Jahrgang 
1837
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jische Wahlen ohne Bestätigung der Curien vorzunehmen, öffentliche Angelegenheiten zu berathen und Beschlüsse zu fassen, die, wenn sie auch noch keine förmliche Gesetzeskraft hatten, doch leicht geltend gemacht werden konnten; früher trafen ihre Beschlüsse nur die plebejische Gemeinde selbst, und waren, gleich wie bei jeder anderen Corporation, nur für die Ihrigen, nicht aber für die gesammte Republik verbindlich.

Anfangs waren nur zwei Tribunen gewählt worden; ihre Namen bleiben unsicher; wahrscheinlich waren es C. Licinius und L. Albinius. Auch über die Zeit der alsbald er- folgten Veränderung ihrer Zahl, so wie über ihre Zahl selbst herrschen verschiedene An- gaben. So lange die Centurienverfassung der fünf Classen unverändert blieb, wurden sie durch die Classen gewählt; daher alsbald fünf und zwar einer aus jeder Classe, und später bei zehn zwei aus jeder derselben; aber ihre Wahl muſste anfänglich, nachdem die Augurien vorausgegangen, von den Patriciern in den Curien genehmigt werden, bis die Lex Publilia jene Aenderung, d. h. Aufhebung der Bestätigung der Curien, herbei führte.

X. Aediles plebeji.

Die Volksädilen waren örtliche Obrigkeiten, deren Amt nach dem Frieden vom hei- ligen Berge eingesetzt seyn soll. Die Gegenstände desselben sind in der alten Zeit sehr ungewiſs: sie werden als den Tribunen unmittelbar untergeordnet dargestellt; sie übten Po- lizei, so wie auch später die Aufsicht über den Kornhandel(Agoranomie), und konnten selbst als Richter auftreten in Fällen, deren Entscheidung ihnen die Tribunen zuwiesen; allein ihre ganze Gewalt war nur auf ihren eigenen Stand beschränkt. Unter ihrer unmittelbaren Aufsicht stand der Cerestempel, wo sie ohne Zweifel von Anfang her das Archiv der Gemeinde, nachher auch das der Senatsbeschlüsse bewahrten; daher wohl der Name ihres Amtes. Der Tempel lag in der plebejischen Vorstadt, obwohl nicht auf dem Aventinus, sondern am Circus. Die Göttin des Ackerbau's war die nächste Patronin des Standes der freien Landleute: daher wurde die Habe derer, welche sich an den Obrigkeiten derselben vergingen, für diesen Tem- Pel eingezogen; und hier empfingen die Armen des plebejischen Standes, nothwendig unter der Verwaltung der Aedilen, ihre Brodspenden. Zu solchen Ausgaben wurde der Ertrag der Geldstrafen verwendet, welche, zum Theile auf ihre Anklage, die Tribus auflegten, und niemand als die Aedilen kann den Kasten der Gemeinde verwaltet haben.

XI. Aediles curules.

Diie curulischen Aedilen entstanden im Jahre 384 n. R. E. in Folge der Licinischen Rogationen, indem die Patricier dadurch Antheil an einer Obrigkeit gewannen, die bisher nur auf den plebejischen Stand beschränkt war. Sie gehörten also dem patricischen Stande, wechselten aber schon vom zweiten Jahre an jährlich mit Plebejern ab*). Sie beaufsich-

*) Die von Livius(VI. 42.) erhaltene Erzählung über die Entstehung der curulischen Aedilen ist