Jahrgang 
1899
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von einem officiellen Beschlusse abgesehen habe. Da setzt nun P. ein, indem er vor allem der Ansicht der Mehrheit, dass dem Reuigen 16 1 ² jetzt genug geschehen sei und Gnade gebühre, Recht giebt und weiter dazu auffordert, im Sinne dieser Mehrheit nunmehr zu dem be- gnadigenden Beschlusse zu schreitenανισασσ ες αον υe˖μπν, für die dissentierende Minder- heit die Erinnerung an den schuldigen Gehorsam beifügend. Und vor allem an diese letztere Adresse sind denn auch die folgenden Ausführungen gerichtet. Sie will er nicht nur durch die Gehorsamsvermahnung moralisch nötigen, sondern er geht auf ihre Ueberzeugung aus. Daher der Satz, dass, wenn die Gemeinde nach genügend bewiesener Reue ist die dem vorliegenden Fall entnommene stillschweigende Voraussetzung vergebe, auch er vergebe. Dieser allgemeine und bei unserer Auffassung völlig anstossfreie Satz findet nun mit dem folgenden xο v. 10 Anwendung auf den vorliegenden Einzelfall.Denn auch ich habe fährt P. fort,wenn ich etwas vergeben habe bypothetisch gesprochen, wegen der früheren Aussage, dass ja nicht er der in erster Linie gekränkte seiwem oder was ich vergeben habe, um Euretwillen vergeben. Das scheint mir nun wieder der Minderheit insonders vermeint, wie P.ο uές˙ν um des Friedens der Gemeinde willen vergiebt, so soll auch sie vergeben. Ihr vor allem will deshalb der Apostel v. 10 f zum Bewustsein bringen, dass er nicht aus Willkür, sondern in gewissenhaftem Erwägen vor dem Angesichte seines Herrn seine Stellung genommen habe, da- mit nicht schliesslich der Satan bei der ganzen Geschichte den Vortheil davon trage.

Fassen wir nunmehr zusammen, so finden wir in der ganzen Stelle II, 1, 23 2, 11 schlechter- dings Nichts, was als Beziehung auf einen dem unsern vorausgehenden Brief gedeutet werden müsste, oder eine solche Beziehung auch nur nahe legte. Vielmehr erwies die Beziehung des dreimaligen να 2,3,4,9 auf den vorliegenden Brief sich nicht nur als die sprachlich am meisten gerechtfertigte, sondern ergab auch eine durchaus einwandfreie Erklärung des Zu- sammenhanges der ganzen Stelle. Dabei mussten wir freilich hinsichtlich des euenzds uns mit demjenigen begnügen, was unsere Stelle bietet, und die Frage offen lassen, ob in ihm, wie Rückert, Hofmann u. A. wollten, der Blutschänder von I, 5 wieder zu erkennen sei, oder nicht. Bei der späteren Untersuchung dieser Frage werden wir nochmals auf unsere Stelle zurückzu- kommen haben und erst dann wird endgiltig ausgemacht werden können, ob das bis jetzt gewonnene Resultat, welches ja wesentlich ein negatives ist, aufrecht erhalten werden kann, oder ob, eventuell auf Kosten der Sprachkorrektheit, was ja bei P. nicht ausgeschlossen wäre, auch unsere Stelle dennoch mit einem früheren Zwischenbriefe des Apostels in Einklang zu setzen sei. Für jetzt wenden wir uns der zweiten, entscheidenden, Stelle unseres Briefes zu.

II, 7, 216.

II, 7, 8 kommt P., nachdem er vorher seine grosse Befriedigung über die durch Titus aus Corinth erhaltenen Nachrichten kund gegeben hat, auf einen Brief zu reden, durch welchen er wenigstens zeitweise 10 60 die Gemeinde betrübt habe. Hier liegt es auf der Hand dass es sich wirklich um einen dem unsern vorangegangenen Brief handelt. Nicht nur, dass das dv T,h dndoτos*s, v S hier ebensowenig, wie I, 5, 9 auf den vorliegenden Brief gehen kann, und das ενπστοπmꝰ(xzνν das Schreiben deutlich als ein vom vorliegenden unterschiedenes kenn- zeichnet. P. ist auch bereits in der Lage, eine Wirkung jenes Briefes zu constatieren:εμσ ᷑ſO-%, 61⁷ 2mG εηεέευ. Auryoev u und v. 12 kann, da die Beziehung auf das 2, 5 geschriebene aus-