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zu überliefern, zu ihren öffentlichen Leistungen beizutragen, gerichtliche Geldbufsen und Schulden für sie zu zahlen und sie wie ihre nächsten Verwandten aus der Gefangenschaft zu lösen. Auf der anderen Seite wachte der Patronus gerne über seine Clienten, nahm sich seiner Familie an, und vertrat ihn vor Gericht, wenn er Kläger war. Die Höfe der Clien- ten waren aber nicht abgesondert, sondern dem Gebiete der Gens, worin ihre Grundherrn ansäſsig waren, einverleibt; daher sie auch als Mitglieder der, Gemeine in den Curien-Ver- sammlungen mit einer persönlichen Stimme berechtigt waren.
Die Plebejer(Plebes) bildeten neben dem Herrenstande den persönlich-, undh dinglich- freien Mittelstand, die eigentliche Gemeine, als Ackerbürger(Handwerke und Handel blie- ben lange Zeit den Beisassen und Fremden); ihre Höfe und Ländereien lagen mit denen der Patricier und ihrer Clienten durcheinander untermischt; sie hatten von Anbeginn Theil an der Abfassung der Gesetze und der Ernennung der vollziehenden Beamten in den Curien.
So waren schon bei der ersten Ansiedlung die Patres, Plebes und Clientes(Edle oder Väter, gemeine Landsassen, und hörige Leute) entstanden.
So wie nun die meisten Gentes aus Familien der beiden Stände zusammengesetzt wa- ren, und alls diese Familien einer Gens ohne Unterschied den gemeinsamen Gentil-Namen führten, sowie ferner die Curien aus beiden freien Ständen mit den Clienten der Patricier bestanden, und die Plebejer, wie diese, das Stimmrecht in den Comitiis curiatis hatten, so machten auch die Plebejer gemeinsam mit den Patriciern und Clienten den Populus(die ge- sammte Bürgerschaft oder Gemeine) aus, und standen nur als freier Mittelstand den freien Herrengeschlechtern gegenüber; werden die Plebejer allein unter populus verstanden, so ge- schieht es nur in Beziehung auf ihre Sonderung in Tribus.
V. Reiter. Centurien.
Die Streitwagen-Mannschaft, die oben in II. angedeutet worden, wurde durch die neue Anordnung des Tarquinius aufgelöst. An ihre Stelle traten Einzelnberittene und zwar, nach der Verdoppelung der früheren Gesammtwagen-Mannschaft, welche 900 betrug, jetzt 1800, geordnet in 18 Schaaren oder Hundertschaften, Centuriae, so daſs die früheren 300 Flexumines nun 600, und die früheren 600 Lanzenstreiter nun 1200, zusammen also 1800 Reiter von gleichartigen Waffen ausmachten. Mit dieser Umgestaltung war zugleich die weitere Veränderung des Kriegswesens verbunden, daſs auch das Fufsvolk in Schaaren von je hundert Mann, d. h. in Centurien abgetheilt und diese Schaaren überhaupt so genannt wurden. Der Rossedienst ward von nun an eine persönliche öffentliche Verbindlichkeit, die einzeln an den Reichsten haftete, ohne Rücksicht, zu welcher Gens sie gehörten, und auch der Fufsgänger erhielt seine Waffengattung ohne Berücksichtigung der Gentes und Curien, lediglich nach dem Gesichtspuncte des Vermögens.
Diese Centurien-Eintheilung, die also ursprünglich nur das Kriegswesen betraf, ging


