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Um die Privatlectüre der Schüler in den beiden oberſten Klaſſen zweckmäßig zu regeln und zu leiten, werden nach höherer Anordnung die betreffenden Ordinarien von jetzt an eine ſpe⸗ cielle Aufſicht darüber führen. Das Nähere über dieſe Einrichtung ſoll im naͤchſten Programm mitgetheilt werden, wann nach einjähriger Erfahrung ſich der Erfolg herausgeſtellt haben wird.
Ordinarius war in dem vergangenen Jahre Prof. Herbſt für Prima, Hr. Ober⸗ lehrer Wiedaſch für die obere, Hr. Oberl. Graff für die untere Secunda, Hr. Oberl.
Steger für Tertia, Hr. Oberl. Dr. Schirlitz für Quarta, Hr. Elementarl. Herr für die unterſte Klaſſe.
Zur Vermehrung der ſchon früher hier angelegten Schölerbibliothek wird nun⸗ mehr vorſchriftmäßig von einem jeden nicht ganz unbemittelten Schüler der drei obern Klaſſen Lauch aus der vierten dürfen reifere Schüler Antheil nehmen) ein vierteljähriger Beitrag von 22 Xr. gezahlt. Hierdurch wird dem Leſebedürfniß in Stunden der Muße bald eine Auswahl guter und dem jugendlichen Alter angemeſſener Bücher geboten und der Verſuchung vorge⸗
beugt ſeyn, ſich in Leihbiblſotheten Raths zu erholen, die nach einer Conſiſtorialver⸗ fügung vom 6. Jun. d. J. den Gymnaſiaſten unbedingt unterſagt und in dieſer Beziehung der Aufſicht der Policeibehörde unterworfen ſind.
Eine höchſte Verordnung, die uns von der vorgeſetzten Behörde unterm 27. Apr. d. J. mitgetheilt wurde, verbietet alle öffentlichen Aufzüge bei Schulfeierlichkeiten und andern feſtlichen Veranlaſſungen.
In Betreff der Freiſchüler geſtattet eine Conſiſtorialverfügung vom 16. Oct. 1324, daß der zehnte Theil der geſammten Schülerzahl die Befreiung vom ganzen Schulgelde und der zwanzigſte vom halben erhalte. Aber nur dürftige und anerkannt würdige Schüler, die ſich durch Fleiß und ſittliches Betragen bei den vierteljährigen Zeugniſſen fortwährend eine der erſten Cenſurnumern verdienen, können dieſe Wohlthat in Anſpruch nehmen; dem trägen und ungeſitteten wird ſie ſogleich entzogen.
B. Chronik.
Das Schuljahr wurde am 14. October 1824 ersffnet mit der Einführung des neuen Elementarlehrers, Herrn Auguſt Herr*²), der von Reunvied⸗ wo er an der Stadtſchule
*) Verfaſſer des kurzen Inbegriffs des wiffenewürdighen aus der Ratur⸗ lehre, Berlin 1823.


