Jahrgang 
1837
Einzelbild herunterladen

21

diesen äufserst seltenen Fall den Capitecensis eine Gesammtstimme vorbehalten, um den Aus-

schlag zu geben. Die Clienten, welche gewöhnlich in den unteren Classen mitstimmten, konn-

ten ihren Grundherrn jetzt weniger als Werkzeuge dienen.

Im Allgemeinen werden Zusammenberufungen der Bürgerschaft, worin eine Handlung der höchsten Gewalt ausgeübt werden sollte, Comitia, solche aber, in welchen ein Ober- beamter einen Gegenstand zur Kenntniſs der Bürger brachte, ohne darüber abstimmen zu

lassen, Concio oder Concilium genannt, doch ohne feste Regel. 4 VIII. Patres minorum gentium.

So wie mit der Einführung des Census und der Centurien die bürgerliche Bedeutung der Gentes, der Curien und Tribus aufhörte, so fiel auch die bisherige Vertretungsart der- selben im Senate weg. Den Königen Tarquinius priscus und Servius Tullius wird die Ver- mehrung der bisherigen Senatorenzahl von 100 auf 300 zugeschrieben. Aus den Plebejern wurden die neuen 200 Senatoren wahrscheinlich nach dem Census ihres Vermögens gewählt und entgegengesetzt den alten Geschlechtern(Patres majorum gentium), wurden sie Patres minorum gentium genannt, eben so Conscripti oder Adlecti, welche letztere Bezeichnung alsbald zur Gesammtbenennung aller Senatoren überging.

IX. Consules. Rex sacrorum. Interrex.

Die Mehrzahl der römischen Bürger schritt nach den bewilligten Zugeständnissen in seinen Ansprüchen immer weiter vor. Die lebenslängliche Dauer der Würden des Rex und des Tribunus Celerum vertrug sich nicht mit dem erwachten politischen Geiste. Allgemein verlangte der Ehrgeiz der alten wie der neuen Patricier die Abschaffung der Lebenslänglich- keit sowie die Schmälerung dieser höchsten Würden.

So wurden zwei Consaln jährlich in den Centuriat-Comitien gewählt, welche mit Ausnahme der Religionshandlungen alle Theile des Staats- und Kriegswesens verwalteten. Auf der Macht des Alterthümlichen beruhte es, daſs der Wagen die Auszeichnung beider Consuln blieb, und dafs nicht nur sie, sondern auch die von ihrer Würde abgetrennten

besonderen Aemter Magistratus Curules genannt wurden. Beide Consuln sollten monatlich in der Vorgewalt wechseln, aber auch durch gegenseitigen Vergleich und Verlosung konn- ten sie ihre Verrichtungen bestimmen.

Junius Brutus konnte als bisheriger Tribunus Celerum bei der ersten Verleihung der Consulwürde nicht übergangen werden. Mit seiner Wahl erlosch das Tribunat für immer. Ueber den Anutrittstag des Consulats war eine feste Bestimmung nicht möglich.

Aus der früheren Würde des Königs entstand ferner für die religiösen Angelegenhei- ten ein Rex sacrorum oder sacrificiorum, auf dessen Wahl der Priestergenossenschaft ein

bedeutender Einflufs eingeräumt wurde. Sein Amt war lebenslänglich.

Die Consuln wurden, wenn ein Wechsel ihrer Würden bevorstand, unter der Auf- sicht eines von den zeitigen gewählt. Der in seinem Amtsjahre verstorbene wurde durch einen Ergänzungs-Consul ersetzt, dessen Wahlhandlung der überlebende vorstand; wurde aber das Amt beider Consuln vor Ablauf ihres Jahres erledigt, so muſste zum Behufe der Wahlhandlung ein aufserordentlicher Beamter eintreten, dieses war der Interreæ, der, sowie früher bei einem Interreguum, aus einem Ausschusse des Senates gewählt wurde, aber im-