die unter dem Ordensgewande überall frei verkehren dücften, das leichtgläubige Volk gegen ihn und das Reich aufhetzten und zu Ratgebern des Meineids geworden wären(H. B. VI p. 480).
Auch die Fürsten hoffte Innocenz noch zu thätiger Parteinahme für seinen König ge- winnen zu können. Erwähnt sind schon die Weisungen, die darüber an Siegfried von Mainz am 9. Juni und an Philipp von Ferrara am 4. Juli ergangen waren. Letzterer sollte, so lautet eine päpstliche Aufforderung vom 5. Juli, seinen ganzen Einfluss aufbieten, um Wenzeslaus von Böhmen zum Anschluss an die Sache des neuen Königs zu bewegen.(Raynald 1246, 8.) In derselben Ab- sicht wandte Innocenz sich auch selbst noch einmal an die anderen deutschen Fürsten. Bei Otto von Baiern hatte er noch nicht alle Hoffnung aufgegeben. Mit der Sorge um die Besetzung des er- ledigten Bischofsstuhles von Regensburg war Siegfried von Mainz betraut worden. Um den Anstoss, den dies bei dem Baiernherzog erregt hatte, zu beseitigen, forderte der Papst am 5. Jali den Erzbi- schof auf, von der Vornahme der Wahl Abstand zu nehmen, weil jener der Kirche und dem Reiche sehr nützlich sein könnte.(Potthast N. 12203). König Bela von Ungarn sprach er am 21. August von dem Friedrich II. geleisteten Huldigungseid frei, da die Bedingung, unter welcher derselbe abgelegt wäre, dass der Kaiser oder sein Sohn persönlich Schutz gegen die Tartaren brächte, uner- füllt geblieben wäre.(Böhmer Reg. Innoc. IV No. 12). Da nach dem Tode Herzog Friedrichs des Streitbaren(15. Juli 1246) der Kaiser nach der Erwerbung des Herzogtums Oestreich trachtete, und auch Bela um den Besitz desselben sich bemühte, so wies der Papst Heinrich Raspe an, letzteren mit Rat und That zu unterstützen, doch unbeschadet der Rechte des Böhmenkönigs. Selbst dem Sultan von Aegypten bot der apostolische Stuhl Frieden an, um ihn von dem Bündnisse mit Friedrich ab- zuziehen; aber jener wies ihn mit der Erklärung ab, dass er keinerlei Entscheidung treffen könnte, ohne zuvor mit seinem Verbündeten sich verständigt zu haben. ¹)
Mit nicht geringerem Eifer bemühte man sich um die Gunst der grossen Städte. Am 10. Juli verlangte Innocenz von den Bürgern Lübecks Beistand für König Heinrich; zugleich bat er seinen Legaten, dieselben zum Gehorsam anzahalten(cod. dipl. Lubec. I N. 113). Erich von Dänemark gebot er am 6. September, den Lübeckern keinerlei Schwierigkeiten zu bereiten, wenn sie dem Könige zu Hilfe kommen wollten(ebend. N. 116). Würde derselbe es dennoch thun, so sollte Philipp von Ferrara laut päpstlichen Auftrages nach eigenem Ermessen gegen den Dänen- könig vorgehen.(Potthast 12268 a). Den Bürgern der mächtigen Hansestadt, welcher auch Konrad IV am 26. September den Rheinzoll bei Kaiserswerth auf 4 Jahre erliess, wurde am 11. Januar 1247 die Vergünstigung gewährt, dass keiner der ihrigen vom päpstlichen Legaten ausserhalb der Stadt zur Verantwortung gezogen werden dürfte, wenn er sich vor dem Bischof von Lübeck zum Verhör stellte(cod. dipl. Lub. I 121). Mit derselben Freiheit bedachte der Papst am 25. Oktober 1246 auch die Bewohner von Mainz für ihre Treue in dem Kampfe gegen die Hohenstaufen(Potthast N. 12325). Den Strassburgern, welche den mit den kaiserlichen Anhängern abgeschlossenen Frieden nicht gehalten hatten, liess er am 28. Januar 1247 durch Bischof Heinrich von Stahleck Absolution dafür erteilen und gab ihnen die Zusicherung, dass ein etwaiger Friedensschluss der Kirche mit dem abgesetzten Kaiser auch für sie gelten sollte(Wiegand N. 309 u. 310). Drei Tage darauf ermahnte er sie von neuem, in ihrer Treue gegen den heiligen Stuhl nicht wankend zu werden(ebend. N. 311).
¹) Annal. Stad. 1246 etiam ad sultanum papa nuncios destinavit, eum intendens a familiaritate abstra- here et amicitia Friderici quondam imperatoris.


