Jahrgang 
1837
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Regimente blieb sie ausgeschlossen(Civität ohne Stimme); dieses war lediglich auf die alten Geschlechter der Patricier beschränkt.

Ein innerlich geordnetes Ganze erhält die plebejische Gemeinde erst durch Servius, indem er sie in eine bestimmte Anzahl Tribus*) eintheilte, welche im Verlaufe der Zeit zu einer erblichen Eintheilung der Familien wurden. Einer jeden Tribus entsprach eine Region in der Stadt oder auf dem Lande, welche denselben Namen wie die Tribus führte. Die Anzahl der städtischen Tribus wird allgemein zu 4 angenommen; aber über die länd- lichen herrschen verschiedene Meinungen; am wahrscheinlichsten waren es 26, im Ganzen also 30, übereinstimmend mit den 30 Curien der Patricier. Ein Tribun, der den Hausstand der Tribulen beobachtete, stand an der Spitze einer jeden Tribus.

So bildete die römische Nation zwei geschiedene Stände: die Bürgerschaft, Populus, und die Gemeinde, Plebs; beide gleich frei, aber in den Graden der Ehre verschieden. Demnach waren: Concilia populi, gleich Comitia curiata, Versammlungen der Patricier in ihren Curien; Comitia tributa, Versammlungen der Gemeindde, der Plebejer, in ihren Tri- bus oder Regionen; Comitia centuriata Versammlungen nach den Centurien des Servius, welche Patricier und Plebejer umfaſsten, wohl zu unterscheiden von den Geschlechts-Cen- turien der patricischen Tribus.

VI. Centurien des Servius.

Die Verfassung des Servius gewährte den Plebejern Antheil an Wahlen und Gesetz- gebung. Er fand in den Centurien, welche nach dem Verhältnisse des steuerbaren Ge- sammtvermögens in Jünf Classen vertheilt waren, das Mittel einer vollkommenen Einigung der Plebejer und Patricier im Staate; denn in ihnen versammelte er Patricier und ihre Clien- ten mit den Plebejern sammt jener neuen Classe der Staatsgenossen, den Municipes, und orduete nach ihnen das Maaſs der Besteuerung, die Art der Bewaffnung und das Recht der Abstimmung in den Comitien. Dionysios wie Livius haben in ihren Darstellungen der Cen- turien-Verfassung gemeinschaftliche und eigenthümliche Irrthümer; sie verwechseln Bürger- schaft(Curien, Patricier) und Gemeinde(Plebejer), und stellen sich vor, dasselbe Volk, unter dem bis dahin vollkommene Gleichheit geherrscht habe, sey jetzt nach dem Vermö- gen also geordnet worden, daſs die Gewalt, wenn auch unter nicht leichten Lasten, ganz an die Reichen gekommen sey; während doch offenbar eine Theilung derselben erzielt wurde. Die Gleichheit der alten römischen Bürgerschaft(der Patricier) änderte Servius nicht. Br nahm in seine Comitien die sechs Rittercenturien des Tarquinius Priscus auf; diese erhielten den Namen der sex suffragia, und in ihnen befanden sich ohne Unterschied alle Patricier, bei welchen auch in dieser Verfassung keine Verschiedenheit nach dem Maaſse des Vermö- gens denkbar ist; aber er fügte ihnen, um die plebejische Nobilität mit der patricischen zu

*) bie Patricier u. ihre Clienten wurden erst später zu den Zeiten der Decemrirn in dieselben eingeschrieben.