Jahrgang 
1842
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Im Beſonderen iſt, zur Vervollſtändigung des in Vorſtehendem dargelegten Lehrplanes, noch Folgendes zu bemerken.

1) Der Religionsunterricht für die katholiſchen Schüler der Anſtalt, welcher denſelben in drei Abtheilungen mit je zwei wöchentlichen Lehrſtunden von dem Herrn Pfarrer Wolf ertheilt wurde, behandelte: in der oberen Abtheilung die Geſchichte der chriſtlichen Religion und Kirche mit beſonderer Rückſicht auf die katholiſche Glaubenslehre; in der mittleren Abtheilung die chriſtliche Lehre von dem innern und äußern chriſtlichen Leben, von den göttlichen Hülfsmitteln zur Er⸗ weckung, Stärkung und Erhaltung des innern und äußern chriſtlichen Lebens; in der untern Abtheilung die Lehre über den urſprünglichen Zuſtand der Menſchen bis zur Sünde, und über die beginnende Erlöſung durch Gott im alten Bunde mit Zugrundlegung der heiligen Geſchichte.

2) Für den Zeichenunterricht waren die Nachmittagsſtunden Mittwochs und Sonnabends von 1 bis 3 Uhr in der Weiſe beſtimmt, daß die Schüler der vier oberen Claſſen von 1 bis 2, die Schüler der vereinigten V. und VI. Claſſe von 2 bis 3 Uhr, nach curſusgemäß geordneten Muſter⸗Vorlegeblättern unter der Leitung des Zeichenlehrers Herrn Deiker angemeſſen beſchäſtigt wurden. Obwol nun den Schülern der drei oberen Claſſen die Theilnahme an dieſem techniſchen Lehrgegenſtande freigeſtellt war, ſo haben ſich doch mehr als zwei Drittheile dieſem ebenſo angenehmen als vielfach bilden⸗ den Unterrichtsgegenſtande mit gutem Erfolge hingegeben. 4

3) Der Geſangunterricht wurde in vier Abtheilungen, nach getrennten Stimmen, von dem Cantor Herrn Franke ertheilt. Mit den Discant- und Alt⸗Stimmen wurde(in je zwei wöchentlichen Lehrſtunden) die Elementarlehre der Rhythmik vollſtändig, die Elementarlehre der Melodik bis zum Tetrachord durchgenommen und in der Dynamik in vermiſchter Ordnung mezze, forte und piano geſungen. Die Tenor⸗ und Baß⸗Stimmen erhielten(in einer wöchentlichen Uebungsſtunde) die erforderliche Unterweiſung in den vermittelſt der Vereinigung der Rhythmik, Melodik und Dynamik entſtehenden Ton⸗ verhältniſſen. Außerdem wurden im Winterſemeſter, zur Förderung und Belebung der gemeinſamen Morgenandachten, 19 Choräle einſtimmig; im Sommerſemeſter, in einer allgemeinen Singeſtunde, ſieben verſchiedene Stücke(Arien, Mo⸗ tetten) vierſtimmig eingeübt.

4) Ueber die Privatlectüre der Schüler der oberen Claſſen iſt in der vorſtehenden Ueberſicht an gehörigem Orte das Erforderliche angegeben worden.

B.

Ueberſicht der wichtigſten Verordnungen der Hohen Königlichen Schulbehörden, insbeſondere des König⸗ lichen Hochlöblichen Rheiniſchen Provinzial-Schulcollegiums, der Zeitfolge nach zuſammengeſtellt.

I. Geſetzliche Beſtimmungen in Bezug auf innere und äußere Schuldisciplin.

1) Vom 23. October 1841: Beſtimmung, daß den Söhnen emeritirter Lehrer, welche an derſelben Anſtalt geſtanden haben, die Freiſchule ſo lange gewährt werden ſoll, als die Schule ſte wegen ihres Unfleißes oder unſittlichen Betragens gänzlich auszuſchließen, ſich nicht veranlaßt ſieht.

2) Vom 12. December 1841: Beſtimmung, daß ſämmtliche Schüler von Sexta aufwärts bis Tertia einſchließlich dem für ihre Abtheilung angeordneten Geſangunterricht regelmäßig beizuwohnen verpflichtet ſind, und daß nur denjenigen Secundanern und Primanern die Dispenſation von dieſem Unterricht zu ertheilen iſt, welchen es nach den Erfahrungen in der Schule in dem Maaße an muſikaliſcher Anlage fehlt, daß ein weiterer Erfolg dieſes Unterrichts bei ihnen nicht erwartet werden kann. Sollte ſich bei einem oder dem andern Schüler ſchon in den unterſten und mittlern Claſſen Mangel an natürlicher Begabung in dem Grade herausſtellen, daß es rathſam erſcheint, ſie zur Theilnahme an den praktiſchen Geſangübungen nicht ferner heranzuziehen, ſo werden ſie dennoch durch ihre regelmäßige Anweſenheit nicht nur in der Theorie der Muſik eine gewiſſe Sicherheit erlangen, ſondern auch, was als Hauptzweck des Geſangunterrichts an Gymna⸗ ſten zu betrachten iſt, den Gehörſinn als das Organ bilden und veredeln, welches auf die Regungen, Thätigkeiten und Aeußerungen unſers innern Weſens einen unberechenbaren Einfluß ausübt.

3) Vom 16. December 1841: Nach der bisherigen Erfahrung laſſen ſich auch die beſſeren Schüler in den Gymna ſien ſelten überzeugen, daß es zum Beſtehen der Prüfung der zur Univerſttät Abgehenden nur eines regelmäßigen Fleißes bedarf; und beharren bei der irrigen Meinung, daß den Anforderungen der Prüfung derjenige da ſicherſten genüge, welcher

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