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hielt, das Gemüth deſſelben tief bewegen, ſchmerzlich ergreifen mußte: ſo hatte derſelbe auf der anderen Seite alle Urſache, auch in den jüngſten Führungen ſeines Lebens das gnädige Walten Gottes lobend und dankend anzuerkennen und den huldvollen Beſtimmungen der hohen Königlichen Schulbehörden mit den Gefühlen der aufrichtigſten Dankbarkeit und Ver⸗ ehrung Folge zu leiſten.— So geſchah es denn, daß der Unterzeichnete das ihm lieb und werth gewordene Wupper⸗ thal mit dem lieblichen Lahnthal vertauſchte, und daß Wetzlar's Bewohner in ihren würdigen Vertretern und Beamten, in den Königlichen Dienern des Staates und des Heeres, der Kirche und der Schulen, in dem geſammten ehrenwerthen Bürger⸗ ſtande ihm, dem Fremdlinge, in ſo wohlwollender Weiſe entgegen kamen. Der Unterzeichnete fühlt ſich gedrungen, für die zahl— reichen Beweiſe eines ſo freundlichen Entgegenkommens, wie ſolches theils in größeren Vereinen— namentlich bei dem öffentlichen Bewillkommnungsmahle, am 18. April, wo allgemeinere und beſondere Begrüßungen wechſelten und von dem Lehrercollegium des Gymnaſiums ausgegangene Feſtgeſänge den Kreis belebten— auf das Unzweideutigſte hervortrat, theils in engeren Privatzirkeln und Familienkreiſen ſich kund gab, hiermit öffentlich den gebührenden Dank darzubringen. Möge dafür ein ver⸗ ehrliches Publicum die aufrichtige Verſicherung des Unterzeichneten nicht minder freundlich entgegen nehmen, daß ſein unabläſſiges Streben dahin gerichtet ſein wird, im Vereine mit treuen Amtsgenoſſen und Freunden, die wiſſenſchaftliche Ausbildung der dem Gymnaſium anvertrauten Jugend zu pflegen ohne Unterlaß, die ſittliche Führung derſelben zu überwachen mit Liebe und Ernſt, das Wort Gottes zu pflanzen in ihre Herzen durch Hinweiſung auf Den, der uns gemacht iſt von Gott zur Weisheit und Gerechtigkeit, zur Heiligung und zur Erlöſung, Jeſus Chriſtus, geſtern und heute, und derſelbe auch in Ewigkeit. Es wolle der Herr ſelber zu dem Werke ſich bekennen, das er in unſere Hand gelegt hat, und ſeinen Segen verleihen unſeren gemeinſamen Beſtrebungen!—
Durch die beſondere Verfügung des Königlichen Hochlöblichen Provinzial-Schulcollegiums vom 17. Januar 1842 (reſp. 18. Dezember 1841) wurde der Elementarlehrer, Herr Heinrich Fries, zur einſtweiligen Hülfsleiſtung an dem Gymnaſium angenommen und verpflichtet, bis zu acht Stunden woͤchentlich, einſchließlich des Schreibunterrichts(welcher demſelben bereits mittelſt hoher Verfügung vom 12. November 1841 übertragen worden war) in den Gegenſtänden des Elementarunterrichts, gegen eine Remuneration von 80 Thalern, mit dem 1. April 1842 an dem Gymnaſium zu unterrichten. Demzufolge iſt denn auch Herr Fries ſeit dem Beginne des Sommer⸗Semeſters in das bezeichnete Dienſtverhältniß zu dem Gymnaſium eingetreten, nachdem er bereits ſeit Neujahr mit der gedachten Stundenzahl an der Anſtalt beſchäftigt worden war.
Vermittelſt Hochverehrlichen Reſcriptes derſelben vorgeſetzten Königlichen Schulbehörde vom 7. März 1842 wurde der Direction die Benachrichtigung zu Theil, daß das Königliche Hohe Miniſterium der Geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten dem Herrn Gymnaſiallehrer Herr, mit Rückſicht auf die Vertretung der Schreiblehrerſtelle an dem hieſigen Gymnaſium, eine Gratification von 25 Thaler bewilligt habe.
Zweimal wurde im Laufe dieſes Schuljahres eine Abiturienten-Prüfung abgehalten: am 3. März, unter der Leitung des Königlichen Commiſſarius, Herrn Regierungs⸗ und Schulrathes Dr. Korten, und am 22. Auguſt, unter dem Vorſitze des Königlichen Commiſſarius, Herrn Regierungs⸗ und Schulrathes Dr. Landfermann. Das Nüähere über die betref⸗ fenden Abiturienten iſt in dem dritten Abſchnitte nachzuſehen.
Ein Wohllöblicher Magiſtrat hierſelbſt hat, wie bisher, ſo auch in dem gegenwärtigen Jahre zehn Klafter Holz dem Gymnaſium zu überweiſen die Güte gehabt— eine fortdauernde Beachtung öffentlicher Schulbedürfniſſe, welche die Anſtalt auf das Dankbarſte anzuerkennen niemals verfehlen wird.
Der Secundaner Carl Lanzendörfer war ſo glücklich, am 8. Auguſt einem ſeiner jüngeren Mitſchüler, dem Unter⸗Quintaner Albert Ackermann, welchen beim Baden in der Lahn, von einem ſchwächern Mitſchüler erfolglos unterſtützt, die Kraft verlaſſen und die Flut bereits begraben hatte, zur rechten Zeit zu Hülfe zu eilen und nicht ohne eigene Lebensgefahr ans Land zu bringen, wo der Betäubte ſich bald wieder erholte. Obwohl eine jede gute That den Lohn in ſich ſelbſt trägt und das Gelingen derſelben in Gottes Hand ruht, ſo glaubt doch die Direction das beſonnene, thatkräftige Verfahren des Secundaners Lanzendörfer um ſo mehr zur öffentlichen Kenntniß bringen zu müſſen, als derſelben eine Veranlaſſung mehr dadurch geboten wird, der uns anvertrauten Jugend, neben der möglichſten Vorſicht überhaupt, die pünktlichſte Befolgung der für nöthig erachteten Anordnung der Schule wie der Polizei auf das Nachdrücklichſte auch an dieſer Stelle zur Pflicht zu machen. Danken wir Gott für dieſen uns ſo nahe gelegten Beweis ſeiner gnädigen Be⸗


