Jahrgang 
1856
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darüber auszuſprechen haben, auf welchem Wege ſie während ihres akademiſchen Studiums bemüht geweſen ſind, ibre religionswiſſenſchaftlichen Kenntniſſe zu erwerben und tiefer zu begründen; d) Verordnung, denjenigen Abiturienten, welche ſich dem höhern Schulfach widmen wollen, bei ihrem Abgange die erforderliche Kenntniß von den obigen Beſtimmungen zu geben.

11. Verordnung Sr. Excellenz des Herrn Miniſters d. d. Berlin, 23. Mai 1856 N. 7936 U., mitge⸗ theilt durch das Königliche Provinzial⸗Schul⸗Collegium d. d. Coblenz, 30. Mai N. 1554, daß der Einführung neuer Lehrbücher der Naturgeſchichte auf Gymnaſien ſo lange Anſtand gegeben werden ſolle, bis die Erfahrung gezeigt haben werde, was in dieſem Unterrichtszweige, nach Maaßgabe der Cirkular⸗Verfügung vom 7. Januar c. (u. N. 26812), erreichbar, und welche Art von Lehrbüchern die geeignetſte dazu ſei.

12. Verfügung des Königlichen Provinzial⸗Schul⸗Collegiums d. d. Coblenz, 31. Mai 1856 N. 1693, betreffend die ſ. g. ſtille Entfernung eines Schülers, welche dort ihrem Weſen nach näher beleuchtet wird, mit hinzugefügter Weiſung an die Directionen, zur Vermeidung von Irrungen in amtlichen Verhandlungen, Zeug⸗ niſſen u. dgl. den obigen Ausdruck nicht zu gebrauchen, ſondern wo dieſelbe ſtattgefunden habe zu bemerken, daß der betreffende Schüler auf den Rath der Direction durch ſeine Angehörigen vom Gymnaſium zurückgenommen worden ſei.

Dritter Abſchnitt.

Chronik.

Am 30. und 31. Auguſt vor. J. fand unter dem Vorſitz des Herrn Regierungs⸗ und Schulraths Dr. Landfermann die mündliche Prüfung von 6 Abiturienten ſtatt, welche ſämmtlich das Zeugniß der Reife er⸗ hielten.*) Der Königliche Herr Commiſſar beehrte auch einen Theil der öffentlichen Prüfungen und die Schluß⸗ feier derſelben nebſt Abiturienten⸗Entlaſſung mit ſeiner Gegenwart.

Am Ende des Schuljahrs erhielt der Gymnaſiallehrer Herr die nachgeſuchte Entlaſſung aus dem Staats⸗ dienſt mit Penſion, nachdem derſelbe im Ganzen 45 Jahre, zuerſt 8 ½ an verſchiedenen Orten des jetzt Herzog⸗ lich Naſſauiſchen Landesgebiets, dann 36 ½ Jahre im Preußiſchen, und zwar die letzten 30 hier an unſerer An⸗ ſtalt, der Bildung und Erziehung der Jugend ſeine Kräfte mit Luſt und Liebe und dem davon ſtets untrennbaren Segen gewidmet hatte. Das Lehrer⸗Collegium und die Schüler brachten dem aus ihrer Mitte geſchiedenen Freunde am Abend des 8. October vor. J. ihre ſchlichten aber herzlich gemeinten Zeichen treuer Anhänglichkeit zum Abſchied dar. Möge ihn ein langer und heiterer Lebens⸗Abend erfreuen!

Zur Deckung des Ausfalls im Unterricht erklärte ſich zunächſt ein ehemaliger Schüler unſerer Anſtalt, Herr Eduard Weller**) bereit. Derſelbe ertheilte vertretungsweiſe während des Wintershalbjahrs 24 Lectio⸗ nen wöchentlich,***) bewies ſich in dieſer Zeit dem Collegium als pflichtgetreuen und tüchtigen Mitarbeiter, und erwarb ſich deſſen Achtung und Liebe, wie auch die ſeiner Schüler.

Am 4. und 5. October waren die Aufnahme⸗ und Verſetzungs⸗Prüfungen. Am 6. Morgens 8 Uhr wurde das neue Schuljahr in herkömmlicher Weiſe eröffnet: durch Choralgeſang, eine bezügliche frei vorgetragene An⸗ 3 ſprache des Religionslehrers der Anſtalt, Prof. Dr. Schirlitz, und durch einige eben ſo ſeitens des Referenten

*) Das Nähere über ſie im vierten Abſchnitt, unter B. **) Aus Erda, Kreis Wetzlar, im Herbſt 1852 von hier mit dem Zeugniß der Reife entlaſſen. Derſelbe hatte ſeine, hauptſächlich theologiſchen, zum Theil philologiſchen Studien auf den Univerſitäten Marburg und Halle betrieben. em) Mit den oben Abſchnitt I. Litt. C angeführten Functionen.