgegen- nahme von Privatunterricht ist beim Klassenleiter einzuholen.
17. Auf die mit dem Besuch von Kinotheatern verbundenen Gefahren und auf die Schäden der Schundliteratur wird wiederum mit Nachdruck hingewiesen.
18. jede Beschädigung der öffentlichen Anlagen und Bänke, sowie das Umherwerfen von Papier ist nach Angabe der städtischen Verwaltung besonders streng zu verbieten. Der Verstoss hiergegen ist eines anständigen Schülers unwürdig.
19. In dem Erlass des Herrn Ministers vom 8. August 1913 werden die Schulkinder dringend davor gewarnt, Kraftwagen oder Radfahrer mit Sand oder Steinen zu bewerfen, da ein solcher Unfug zu namenlosem Unglück führen kann.
20. Durch Verfügung des Kgl. Provinzialschulkollegiums kommt künftighin die An- gabe der Rangordnung auf den Zeugnissen in Wegfall.
21. Es wird dringend gebeten, in jedem Schuljahr vom I. Februar bis zum Osterschluss- tage Erkundigungen über Leistungen oder Versetzungsaussichten nicht mehr einholen zu wollen; einerseits sind derartige Nachfragen zu so später Zeit im Hinblick auf die bevor- stehende Entscheidung völlig zwecklos, und ferner sind die Lehrer bis zum Tage der Ver- setzung selbst an die Geheimhaltung der Beschlüsse gebunden.
Am Elternabend führte der Direktor etwa folgendes aus:„Wie Friedrich Paulsen, der Philosoph und Erzieher, an einer Stelle seiner Ethik ausführt, stellt die Seele des Kindes von der Geburt an gleichsam etwas Erhabenes dar. Ihre Bildung ist eine köstliche Aufgabe von Eltern und Lehrern zugleich. Oft genug sind selbst rauhe Naturen durch die Einfalt und schlichte Grösse des Kindes erweicht und zu hilfreichem Schaffen angeregt worden. Mit berechtigtem Stolz fühlt sich schon die junge Mutter vor die verantwortungsvolle Aufgabe gestellt, in eigener Person Erzieherin und Richterin zu sein. So läutert sich das Wesen der Erwachsenen rückwirkend durch die Kraft der eigenen Forderungen. Kommt der Schule vorwiegend die Aufgabe zu, die geistige Begabung der Zöglinge zu wecken und ihren kameradschaftlichen Sinn zu fördern, so haben Elternhaus und Pension in erster Hinsicht die sittliche und die gesundheitliche Förderung der Kinder zu erstreben und dann allerdings auch die geordnete, häusliche Arbeitsleistung zu überwachen. Nach diesen in einander überfliessenden Gesichtspunkten ist aber das notwendige Zusammenwirken der beiden übergeordneten Mächte des Kindes von selbst gegeben: Keiner kann ohne den anderen zu seinem erhabenen TZiele gelangen; denn gross und immer grösser sind und werden die schon an den jüngling herantretenden Aufgaben der weiten Welt. Alle Organe müssen ohne Unterlass gestählt werden für den bevorstehenden Kampf ums Dasein, der stetig wächst im Masse des allenthalben anzutreffenden Wettbewerbs. Die in unserer Zeit nur allzu oft zu be- merkende Verweichlichung von Seele und Körper muss deshalb mit allen Mitteln und mit ständigem Ernst bekämpft werden..
Nicht mit übertriebener Härte sollte man allerdings bei Fehlern eingreifen, besonders wenn der gute Wille noch erkennbar ist; ruhiger Ernst und sachliche Ermahnung zum Guten sind dagegen unentwegt zu be- tätigen. In Fragen der Ernährung sei man auf grösste Ordnung bedacht und bewahre das Kind sorgfältig vor selbstgefälligen Forderungen und vor jedem Uebermass. Wohl eingeteilte Tagesarbeit, unterbrochen von er- frischenden Spaziergängen, sollte ebenso bedacht werden, wie pünktliches Zubettgehen nach längst vorher erledigter Abendmahlzeit.


