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Ueberzeugung, dass Primareife und Oberprimareife besser ist, als Keife nach Obersekunda. So hat z. B. die Eisenbahnverwaltung im Verordnungswege bestimmt, dass unter den für den mittleren Eisenbahndienst vorgemerkten Bewerbern ein und desselben Jahrganges diejenigen mit Oberprimareife zuerst einberufen werden und dann die mit Primareife und zuletzt die nach Obersekunda Versetzten folgen sollen. Bis dies aber geschieht, haben die Betreffenden ent- weder schon längst einen anderen Beruf ergreifen müssen oder sind beim Verbleiben auf der Schule in die Prima vorgerückt. Die sinngemässe Anwendung der Verordnung würde natürlich auch eine Bevorzugung der mit dem Keifezeugnis Entlassenen bedeuten. Also auch hier wie überall werden die Anforderungen an die Schulbildung der jungen Leute erhöht, und nicht nur allein vom Staate, sondern auch von Privatleuten und Stadtverwaltungen geschieht dies. Unter diesen Verhältnissen kann man es den Eltern nicht verargen, wenn sie ihren Söhnen zur Erlangung des Reifezeugnisses behilflich sein wollen. Die Zahl der Abiturienten hat daher auch mit jedem Jahre weiter zugenommen und wird vermutlich noch weiter zu- nehmen. Daher ist auch in manchen gelehrten Berufsarten(Juristen und Medizinern) schon eine Ueberfüllung vorhanden. Man kann deshalb den Eltern nur raten, beim Uebergange nach Obersekunda es reiflich zu überlegen, ob einerseits ihre Söhne zu einem hõheren Studium wirklich geeignet sind, und ob andererseits ihre Mittel und die Rücksichten auf die Geschwister es zulassen, dass grosse Summen während der langen Vorbereitungs- und Wartezeit für einzelne Familienmitglieder aufgewandt werden.
Ob dieses Erstreben der Reifeprüfung für die Allgemeinheit grosse Vorteile bringt, muss dahin gestellt werden; für die Entwickelung der vorhandenen Oberrealschulen und für die Vermehrung derselben ist die grössere Wertschätzung der Reifeprüfung an einer Vollanstalt von der allergrössten Bedeutung. So werden schon zu Ostern 1903 die Realschulen in Beuthen, Steglitz, Freiburg i. Schl., Göttingen, Gr. Lichterfelde und Schmalkalden mit dem Ausbau zur Oberrealschule beginnen, abgelehnt ist der Ausbau noch in Bielefeld, Cottbus und Mühlhausen i. Th., wobei vorwiegend finanzielle Gründe ins Feld geführt worden sind. In Kassel, Frankfurt a. M., Halle und Hannover macht sich das Bedürfnis nach einer weiteren Oberrealschule geltend. Verhandlungen schweben noch in Eisleben, Königshütte und Potsdam.
Hier wie fast überall geht die Bewegung zum Ausbau von Bürgerkreisen aus, während die Magistrate sich mindestens kühl verhalten, oder auch wohl ihrer Vorliebe für eine Latein- anstalt offen Ausdruck geben.
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
1. In Bezug auf die Ordnung der Schule sind nachstehende Vorschriften zu beachten: a) Die Schüler sind verpflichtet, an allen im Lehrplane als allgemein verbindlich vor- geschriebenen Unterrichtsgegenständen regelmässig teil zu nehmen. Befreiungen vom Turnen und Singen treten nur auf Grund eines ärztlichen Attestes ein.
b) Wenn ein Schüler durch Krankheit am Schulbesuche verhindert ist, so muss dies so bald als möglich, spätestens am Morgen des zweiten Tages, durch eine Bescheinigung des Vaters oder des Stellvertreters desselben dem Ordinarius angezeigt werden.
Bei längerer durch Krankheit hervorgerufener Schulversäumnis ist von dem zur Schule zurückkehrenden Schüler eine Bescheinigung über die Art und die Dauer der Krankheit vorzulegen.
Hat ein Schüler eine ansteckende Krankheit überstanden, oder ist jemand in seiner häuslichen Umgebung an einer solchen erkrankt, so hat er eine ärztliche Bescheinigung darüber beizubringen, dass sein Schulbesuch die anderen Schüler nicht gefährdet.
Für alle anderen Versäumnisse ist, wenn sie sich nur auf 1— 2 Stunden erstrecken, vorher die Erlaubnis des Ordinarius, wenn sie eine längere Zeit erfordern, diejenige des Direktors einzuholen.
c) Kein Schüler darf sich früher als zehn Minuten vor Beginn des UÜUnterrichts vor dem Schulhause oder in den Schulräumen einfinden.


