Jahrgang 
1830
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4. Vem 20. Jan. Dieſes Generalreſcript theilt eine von dem Königl. Miniſterium erfolgte abändernde Beſtimmung hinſichtlich des bei der Prüſfung der Abiturienten in der Religion zu beobachtenden Verfahrens mit. Die mündliche Prüfung ſoll neben der ſchriftlichen ſtehen bleiben; das Ergebniß der Religionsprüfung, wie auch das ſittlich religiéſe Betragen der Abiturjenten, wird im Prüfungszeugniſſe erwähnt, be⸗ dingt jedoch nicht vorab die Claſſification des Zeugniſſes, ſondern das Reſultat dieſer Prü⸗ fung, gemeinſchaftlich mit dem Ergebniſſe der übrigen Prüfungsgegenſtände, beſtimmen deſſen Bezeichnung, welche von der geſammten Prüfungscommiſſion erfolgt. Ihie None. des de shaden Programms.)

Vom 15. Febr. Da ſich bei der Univerſität zu Benn mehrere junge Leute zur a unnſeen und zur Immatriculationsprüfung gemeldet haben, deren Aufnahme die geſetzliche Vorſchrift entgegenſteht, daß ſeit ihrem Abgange vom Gymnaſium noch kein volles Jahr verfloſſen iſt, ſo wird die Direction angewieſen, jedem ohne Prüfung abgehenden Schüler die(unter No. 3. des Programins von 1828 mitgetheilte) Miniſterialverfügung beſonders einzuſthärfen, nach welcher Schüler, die von einem Gymnaſium abgehen, ohne ſich der vorgeſchriebenen Entlaſſungsprüfung zu unterziehen, erſt nach Verlauf eines Jahres bei den Königl. wiſſenſchaftlichen Prüfungscommiſſionen zum Tentamen und Examen angenommen, wor Ablauf dieſer Friſt aber ohne Weiteres abgewieſen werden ſollen. Ueberhaupt ſoll bei den Abiturientenprüfungen auf die Geſammtb itdung und auf die Reife der zu entlaſſen. den Schüler die ſtrengſte Rückſicht genommen werden. 6. Vom 5. März. Die an nzeinigen Orten C(hier nie) üblichen Voſtnacht bierien ſolen ganz wegfallen. 3 7. Von demſelben Datunn In allen denjenigen Gymnaſten, bei welchen für die phitsfophiſche Propadeutik Lectionen angeordnet ſind, muß ſich die Prüfung der da hianden auch auf dieſen Lehrgegenſtand erſtrecken. . Vom 3. März. Mittheilung einer Miniſterialverfügung nach welcher bei Anſtel⸗ lung Beförderung junger Phi lologe n unter übrigens gleicher Qualification derjenige den un arzu haben ſoll, welcher die andern an mathematiſchen Kenntniſſen übertrifft.

9. Von demſelben Datum. Diejenigen jungen Leute, welche ſich dem Studium der Kberdogie widmen, können bei der jährlichen Erſatzaushebung vom Militeir⸗