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d) Zur Wahl oder zum Wechsel der Pension, ebenso zum Privatunterricht ist die vorherige Genehmigung des Direktors erforderlich, und jeder Wohnungswechsel ist dem Ordinarius sofort anzuzeigen. e) Von den Lehrbüchern haben sich die neu eintretenden Schüler die neuesten Aus- gaben aus dem Jahre 1902 mit der neuen Rechtschreibung anzuschaffen; die Lehrbücher der früheren Klassen, besonders die Lesebücher, sind aufzubewahren. Für die Reinschriften sind die Schreibhefte der Buchhandlung des P'estalozzi-Vereins mit mindestens 55 mm breitem Rande vorgeschrieben. 2. Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag, den 16. April 1903, und zwar für alle Klassen, mit Ausnahme der 3. Vorschulklasse, vormittags 8 Uhr; die Einführung der für die 3. Vorschulklasse angemeldeten Schüler findet an demselben Tage vormittags 9 Uhr statt. 3. Die Anmeldung eines Schülers hat durch den Vater oder dessen berechtigten Vertreter persönlich oder schriftlich zu erfolgen. Dabei sind einzureichen: a) ein Tauf- bezw. Geburtsschein; b) ein Impfschein bezw. Wiederimpfschein; c) falls der Schüler bereits Unterricht genossen hat, ein Abgangszeugnis der bisher besuchten Schule oder ein beglaubigtes Zeugnis über die private Vorbildung und das bisherige Betragen. 4. Die Prüfung der zur Aufnahme angemeldeten Schüler wird Mittwoch, den 15. April, vormittags 10 Uhr im Schulgebäude, Zimmer No. 8, stattfinden. Die zu prüfenden Schüler haben Feder und Papier mitzubringen. 5. Das geeignetste Alter zum Eintritt in die Hauptanstalt ist das 10. Lebensjahr. Die Aufnahme in die VI. erfolgt im allgemeinen nicht vor dem vollendeten 9. Lebensjahre und findet in der Regel nicht mehr statt, wenn die Schüler 12 Jahre und älter sind. Diesen ist anzuraten, sich durch Privatunterricht, besonders im Französischen, diejenigen Kenntnisse anzueignen, die zum Eintritt in die dem Alter entsprechende höhere Klasse erforderlich sind. Zum Eintritt in die Sexta wird verlangt die Fähigkeit, ein Diktat in deutscher und lateinischer Schrift deutlich, reinlich, mässig schnell und ohne Fehler niederzuschreiben; UÜbung im fliessenden, sinngemässen Lesen; die Unterscheidung von Substantiv, Adjektiv und Verb; die Kenntnis von Subjekt, Prädikat, Objekt, Deklination, Konjugation und Komparation; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit benannten und unbenannten ganzen Zahlen im Zahlenraume von 1— 10 000 und Gewandtheit im Kopfrechnen im Kreise 1— 1000.
Die beste, zweckmässigste Vorbereitung für die Hauptanstalt wie für jede andere höhere Schule gewährt unsere Vorschule in 3 Klassen vom vollendeten 6. Jahre an. Von der hiesigen Mittelschule können Knaben in die Vorschule überhaupt nicht eintreten, weil die Ziele der Klassen 8 und 7 der Mittelschule hinter den Pensen der Vorschulklassen 3 und 2 zurückbleiben.
Hieraus schon geht hervor, dass, wenn auch in der 6. Klasse der Mittelschule im ganzen das Ziel unserer 1. Vorschulklasse erstrebt wird, die Leistungen der Schüler am Ende des dritten Schuljahres nicht völlig gleich sein können. Deshalb kann nur ganz besonders gut befähigten Schülern, die mit unter den ersten in die 5. Klasse der Mittelschule versetzt sind, zum Eintritt in die Sexta der Realschule geraten werden. Leichter wird im allgemeinen der UÜbergang der in die 1. Mittelschulklasse versetzten Knaben werden, die in unserer Tertia ohne besondere Schwierigkeiten mit fortschreiten können, wenn Begabung und Fleiss zusammentreffen.
6. Das Schulgeld beträgt in der Vorschule 60 ℳ, in den Klassen VI—IV 94 ℳ, in den Klassen III—I 106 ℳ nebst 24 ℳ Zuschlag für auswärtige Schüler.
Nach dem Januarheft 1903 des»Zentralblattes für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preussen« ist in dem elfjährigen Zeitraume von 1892 bis 1903 die Zahl der höheren Lehr- anstalten von 543 auf 616 gestiegen. Die Gymnasien und Progymnasien haben um 34, d. h. 11 vom Hundert, zugenommen; die Oberrealschulen sind von 9 auf 36, die KRealschulen von 45 auf 129 gewachsen. Die lateinlosen Anstalten haben sich also im ganzen um 205 vom Hundert vermehrt. Die realgymnasialen Anstalten sind dagegen um 72 oder 42 vom Hundert zurückgegangen.
Cottbus, den 25. März 1903. Dr. Ruchhöft.


