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und die Wahl eines Vorstandes sind für die nächste Zeit in Aussicht genommen. Für jede, auch theoretische Förderung dieser Sache werden Schüler und Lehrer der Anstalt recht dankbar sein.
11. Betreffs der Wahl der Pensionen wird wiederum darauf hingewiesen, dass die vorherige Zustimmung des Direktors einzuholen ist. Viele achtbare Familien haben bei der Schulleitung zu diesem Zweck ihre Adressen abgegeben.
12. Urlaubsgesuche sind unter eingehender Darlegung der Gründe an den Klassen- leiter zu richten, der die gewünschte Befreiung dem Direktor unterbreitet. Da im Schulbesuch die eigentliche Berufsarbeit des Schülers zu erblicken ist, so kann solchen Wünschen nur in dringenden Ausnahmefällen entsprochen werden. Namentlich aber ist mit der vielfach üblich gewordenen Sitte zu brechen, dass materiell bevorzugtere Familien ihren Kindern Ver-— längerung der Ferien zu ermöglichen suchen: Weniger günstig gestellte Schüler müssten sich hierdurch arg zurückgesetzt fühlen und eine gerechte Durchführung der Schulordnung wäre dadurch in bedenklicher Weise gefährdet. Sorgfältig begründete ärztliche Gutachten sind solchen Gesuchen stets beizufügen. Auch die Aufsichtsbehörde legt neuerdings auf die Durchführung derartiger Vorschiften besonderes Gewicht. Hierauf sei für die Zeit der grossen Ferien ganz besonders hingewiesen, damit der Direktor nicht von neuem genötigt ist, zur Abwehr zahlreicher Wünsche dieser Art auch die Tagespresse in Anspruch zu nehmen.
13. Die Eltern wollen ihre Kinder nachdrückich darauf hinweisen, dass der regelmässige Aufenthalt in den lebhaft besuchten Hauptstrassen der Stadt keineswegs von Nutzen ist, dass hierdurch vielmehr der öffentliche Verkehr gehemmt und die Möglichkeit erfrischender Spaziergänge in der freien Natur genommen wird, die den Schülern so warm zu empfehlen sind. In dieser Beziehung finden wir auch ganz besonderes Interesse in unserer Bürgerschaft und es gereicht zur besonderen Freude, mitteilen zu können, dass der hiesige Riesengebirgsverein für drei würdige, einheimische Schüler der obersten Klasse unserer Schule je 30 Mark bereit gestellt hat zu einer Sommerreise ins Riesengebirge. Es wird an diese Gewährung lediglich die Bedingung der Anfertigung eines Reiseberichts geknüpft. Die Schüler werden auf die Vorteile der Vorheranmeldung in besonderen Schülerherbergen hingewiesen. Nähere Auskunft erteilt auf Wunsch Herr Oberstabsveterinär, Direktor O. Wulff, Vionvillestr. 2.
14. Im Falle des Ausbruchs ansteckender Krankheiten gelten die bekannten, besonderen Vorschriften für die Wiederzulassung zum Schulbesuch, die der Bestimmung des Arztes unterworfen ist.
15. Die Erlaubnis zur Teilnahme am wahlfreien Unterricht für Latein, naturwissen- schaftliche Uebungen und Linearzeichnen ist von den Eltern beim Direktor zu beantragen. Der Beitritt zu irgend welchen Vereinigungen, die Teilnahnme an Tanzstunden und ähn- lichen Veranstaltungen sind von der Genehmigung der Schulleitung abhängig; der Besuch öffentlicher Lokale ohne Begleitung von erwachsenen Angehörigen ist verboten. Erlaubnis zur Erteilung oder Entgegennahme von Privatunterricht ist beim Klassenleiter einzuholen.
16. Es ist den Schülern der mittleren und der oberen Klassen zu raten, von den mit der Klassenlektüre oft verbundenen Spezialwörterbüchern abzustehen, da ihnen dadurch einerseits der spätere Gebrauch eines guten Gesamtwörterbuchs wesentlich schwerer wird, während anderseits die Kosten der zahlreichen Heftchen beträchtlich anwachsen. Wir empfehlen vielmehr, falls der Schüler auch die oberen Klassen(d. h. von OIIl ab) zu besuchen gedenkt, die baldmögliche, einmalige Anschaffung grösserer Hauptwörterbücher: Sachs-Villate(Französisch), Müret-Sanders(Englisch) und ähnliche Werke sind freilich ebenso kostspielig wie wertvoll(je 15— 16 Mark, in 1 bezw. 2 Bänden), während das zweibändige Wörterbuch von Ernst Pfohl (Französisch), das allerdings wesentlich kleineren Druck zeigt, nur 2 und 4 Mark kostet. Fürs Englische wäre etwa das Werk von Krieg-Schröer zu empfehlen.
Für die mittleren Klassen würden auch die äusserst handlichen und recht guten Wörterbücher von Langenscheidt im Französischen, sowie im Englischen(für jede Sprache 3,50 bis 4,— Mark in einem bezw. zwei Bänden) noch ausreichend sein.
17. Die Aufsichtsbehörde nimmt in einer Verfügung vom 24. April 1912, Nr. III, 1972 Veranlassung, auf die zu befürchtenden Gefahren des selbständigen Besuchs der Kino- theater durch Schüler hinzuweisen, sodass wir die Eltern bitten möchten, dieser Frage ihre beständige Aufmerksamkeit zuzuwenden, soweit es sich nicht um harmlose, lehrreiche und sorgfältig geprüfte Nachmittags-Schülervorstellungen nandelt.


