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3. Auf den Wert der Vorschule als Vorbereitungsanstalt für die Oberrealschule i. E. sei besonders hingewiesen: Die Zöglinge erlangen hier die Reife für den Eintritt in die Sexta bereits nach 3 Jahren, während sie andernfalls mindestens 4 Jahre hierzu brauchen.
4. Das Schulgeld beträgt für einheimische oder hier in Pension befindliche Schüler in der Vorschule 120 ℳ, in der Hauptanstalt von VI bis UIl 130 ℳ, von Oll bis OIl 150 ℳ jährlich. Auswärts Wohnende hingegen zahlen einen Zuschlag von 50 ℳ. Freistellen können bis zu 10% des Schulgeldertrags auf Gesuch beim Magistrat für würdige, bedürftige und tüchtige Schüler gewährt werden.
5. Als weitere Bestimmungen des Magistrats hierüber gelten folgende:
Schüler, welche die Schulanstalt in der ersten Hälfte eines Unterrichtsvierteljahres(des Zeitraumes vom Schulbeginn bis zum Schulschluss) endgiltig verlassen und rechtzeitig vor- schriftsmässig abgemeldet werden, ingleichen solche, welche erst in der zweiten Hälfte eines Unterrichtsvierteljahres eintreten, zahlen nur für die Hälfte des Vierteljahres. Abgehende Schüler, welche nicht spätestens am letzten Tage der Ferien abgemeldet sind, bleiben noch für die erste Hälfte des neuen Vierteljahres schulgeldpflichtig.
Erkrankten Schülern wird das anteilige Schulgeld erlassen, wenn sie ein halbes Unter- richtsvierteljahr hindurch am Schulbesuche verhindert gewesen sind Der Antrag ist für das betreffende Vierteljahr zur Vermeidung des Ausschlusses binnen 4 Wochen nach dem letzten Schultage zu stellen.
6. Zeugnisse werden zu Michaelis, Weihnachten und Ostern erteilt; auch erhalten die Eltern schwächerer Schüler bereits vor den grossen Ferien vielfach eine Benachrichtigung über die vorhandenen Mängel, damit diesen rechtzeitig abgeholfen werden kann. Auch an dieser Stelle möchte ich den Eltern warm ans Herz legen, besonders die Versetzungszeug- nisse recht eingehend zu prüfen, da dieselben als Vorbeugungsmittel gegen fortwirkende Schwächen in dem einen oder anderen Fach die grösste Bedeutung haben für den Verlauf des neuen Schuljahrs. Etwaige Bemerkungen am Schluss dieser Zeugnisse sind ganz be-— sonders beachtenswert.
7. Direktor und Lehrer der Anstalt werden stets gern bereit sein, den Eltern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Das wiederholt hervorgehobene Vertrauensverhältnis zwischen Schule und Elternhaus muss in allen zweifelhaften Fällen dazu dienen, Klärung zu schaffen; es Wird aber gebeten, die Sprechstunden möglichst genau inne zuhalten. Der Direktor ist im Sommer und Winter zu sprechen von 11— 12 Uhr, ausser Sonnabends, während die Besuchszeit der Lehrer zu Beginn jedes Halbjahrs am schwarzen Brett in der Anstalt ver- zeichnet ist. Es wird stets um Anmeldung 24 Stunden vor dem beabsichtigten Besuch gebeten, damit die erforderlichen Erkundigungen rechtzeitig eingeholt werden können. Es empfiehlt sich in allen wichtigen Fragen zunächst den Klassenleiter aufzusuchen, der im allgemeinen für den Bereich seiner Klasse in der Lage ist, eingehendere Auskunft zu erteilen als der Direktor selbst.
8. Der Ausbau der Anstalt beginnt Ostern d. Is. mit der Angliederung der Obersekunda und wird Ostern 1916 mit der Ablegung der ersten Reifeprüfung vollendet sein.
9. Auf mehrfach geäusserten Wunsch sind auf der letzten Seite dieses Jahresberichts die Berechtigungen der Oberrealschule verzeichnet.
10. Entsprechend einer am hiesigen Orte bereits bestehenden Gymnasialunterstützungs- kasse, die bisher in dankenswerter Weise gelegentlich dem einen oder dem anderen unserer Schüler zugute kam, soll auf ausdrücklichen Wunsch des Direktors und des Lehrkörpers eine selbständige Oberrealschul-Unterstützungskasse ins Leben gerufen werden, damit würdigen und begabten Schülern unserer Anstalt im Bedarfsfalle selbständig Schulgeldfreiheit gewährt werden kann. Gelegentlich des Elternabends im Januar wurde auf die mit der Erweite- rung der Anstalt ständig zunehmende Bedeutung einer solchen Einrichtung bereits hingewiesen. Die Anregung fand freudige Aufnahme, und mehrere einflussreiche Bürger haben uns ihre Unterstützung für diese Aufgabe bereits kund getan. Frau Fabrikbesitzer Musäus aus Vetschau hat für den vorliegenden Zweck bereits in überaus freundlicher Weise die stattliche Summe von 100 ℳ gezeichnet. Eltern und Freunde der Anstalt seien, soweit sie hierzu in der Lage sind, herzlichst gebeten, dieses wohltätige Unternehmen auch ihrerseits zu fördern. Zeichnungen über Jahresbeiträge von mindestens 1 ℳ werden zunächst von der Schul- leitung mündlich und schriftlich dankbar entgegen genommen. Die Bildung eines Ausschusses


