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geschlossen, sonst aber von einer einen d0 mπαἀς betreffenden Anordnung Pauli in unserm Briefe sich nichts findet, ebenfalls nur von einem früheren Schreiben verstanden werden.
Wir können also unmittelbar zu der weiteren Frage fortschreiten, auf welches der unserm IIten kanonischen Corintherbriefe vorangegangenen Schreiben des Apostels die Ausführungen un- serer Stelle sich beziehen. Den„Vorbrief“ schliesst Bleck gegen Wieseler— a. a. O. p. 403— mit Recht schon deshalb aus, weil P. von dem Falle des Blutschänders, den beide Gelehrte in dem dοακαεᷣ unserer Stelle— und dem 12νπννπασε von 2, 5— wiederfinden, jedenfalls erst nach Absendung des„Vorbriefes“ und kurz vor Absendung von I Kunde erhalten habe und weil unsere Stelle nur von dem letztvorhergegangenen Schreiben des Apostels verstanden werden könne. Wir können hinzufügen, dass, wenn durch den„Vorbrief’ die Kränkung der Gemeinde stattgefunden hätte, auf die P. hinweist, in I, nicht hier, der Ort gewesen wäre, darauf zurückzukommen. So bleibt neben I nur in Frage der zuerst von Bleek zwischen I und II angenommene„Zwischen- brief’ und zwischen diesen beiden Möglichkeiten werden wir zu entscheiden haben.
Von Merkmalen für den gesuchten Brief ergiebt sich nun aus unseres Stelle als erstes, dass derselbe die Gemeinde betrübt hat— v. 8— ferner, dass er nicht nur Busse— v. 9— sondern auch— v. 11— Beflissenheit, Verantwortung, Zorn, Furcht, Eifer, Rache gewirkt hat. Endlich lehrt v. 12, dass es sich dabei handelte um einen dοσ᷑ηνα und einen dοαυννμ. Aus der früher untersuchten Stelle 1, 23— 2, 11 könnte man dazu noch in Betracht ziehen, was P. dort von der vorgekommenen 1ux-= und demjenigen, ös ε*νiνer, schreibt. Dies freilich nur unter der von den meisten Forschern stillschweigend gemachten, von Krenkel a. a. O. als selbstver- ständlich bezeichneten Voraussetzung der Identität des Xeνenxis mit unserm dοππχη. Wir machen diese Voraussetzung, um Wiederholungen zu vermeiden, für jetzt auch, behalten uns aber ihre Prüfung vor.
Der Xeνυνιαηαιε‿ ,0ενᷣαςν von II und der Blutschänder von I.
Es ist aber eine andere Identitätsfrage, die sofort vorgenommen werden muss. Kann nämlich in dem dοàwĩ"‚˙KSνςι-⁸Xunnuds unseres Briefes nicht wiedergefunden werden der Blutschänder von I, so wird die Annahme eines„Zwischenbriefes“ unausweichlich, während im entgegenge- setzten Falle dieser Annabme, wie Meyer-Heinrici— Commentar p. 5— richtig bemerkt, der stärkste Stützpunkt entzogen wäre.
Es ist nun Krenkel, der a. a. O. p. 280 ff eine Reihe von Gründen gegen diese Identi- ficierung in's Feld führt. A. a. O. p. 284 ff erklärt er die„verhüllende, zurickhaltende, ja man kann fast sagen, schüchterne Bezeichnung“ welche bei der herkömmlichen Auffassung das Ver- gehen jenes Menschen durch die Ausdrücke 7unezv und dοeν finden würde, für unvereinbar so- wohl mit der Schwere der Versündigung selbst, als auch mit der verdientermassen überaus ernsten und strengen Beurteilung, welche P. in I derselben That angedeihen lasse. Aber man braucht, um die andersartige Bezeichnung zu begreifen, keineswegs mit Rückert a. a. O. ein „mehr politisches als wahrhaftes“ Verfahren des Apostels anzunehmen. Denn nicht darauf konnte es in II dem letzteren ankommen, die Schwere des verübten Verbrechens zu kennzeichnen. Viel- mehr würde dasselbe 2, 5 erscheinen lediglich unter dem Gesichtswinkel der dadurch verursachten Auny, worauf der Zusammenhang führte. Und in 7, 12 wiederum, wo P. sich gegen den Ver- dacht, im Interesse der Nächstbeteiligten geschrieben zu haben, zu verteidigen hat, liessen sich


