Jahrgang 
1837
Einzelbild herunterladen

- 17

Aus diesen Anordnungen ging natürlich eine Regierungsbehörde hervor, mit der Ober- aufsicht über den Staat, und der Ort, wo diese Behörde ihren Sitz genommen, erhielt die Namen: Pdu,(Kriegs-) Macht, und Kugeic,(Staats-) Herrschaft; jenes ist Roma, aus diesem ist Quiria geworden. Die Sage nennt den Stifter des römischen Staates Rhomus-. und Quirinus, und die Bewohner der Stadt, welche um den Sitz der Regierung entstanden, erhielten die Namen: Romani und Quirites. Einen strengen Unterschied dieser beiden Na- men keunt das Alterthum nicht, jedoch scheint man, wo er geltend gemacht wurde, bei Romani an das kriegsgenossenschaftliche Verhältniſs, bei Quirites an das staatsbürgerliche gedacht zu haben.

Die Mitglieder der Staatsregierung gehen zunächst hervor aus den Verwaltungsräthen der 30 Curien, so daſs, auf jede Curie drei gerechnet, der Senatus(der kleine Rath) aus 90 Mitgliedern bestand; diese trennten sich zum Behufe des Abstimmens in 9 gleiche Ab- theilungen(%0⸗) und erhielten aus jeder Tribus noch drei Vorsteher, welche die Virilstim- men abnahmen, und an die Spitze dieser 99 Senatoren wurde als Oberbeamte des ganzen Staates ein Rex von der Bürgergesammtheit mit lebenslänglicher Würde gewählt, so daſs also der Senat aus 100 Personen bestand.

Der Rex führte den Vorsitz in den Rathsversammlungen und den Oberbefehl im Felde, berief die Comitia curiata und leitete die Verhandlungen derselben, verwaltete die Rechtspflege, mit Ausnahme der hohen Strafgerichtsbarkeit, und vollzog gewisse Staatsre- ligionshandlungen. War seine Würde erledigt, so vertrat der Oberbefehlshaber der Reiter- schaar, der Tribunus(maximus) Celerum, welcher deſshalb auch von ihm ernannt wurde,

seine Stelle. IV. Patres. Clientes. Plebs. Populus.

Schon bei der Ansiedelung gab es gewisse vorberechtigte Familien, die, weil in den frühesten Zeiten die Herrschaft nur den Alten zustand, Patres, Patrici genannt wurden. Aufser dem Rechte, die Götter zu befragen, und die Auguren oft als ihre Handlanger zu benutzen, gebührten den Mitgliedern dieses Herrenstandes ausschliefslich und erblich die Besetzung des kleinen Rathes und aller höheren Aemter im Staate, im Felde und im Cul- tus. Auch in dem groſsen Rathe öder den Curiatcomitien hatten sie durch ihre Clienten das Uebergewicht.

Die Clienten waren nämlich die von den eingedrungenen Fremdlingen bezwungenen Urbewohner des Landes, welche bei der Theilung des Gebiets den vorberechtigten Patri- ciern als Hörige oder dinglich- unfreie Hintersassen(Cluentes von lνεly, gleichbedeutend mit dxαέιι) zugefallen waren. Sie hatten die Verpflichtung, ihren Grundherrn, Patronen, deren Gentilnamen sie führten, und auf deren Gentil-Gebiet sie in ihren Heirathen be-

schränkt waren, persönliche Hilfe zu leisten, ihnen einen Theil ihrer ländlichen Erzeugnisse 3* 83 2