Jahrgang 
1899
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nichts weiter im Weg, als die allerdings viel vertretene Meinung, dass das Verhältnis zwischen Apostel und Gemeinde in dieser Zeit ein stark gespanntes gewesen sei. Diese Ansicht prüfen wir später, für jetzt darf sie uns an dem Versuche nicht hindern, unsere Stelle aus sich zu be- greifen. Nun ist bekanntlich nichts schwerer, als verzeihen und jener supponierten strengeren Minderheit musste es dann besonders schwer fallen, wenn sie etwa geglaubt hatte, mit ihrem Verlangen im Sinne des Apostels zu handeln. Jetzt muss sie auf einmal erfahren, dass sie pau- linischer, als P. selbst gewesen ist. Da mochte wohl die Mahnung gehorsam zu sein els ᷣire ganz am Platze sein. Sie baut der Minderheit die goldene Rückzugsbrücke und nimmt sich so jedenfalls weit besser aus, als unter der unhaltbaren Voraussetzung Rückerts. So glauben wir denn auch im Stande zu sein, die ganze Stelle befriedigend zu erklären. Denn wenn wir in den unmittelbar vorhergegangenen Versen den Apostel bestrebt sahen, Anstösse aus dem Wege zu räumen, die einem befriedigenden und erfreulichen Verlauf seines bevorstehenden Aufenthaltes zu Corinth hätten hinderlich sein können, so passt es vortrefflich, wenn er nunmehr auf dasjenige Gemeindeglied zu reden kommt, welches eine noch unausgeglichene Betrübnis angerichtet hat, die dadurch schwierig geworden ist, dass sie zu der erwähnten Parteibildung führte. Dieser gegen- über betont nun P., von der ganzen Sache klüglich nur in hypothetischer Form redend,s? ε ς Aeunuen dass diese nicht ihn in erster Linie betreffe, also seinem Wunsche, ohne 1uπ zu befahren, in Corinth sein zn können, nicht im Wege zu stehen brauche. Der Rückhalt aber, den das oux dεl‿υννes somit im Vorhergehenden gewinnt, erleichtert uns wieder die, einzig mög- liche, Verbindung des einschränkenden l⁶ αων damit. Pauli Aussage, dass der 1eυνπηνακυσ nicht ihn betrübt habe, bedarf des ausgesprochenen Gegensatzessondern Euch nicht. Dieser Gegensatz steht zwischen den Zeilen und ergiebt sich den Corinthern von selbst. Eben er ist es aber, der dem Apostel nun zu seinem ouz ueé den einschränkenden Zusauzl⁴. u⁵οοσςε in die Feder giebtoder doch nur zum Teil, nämlich zu seinem Teil, insofern er als der Gemeinde Apostel selbstredend an allem, was dieselbe betrifft, Anteil zu nehmen hat und nimmt. So wird das zlyras uude frei und zum Objekt zu lua u* enαo:um nicht Euch Alle, Mehrheit und Minderheit,zu beschweren. Beschweren würde er sie ja, wenn er sich mit einem kaltendas kümmert mich nicht, wie ihm ÜUbelwollende dasouz euε desunsxss wohl nätten auslegen können, von der Sache hätte abwenden wollen. Er hat negiert, dass die ange- richtete Aunn, was die Minderheit vielleicht betont hatte, eine ihn persönlich betreffende sei, als Apostel aber und geistlicher Vater der Gemeinde nimmt er seinen vollen Anteil daran in Anspruch. Und auf Grund dieser Anteilnahme schreitet er nun weiter zur Ordnung der Sache, indem er die von der Mehrheit verhängte Strafe für ausreichend und es für angemessen erklärt, dem Reuigen nunmehr Verzeihung und Zusprache zaoeeẽo[ angedeihen zu lassen. Dabei kommt denn auch das zνο v. 8 zu seinem Rechte, welchem Rückert a. a. O. p. 53 die Be- deutung des Bestätigens mit Recht zuschreibt. Denn wenn man annimmt, was angenommen wer- den muss, dass P., sei es durch Titus, sei es auf anderem Wege, von dem Stande der Sache Be- richt erhalten hatte, so wirc dabei auch der Reue des Sünders Erwähnung geschehen sein. Das war wiederum nicht wohl möglich, ohne die Verzeihung in Erwägung zu nehmen oder zu stellen, und es mochte dabei auch die Geneigtheit der Mehrheit, die einst die Strafe verhängt hatte, solche jetzt eintreten zu lassen, ausgesprochen, dabei aber erwähnt worden sein, dass man bisher aus Rücksicht auf die dissentierende Minderheit und den von dieser in's Feld geführten Apostel