Jahrgang 
1837
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dessen Annahme er selbst antrug; daher die Lex curiata de Imperio, welche selbst die Dictatoren sich bewilligen lassen muſsten.

Die Königswürde war eine auf Lebenszeit verliehene Magistratur. Der König war Feldherr und Opferpriester der Nation; ihm allein kam in der Stadt das Recht zu, Senat und Volk zu versammeln und ihnen vorzutragen; aber Gesetze, Krieg und Frieden beschlos-

sen die Bürger. Er strafte ngehorsam mit Züchtigung etc.; doch stand von solchen Aus- sprüchen Berufung an die Bürger offen, eine Freiheit, die nur für die Patricier denkbar ist. Jeden neunten Tag saſs er zu Gericht; vor sein Tribunal gehörte die Zusprechung von Ei- genthum und Personen, Schützung des Besitzes, Ertheilung eines Richters, Alles was spä- ter der Prätor vornahm. Seine Gewalt über Alle, die nicht zu den Geschlechtern der Bür- gerschaft gehörten, hatte keine Schranken, so wenig als die eines Dictators; eben so konnte er frei schalten über Beute und gewonnenes Land; ein Theil der erworbenen Güter fiel der Krone zu, mit welcher auſserdem weitläufige Tafelgüter verbunden waren. Die Augurn in- dessen, so wie die Pontifices, waren unabhängig von der königlichen Gewalt. So oft der König im Felde stand, wurde er zu Rom durch den ersten Senator vertreten, den derselbe aus der Decurie der Interregen zum Princeps des ganzen Senats und zum Custos urbis er-

nannte.

V. Plebejer Gemeinde.

Der Gründer der plebejischen Gemeinde ist Ancus. Er siegte, nach Alba's Untergange, im Kriege gegen die Latiner. Das latinische Land wurde römische Domäne: ein Theil blieb Gemeingut und wurde von den Patriciern für sich und ihre Vasallen benutzt; ein Theil fiel an die Krone, und das Uebrige ertheilte und assignirte der König den alten Eigenthü- mern, als neuen Römern, gegen Tribut. Viele Tausende der bezwungenen Latiner, Adel und Volk, zogen nach Rom. Die neuen Angehörigen konnten nicht als eine neue Tribus eingerichtet werden, wie die Luceres des Tullus; denn durch diese war die Zahl erfüllt, welche nicht überschritten werden durfte; sie bildeten eine Gesammtheit, die neben dem Volke der 30 Curien stand, wie die der latinischen Städte neben Alba gestanden hatte. Ancus besorgte im Namen des Staates, von dem alles Grundeigenthum ausging, eine neue Ackeranweisung des Gemeinlandes zum Eigenthum der neuen Bürger. Die Latiner bauten den Aventinus an, die eigentlich plebejische Stadt, und mit ihr beginnt in Rom die Plebs, das Volk des Ancus neben dem des Romulus, und von Ancus Marcius rühmte das plebe- jische Geschlecht der Marcier seine Abkunft.

Die plebejische Gemeinde, welche sich auf diese Weise unter dem besonderen Schutze des Königs neben den alten Geschlechtern bildete, war als frei und einheimisch anerkannt; sie hatte das römische Bürgerrecht, gleichen Schutz gegen Fremde, konnte liegende Güter erwerben, hatte ihre Gerichte(Centumviri?) und war im Kriege dienstpflichtig; aber vom