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stützungskasse veranstaltet wurde. Die Gesangsvorträge, das Geigen-, besonders aber das Cellospiel fanden reichen Beifall, der hoffentlich unsere Schüler und deren Eltern immer mehr zur Pflege der Hausmusik und Bevorzugung anderer Instrumente vor dem Klavier anregt. Die Schule wird jedenfalls nicht versäumen, was an ihr liegt, zur Förderung der musikalischen Begabung ihrer Zöglinge beizutragen, und ähnliche Aufführungen wie am 18. Dezember all- jährlich veranlassen.
Der körperlichen Gewandtheit und Tüchtigkeit der Knaben hat die Schule in diesem Jahre gleichfalls besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Nachdem es gelungen war, in den Turnspielstunden des Sommers, für welche das Patronat seit Jahren die Mittel im Etat bereit stellt, durch geordnete Pflege der Kreisball- und Schlagballspiele, des Staffeten- und Barlaufes und anderer völkstümlichen Uebungen die Freude der Jugend an unseren deutschen Spielen wieder zu wecken und den englischen Fussball fast ganz zu verdrängen, wurde im Herbst ein sechswöchiger Spielkursus für jüngere Lehrer unter der Leitung der Herren Oberturnlehrer Noack und Dr. Siebert eingerichtet, an dem 25 Herren— unter ihnen sechs Studierende— in je dreimal zwei Wochenstunden teilnahmen, um die Kunst des richtigen Spielens zu üben sowie Theorie und Praxis des Spielunterrichts kennen zu lernen. Die oberen und mittleren Klassen wurden nicht müde, sich zu diesen Stunden zur Verfügung zu stellen und darauf bis in den November hinein fleissig weiter zu spielen, so lange die Gunst des Wetters es irgend gestattete. Ein kurzer Regen störte ihre Fröhlichkeit nicht. Am Schlusse konnten sechzehn Herren Bescheinigungen über den regelmässigen Besuch des Kursus erhalten. Im Winter wurde das Trockenschwimmen in die turnerischen Freiübungen der oberen Klassen aufgenommen. Durch systematische Ausbildung der Muskelgruppen, die beim Schwimmen betätigt werden, sollte der jugendliche Körper schon in der kalten Jahreszeit für das Schwimmen geschickt und gekräftigt werden, um es dann im Sommer schnell zu erlernen und mit Ausdauer zu üben.
Das Patronat der Anstalt hat in beiden Fällen die Mittel für die fehlende Literatur, für Spielgeräte und Schwimmgürtel mit dankenswerter Bereitwilligkeit gewährt.
Seiner Munifizenz verdanken wir auch die Gelegenheit, Herrn Stoughton in einer englischen, Herrn Delbost in einer französischen KRezitation und einem Vortrage über les trois dictions zu hören. Die Lehrer, Lehrerinnen und Zöglinge sämtlicher Schulen innerhalb der Stadt hatten freien Zutritt zu diesen Veranstaltungen. Vom nächsten Jahre ab werden auch Lehrer und Schüler der benachbarten höheren Lehranstalten ohne Entgelt zugelassen werden.
Für die den Schülern unserer obersten Klasse gewährte Erlaubnis, technische und industrielle Anlagen zu besichtigen, sei den Herren Besitzern und Leitern auch an dieser Stelle verbindlicher Dank ausgesprochen.
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eitern.
1. In Bezug auf die Ordnung der Schule sind nachstehende Vorschriften zu beachten:
a) Die Schüler sind verpflichtet, an allen im Lehrplane als allgemein verbindlich vor- geschriebenen ÜUnterrichtsgegenständen regelmässig teil zu nehmen. Befreiungen vom Turnen und Singen treten nur auf Grund eines ärztlichen Attestes ein.
b) Wenn ein Schüler durch Krankheit am Schulbesuche verhindert ist, so muss dies so bald als möglich, spätestens am Morgen des zweiten Tages, durch eine Bescheinigung des Vaters oder des Stellvertreters desselben dem Ordinarius angezeigt werden.
Bei längerer durch Krankheit hervorgerufener Schulversäumnis ist von dem zur Schule zurückkehrenden Schüler eine Bescheinigung über die Art und die Dauer der Krankheit vorzulegen.
Hat ein Schüler eine ansteckende Krankheit überstanden, oder ist jemand in seiner häuslichen Umgebung an einer solchen erkrankt, so hat er eine ärztliche Be- scheinigung darüber beizubringen, dass sein Schulbesuch die anderen Schüler nicht gefährdet.
Für alle anderen Versäumnisse ist, wenn sie sich nur auf 1— 2 Stunden erstrecken, vorher die Erlaubnis des Ordinarius, wenn sie eine längere Zeit erfordern, diejenige des Direktors einzuholen.


