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gemeinsame Versammlungsplatz der Curien hiefs Leiton, Laiton, Latium. Die hier gefaſsten Beschlüsse vollzog ein Verwaltungsrath, aus einem Curio und zwei Decurionen bestehend, welcher an einem Mittelpuncte der Umwohnerschaft(Amphiktionie) an dem Gemeinheerde (Prytaneum) unter heiligen Gebräuchen speiste. Je 10 Landschaften(Curiae) d. h. 100 Gentes, bildeten einen Stamm, und da es 30 Landschaften waren, so entstanden drei Stämme, drei geschlechtsgemeinheitliehe Tribus(Rhamnes, Titienses, Luceres), die also zwar auf Oert- lichkeit beruhten, bei denen aber die Gentilität zum Grunde lag.
Für die 30 einzelnen Latia der Curien gab es einen Hauptmittelpunct in dem Pan- Latium, woraus Palantium, der die volle Gesammtheit der 300 Landgemeinen umfaſste und den Gesammtheerd(Vesta coena) unter der Aufsicht eines Curio maximus darstellte.
II. Celeres. Consudlid.
Die vereinten drei Stämme unterhielten eine geordnete Waffenverbindung. Der Kern des Bundesheeres bestand, wie bei den Griechen, aus Streitwagen. Jeder Wagen, bespannt mit vier Pferden, hatte drei Equites, einen Oberen(Flexumen), der ihn führte und zwei Untergeordnete, welche mit Speer oder Lanze kämpften. Diese Equites(Wagenreiter) hie- ſsen Celeres. Jede Gens stellte einen Wagen mit Bespannung und Mannschaft, jede Curie also zehn, und jede Tribus 100, zusammen also 300, und sowie es 3 Tribus gab, so gab es mithin auch 900 Celeres, und unter ihnen bildeten die Flexumines, als Anführer, drei Hundertschaften— Centurige, an deren Spitze wieder drei Centurionen standen für die gottesdienstlichen Handlungen im Felde. Oberbefehlshaber des ganzen Wagenheeres war ein Tribunus Celerum, wie der Curio maximus für das Staats- und Religionswesen.
Nach Ablauf eines jeden groſsen Jahres wurde über die Celeres eine Heerschau ge- halten, wobei allgemeine Bundesangelegenheiten zur Berathung kamen. Als unsichtbares Haupt der ganzen Versammlung galt, nach dem Vorbilde der Griechen, Neptunus, der Be- rathende, Consus, woher die Versammlungen Consualia hieſsen.
III. Comitia curiata. Romani et Quirites. Senatus et Req.
In den auf dem Platze des bisherigen Panlatium gehaltenen Staatsversammlungen wur- den alle Gegenstände verhandelt, welche früher in den besonderen Curialien wie in den all- gemeinen Consualien vorkamen, als: Beamtenwahl, Kriegserklärungen, Friedensschlüsse etc. Alle Bürger ohne Unterschied nahmen daran Theil; die vornehmeren wurden durch öffent- liche Boten, die übrigen durch Hornbläser zusammengerufen. Der Platz des Panlatium hieſs
von seiner Bestimmung Comitium. Das Abstimmen in diesen Berathungen geschah Mann
für Mann(viritim), in jeder Gens unter der Leitung eines Decurio; aus der Mehrheit der 10 Gentilstimmen zog der Curio die Curialstimme, und die 30 Curialstimmen muſs der Curio maximus gesammelt haben. Die Mehrheit der Curialstimmen entschied; daher die Versammlungen Comitia curiata hieſsen.


