Jahrgang 
1899
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nach Schulze bedeuten müsste, aber an unserer Stelle jedenfalls nicht bedeutet? Dass endlich die vom Apostel in v. 10 u. 11 gegebene authentische Erklärung seines uᷣ συνναηνααQισννωρᷣ eine diesbezügliche Anfrage der Gemeinde und damit eine Priorität des u σωανααμέννάνꝙ5%ό vorauso- setzt, ist schon bemerkt worden.

Der Inhalt der v. v. 5, 18 ist einfach folgender. In 15 trifft P. Entscheidung in Sachen des Blutschänders, in 68 ermahnt er seine Gemeinde, sich durch Abthun alles Christen nicht geziemenden Wesens auf das nahende Osterfest würdig zu bereiten. Die Vorschrift von V. 9uνν σeνοισναηνμέινμνμσα αόονυοιεειᷣ kann weder in dem einen noch in dem andern wiedergefunden werden. ISt aber diese Stelle 5, 18, wie schon gesagt, die einzige in unserem Briefe hierfür in Betracht kommende, so bleibt nach ihrem Ausscheiden nichts anderes übrig, als den Beziehungs- ort für jenes*οσυ m‿‿αιν υν τ ιατοανm in einem früheren Briefe unseres Apostels zu suchen. Damit aber ist die Existenz desVorbriefes erwiesen und zugleich die Richtigkeit derjenigen Auffassung von v. 9, welche wir oben als die dem ersten Eindruck sich ergebende erklärt haben,

Sonstige Beziehungen auf denVorbrief. Der Gemeindebrief.

Freilich ist nun I, 5, 9 die einzige Stelle in beiden uns erhaltenen Corintherbriefen, in welcher der Vorbrief ausdrückliche Erwähnung findet. Sie reicht aber auch zur Begründung seiner Existenz, wie wir gesehen haben, vollständig aus. Immerhin mögen, nicht zu weiterer Feststel- lung unseres Resultates, welches derselben nicht bedarf und wozu sie nicht genügen, wohl aber gewissermassen zur Ornamentierung desselben, ein paar Stellen herangezogen werden, zu deren Erklärung an den Vorbrief gedacht werden kann, wenn auch nicht gedacht werden muss.

I, 4, 18 fährt P., nachdem er von der Sendung des Timotheus gesprochen hat, fort: G 1 õʒᷣ6οσμςένον ε εμον ⁵εᷣσνισν νυν⁸s. Das heisst nicht, wie Luthers Uebersetzung ver- muten lassen könnte, die Annahme, dass P. nicht nach Corinth kommen würde, sei der Grund der Aufgeblasenheit jener Leute, sondern der historische Aorist und das Subjekt rνν sind doch dahin zu verstehen, dass die Prahlerei:P. kommt doch nicht irgend wann in der Gemeinde vor- und dem Apostel zu Ohren gekommen sein muss. Sie setzt aber, wie auch andere Stellen beider Briefe eine irgend wann gegebene und irgendwie formulierte Besuchszusage des Apostels voraus und als Ort derselben kann, neben andern Vermittlungen, der Vorbrief vermutet werden.

Weiter machen die Worte Pauli I, 16, 1 von der Einsammlung der Collekte nicht den Eindruck, als sei hier zum ersten Male zwischen ihm und der Gemeinde von diesem Gegenstande die Rede. Denn nicht, dass die Sammlung stattfinden, sondern wie dabei verfahren werden solle, schreibt er vor. Und durch den Eingang: IIeorο Ʒε... stellen sich seine Worte in die Reihe derjenigen Partieen von l, welche Anfragen eines alsbald zu besprechenden Briefes der Gemeinde an den Apostel zu beantworten zum Zwecke haben. Ist nun aus vielen Gründen die Annahme ausgeschlossen, dass die Gemeinde den ersten Anstoss zur Vornahme dieser Sammlungen gegeben habe, so muss dieser Anstoss von P. ausgegangen und könnte event. im Vorbriefe vermutet werden.

Wenn ferner II, 10, 10 von Gegnern des Apostels in Corinth das Urteil angeführt wird: 6T4 d ενιι ονα scil Hausous SAαε a οννυνιννι und der Plural wenigstens mit Wahr- scheinlichkeit auf mehr als ein unserm IIten kanonischen Brief voraufgegangenes Schreiben des Apostels nach Corinth schliessen lässt, so kann sicher neben I nur der Vorbrief in Betracht