4. Das Schulgeld beträgt für einheimische oder hier in Pension befindliche Schüler in der Vorschule 120 ℳ, in der Hauptanstalt von VI bis UIl 130 ℳ, von Oll bis OIl 150 ℳ jährlich. Auswärts Wohnende hingegen zahlen einen Zuschlag von 50 ℳ. Freistellen können bis zu 10% des Schulgeldertrages auf Gesuch beim Magistrat für würdige, bedürftige und tüchtige Schüler gewährt werden..
5. Als weitere Bestimmungen des Magistrats hierüber gelten folgende:
Schüler, welche die Schuſanstalt in der ersten Hälfte eines Unterrichtsvierteljahres(des Zeitraumes vom Schulbeginn bis zum Schulschluss) endgiltig verlassen und rehtzeitig vor- schriftsmässig abgemeldet werden, ingleichen solche, welche erst in der zweiten Hälfte eines Unterrichtsvierteljahres eintreten, zahſen nur für die Hälfte des Vierteljahres. Abgehende Schüler, welche nicht spätestens am letzten Tage der Ferien abgemeldet sind, bleiben noch für die erste Hälfte des neuen Vierteljahres schulgeldpflichtig.
Erkrankten Schülern wird das anteilige Schulgeld erlassen, wenn sie ein halbes Unter- richtsvierteljahr hindurch am Schulbesuche verhindert gewesen sind. Der Antrag ist für das betreffende Vierteljahr zur Vermeidung des Ausschlusses binnen 4 Wochen nach dem letzten Schultage zu stellen.
6. Zeugnisse werden zu Michaelis, Weihnachten und Ostern erteilt; auch erhalten die Eltern schwächerer Schüler bereits vor den grossen Ferien vielfach eine Benachrichtigung über die vorhandenen Mängel, damit diesen rechtzeitig abgeholfen werden kann. Auch an dieser Stelle möchte ich den Eltern warm ans Herz legen, besonders die Versetzungszeug- nisse recht eingehend zu prüfen, da dieselben als Vorbeugungsmittel gegen fortwirkende Schwächen in dem einen oder andern Fach die grösste Bedeutung haben für den Verlauf des neuen Schuljahrs. Etwaige Bemerkungen am Schluss dieser Zeugnisse sind ganz be-— sonders beachtenswert.
7. Direktor und Lehrer der Anstalt werden stets gern bereit sein, den Eltern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Das wiederholt hervorgehobene Vertrauensverhältnis zwischen Schule und Elternhaus muss in allen zweifelhaften Fällen dazu dienen, Klärung zu schaffen; es wird aber gebeten, die Sprechstunden möglichst genau inne zuhalten. Der Direktor ist im Sommer und Winter zu sprechen von 11— 12 Uhr, ausser Sonnabends, während die Besuchszeit der Lehrer zu Beginn jedes Halbjahrs am schwarzen Brett in der Anstalt ver- zeichnet ist. Ein besonderes Lehrersprechzimmer befindet sich hiefür im I. Stock rechts Es- wird stets um Anmeldung 24 Stunden vor dem beabsichtigten Besuch gebeten, damit die er forderlichen Erkundigungen rechtzeitig eingeholt werden können. Es empfiehlt sich, in allen wichtigen Fragen zunächst den Klassenſeiter aufzusuchen, der im allgemeinen für den Be- reich seiner Kaasse in der Lage ist, eingehendere Auskunft zu erteilen als der Direktor selbst.
8. Ostern 1914 setzt die Anstalt die Unterprima auf, während die neue Obersekunda wegen grosser Schülerzahl in A und B zerlegt wird. In Jahresfrist ist somit der Ausbau der Anstalt durch Hinzukommen der Ol vollendet.
9. Auf die Berechtigungen der Oberrealschule auf der letzten Seite des Jahresberichts wird besonders hingewiesen.
10. Die neugegründete Oberrealschul-Unterstützungskasse, die würdigen und begabten Schülern der Anstalt zugute kommen soll und schon fiilfe in Not gewährt hat, ist in stetem Wachsen begriffen. Leider sind wir nicht in der Lage, aller der gütigen Zeichnungen, die teilweise sehr namhafte Beträge ausmachen, hier einzeln zu gedenken. Jedenfalls darf der Ge- danke, der anfangs leider teilweise recht zweifelhaft beurteilt wurde, nunmehr als ein äusserst glücklicher bezeichnet werden, und wir hoffen, dass er immer weitere Kreise ziehen wird. Der Jahresbeitrag beläuft sich auf mindestens 1 Mark.
11. Die Wahl der Pensionen unterliegt in jedem Falle der vorher einzuholenden Zu- stimmung des Direktors.
12. Urlaubsgesuche sind, und zwar nur für dringende Fälle, dem Klassenleiter abzu- geben. Eine Verlängerung der Ferien kann nur im äussersten Notfalle genehmigt werden und ist stets ärztlich zu begründen.
13. Die Eltern werden besonders gebeten, ihre Kinder von den belebten Hauptstrassen der Stadt fernzuhalten und ihnen die allein erfrischenden Spaziergänge in freier Natur ans Herz zu legen.


