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ohne Rückſicht auf die facultas docendi in der Religion und in der hebräiſchen Sprache nach demſelben Maaßſtabe zu ertheilen oder zu verweigern, wie es bei den Candidaten weltlichen Standes in Gemäßheit der beſtehenden geſetzlichen Be⸗ ſtimmungen geſchieht, ſo daß den Candidaten der Theologie in dieſer Beziehung die Prüfung weder erleichtert noch er⸗ ſchwert wird.
5) Vom 16. Juli 1842: Erneuerte Beſtimmung, daß die Aufnahme eines Schülers, welcher bereits eine andere Bildungsanſtalt beſucht hat, nur dann erfolgen darf, wenn derſelbe ein eigentliches Abgangszeugniß von der bisher von ihm beſuchten Anſtalt beibringt, welches die Angaben enthält, welche in der Verfügung vom 30. Juli 1836 näher vor⸗ geſchrieben ſind. Die Beibringung einer bloßen Cenſur aus dem letzten oder auch mehrern Semeſtern kann in keinem Falle genügen, um die Aufnahme eines Schülers zu veranlaſſen.
6) Vom 21. Juli 1842: Unter Hinweiſung auf die Verfügung vom 26. November 1840 wird der Anfang der dies⸗ jährigen Herbſtferien auf den 5. September, und der Schluß derſelben auf den 8. October feſtgeſetzt.
II. Empfehlungen einzelner das Unterrichtsweſen beſonders angehender Förderungsmittel und Kunſtgegenſtände.
1) Vom 15. September 1841: Mittheilung, daß von den Büſten des Hochſeligen und des jetzt regierenden Kö⸗ niges Majeſtäten, welche ſich vorzugsweiſe zum Schmucke der allgemeinen Verſammlungs-Säle der höhern Schulen eignen, die vorzüglichſten Gyps⸗Abgüſſe von Berlin durch den Bildhauer Berges im Koöͤniglichen Lagerhauſe, Kloſterſtraße Nr. 76.(für den Preis von 6 bis 10 Thalern) zu beziehen ſind.
2) Vom 15. Januar 1842: Mittheilung eines beſonderen Miniſterial⸗Erlaſſes vom 31. December 1841, vermöge deſſen für die Anfertigung akuſtiſcher Apparate zum Gebrauch beim phyſikaliſchen Unterricht(namentlich Monochorde und verſchiedene Pfeifen) der Orgelbauer und Inſtrumentenmacher Ferdinand Lange zu Berlin(Auguſtſtraße Nr. 57. wohnhaft), welcher ſeit längerer Zeit mit Anfertigung akuſtiſcher Apparate ſich beſchäftigt und alle ihm übertragenen der⸗ artigen Arbeiten(den vorgelegten Atteſten zufolge) mit günſtigem Erfolge ausgeführt hat, beſonders empfohlen wird.
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Zweiter Abſchnitt. Chronik der Anſtalt.
¹Der Unterricht des neuen Schuljahres wurde am 7. October mit Choralgeſang und einem vom Religionslehrer der obern Claſſen, Herrn Profeſſor Dr. Schirlitz, geſprochenen Gebet eröffnet; worauf die Vorleſung der Geſetze durch den Director Axt folgte.
Das Geburtsfeſt Sr. Majeſtät des Königs feierte das Gymnaſium durch Theilnahme am öffentlichen Gottesdienſt, und durch einen Schulactus in der angemeſſen decorirten Aula, vor einem zahlreichen Publikum. Nach einem Choralge⸗ ſange und einem von Herrn Profeſſor Dr. Schirlitz geſprochenen Gebete, traten folgende Schüler auf:
1) Der Primaner Ludwig Geibel: Preußens Verdienſte um die höchſten Güter der Menſchheit(eigene Rede).
2) Der Primaner Albert Petry: In regni Borussici incolumitate universae Germaniae niti incolumitatem (eigene Rede).
3) Der Secundaner Ludwig Sames: Die Schlacht bei Aspern(von Körner).
4) Der Tertianer Otto Forch: Den edeln Deutſchen Männern und Frauen(von E. Schüller zum Feſte der Freiwilligen am 3. Februar 1838 zu Cöln). 1
5) Der Quintaner Friedrich Meyer: Volksgeſang der Preußen.
6) Der Primaner Wilhelm Dönicke: Trinkſpruch des ehemaligen Freiwilligen der Lützow'ſchen Freiſchaar, Au⸗ guſt Bercht, am Feſte des 3. Febr. 1838 zu Cöln.
Hierauf hielt der Herr Oberlehrer Dr. Kleine die Feſtrede:„Ueber die Nothwendigkeit der Eintracht von Schule und Haus in den Grundſätzen der Erziehung.“
Geſang ſchloß die erhebende Feierlichkeit.
Am 25. October trat Prof. Dr. Axt vor einer zahlreichen Verſammlung Theilnehmender förmlich ſein Amt als Director an, nachdem er vorher durch ein Programm dazu eingeladen hatte: Commentationum philologarum particula


