Jahrgang 
1899
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kommen, sobald uns, wie wir hoffen, im Folgenden der Nachweis gelungen sein wird, dass von weiteren verlorenen Corintherbriefen überhaupt keine Rede sein kann.

Es dürfte hier aber der Ort sein, über das bereits erwähnte Schreiben der corinthischen Gemeinde an den Apostel P. dasjenige zu sagen, was im Rahmen unserer Untersuchung gesagt werden muss und an dieser Stelle gesagt werden kann. Auch die Existenz diesesGemeinde- briefes läugnet L. Schulze( a. a. O.), so weit ich sehe, allein und ohne Gründe anzugeben ab. Seine Existenz aber steht durch Pauli eigene Worte, mit denen er die Besprechung der Ehefragen einleitet I, 7, 1:Iꝭν ϑε ν ενατε νν 2weifellos fest. Dass es aber ein einiger- massen ausführlicher Brief, nicht blos ein Zettel mit einer Anfrage über jenen Einzelpunkt, war, lehrt eine aufmerksame Betrachtung von I, welcher in ausgedehnten Partien eine Antwort des Apostels auf das Gemeindeschreiben darstellt. Ohne in deren Bestimmung so weit 7u gehen, wie Holtzmann(Einl. in das N. T. p. 243 f.) der so ziemlich die ganze zweite Hälfte von I dazu zählt, glaube ich doch, der Sache nach darin mit Bleek(Einl. in das N. T. p. 399 f.) und dülicher (Einl. in das N. T. p. 53) übereinstimmend, alle diejenigen Partieen von I als Antworten auf den Gemeindebrief ansprechen zu dürfen, die von 7, 1 ab mit α łñ beginnen, also 7, 1:xεοιι ο⁶ ν& ςιαε ⁴οι, 25: Nεα ϑεςᷣ τν τπ⁴ανεεένυννναι 8, 1:ει Ʒιεᷣ 0 ννr εε⁶ωσαντιινν⁴ 12, 1:xει ϑε T6ν Tvevuderexon 16, 1:Zsον ϑε Ʒονα.. Ob auf diese Punkte der Inhalt des Gemeinde- briefes, bezw. die Antwort des Apostels sich befchränkt habe, dürfte einigermassen schwierig sein festzustellen und gehört im Ganzen jedenfalls nicht zu unserer Aufgabe.

Diese verlangt nur noch auf einen Punkt einzugehen und zu diesem Zwecke noch einmal zur Ausgangsstelle zurückzukehren. Nachdem nämlich P. I, 5, 9 die Mahnung des Vorbriefes, *, Guνα̈ναναέιννι νσ τ2ονοοενι mit dem ν̈dm αα νυρemννευνντm επιιαοι wieder aufgenommen hat, fährt er fort v. 10:xmν οd ëντι τοππ τουι τοι τννν τοιτον αν⁸ d. h. er weist diejenige Auslegung seiner Vorschrift zurück, als habe er die Unsittlichen ausserhalb der Gemeinde dabei im Auge gehabt und gibt weiterhin zwei positive Bestimmungen, nämlich einmal, dass er gerade die rονοο innerhalb der Gemeinde gemeint habe und dann, dass er, wie diese, auch die ᷣοemσπσπεε, TMASOvᷣxri, soοoæd, die sich Brüder nennen lassen, behandelt wissen wolle. Das ist, wie schon gesagt, eine authentische Interpretation der früher gegebenen Vorschrift und dieselbe ist hervorgerufen durch ein Missverständnis der letzteren seitens der Gemeinde, welches ihm von dieser mit der Begründung, dass man dann ja die Welt oder wenigstens das unsittliche Corinth räumen müsse mit:erel εεre d εέα ον τα⁵ον εεεε‿εμννιι v. 10 hält sie ihnen P. wieder vor, entgegengebracht war. Letzteres ist aber offenbar geschehen im Gemeindebrief, und so stellt sich auch unsere Stelle als einen Teil der Antwort autf jenen dar, den übrigen voraus- genommen deswegen, weil hier der Zusammenhang darauf führte. Daraus ergiebt sich dann auch für die bisher besprochene Correspondenz zwischen Apostel und Gemeinde die Reihenfolge Vor- brief, Gemeindebrief, I, wobei wir wegen annoch mangelnder Unterlagen die Frage nach der zwischen den einzelnen Schreiben etwa liegenden Zwischenzeit ebenso noch bei Seite lassen, wie die andere, ob das erwähnte Missverständnis der Gemeinde auf mangelnder Einsicht, oder, wie Holtzmann(a. a. O. p 242) vermutet, auf bösem Willen beruht habe.

Der Zwischenbrief.

Weit mehr als die, wie wir gesehen haben, so gut wie einstimmig angenommene Existenz eines unserm I. kanonischen Corintherbriefes vorangegangenenVorbriefes ist die Frage nach