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weltlichen Fürsten vorzugehen; den Reuigen sollte er eine Frist von 20— 40 Tagen setzen, in denen sie vor dem Papste zu erscheinen und sich zu rechtfertigen hätten(Raynald 1246, 6). Philipp sollte, so lautet eine päpstliche Ermahnung vom 27. August, davon abstehen, Geldsammlungen für das heilige Land zu veranstalten, wenn er sähe, dass dies im Interesse des Reiches und der Kirche läge (Potthast N. 12258 a). In ähnlichen Erlassen sprach der Papst sich auch an die anderen hohen Würdenträger der Kirche aus. So verhiess er Erzbischof Wilbrand von Magdeburg Vergebung für seine Vergehen, wenn er dem neuen Könige beistehen wollte; dem Erzbischof von Vienne befahl er, die Länder Friedrichs II. mit dem Interdikt zu belegen. Der Bischof von Rouen wurde durch Schreiben der Kurie vom 22. und 31. Januar 1247 angewiesen, den Angehörigen seines Sprengels die Verworfenheit und Ungerechtigkeit des abgesetzten Kaisers vorzuhalten und dieselben zu ermahnen, weder in Wort noch That, öffentlich oder heimlich den Hohenstaufen Unterstützung zu gewähren (Potthast N. 12402 und 12412). Den Bischof von Strassburg ermächtigte Innocenz am 19. Februar 1247, über alle, welche die Einnahme der staufisch gesinnten Feste Kaisersberg vereitelt hätten, den Bann zu verhängen.
Geschättige Diener und Helfer fand der Papst an den Minoriten und Predigermönchen. Philipp von Ferrara und Siegfried von Mainz sandten sie aus, zur Teilnahme an dem Kreuzzuge wider die Hohenstaufen das Volk zu ermuntern(Sächs. Weltehronik 1246). Um die Menge zu ihren Predigten herbeizulocken, wurde schon das blosse Anhören derselben mit einem 40 tägigen Ablass belohnt(Höfler Reg. Innoc. IV. N. 272). Am 15. Februar 1247 ermächtigte sie Innocenz, alle, die sich an Friedrich II. angeschlossen hätten, vom Banne zu lösen, falls sie gewisse Bedingungen er- füllten(Potthast N. 12419). Eineu anschaulichen Bericht über die Wirksamkeit der Minoriten- brüder in Friesland lesen wir in der Chronik Emkos(Mon. G. XXIII p. 539):»In eben diesem Jahre zog Bruder Wilbrand aus, gesandt von dem Lrzbischof von Mainz, dem der Papst besondere Weisung hierüber erteilt hatte. Er predigte das Kreuz gegen Friedrich von Staufen, den gewesenen Kaiser, und kündigte einen Gottesfrieden auf 5 Jahre an. Viele folgten ihm bei seinen Predigten, weil er reichen Ablass gewährte, und eine grosse Anzahl liess sich zur Annahme des Kreuzes bewegen. Aber einige von seinen eigenen Brüdern arbeiteten ihm entgegen und erklärten, dass er dem Orden ungehorsam wäre. Die Kirchenfürsten Frieslands schlichteten den Streit so, dass sie Wilbrand auf- gaben, zum Papste zu reisen und sich zuverlässigere Weisungen betreffs seines Amtes geben zu lassen Wilbrand ging an den päpstlichen Hof und fand viel Gnade daselbst, weil er viel Geld mit sich brachte, das er für den Kreuzzug erhalten hatte, und weil er der Kurie von seiten der Friesen grosse Unterstützung durch Gut und Geld, sowie durch persönliche Dienstleistungen in Aussicht stellte.« Durch hervorragenden kirchlichen Eifer muss sich auch ein gewisser Predigermönch Werner ausgezeichnet haben; Innocenz IV. bat am 7. Oktober 1246 für ihn in Anbetracht seiner Verdienste und mit Rück- sicht auf den lieben Sohn der Kirche den erlauchten römischen König, dem er teuer und befreundet wäre, den Erzbischof von Preussen um Verleihung des Bistums von Pommern oder Ermland(Voigt cod. dipl. Pruss. p. 66). Den Dominikanern Strassburgs sprach der Papst am 4. Dezember 1246 für ihre Bemühungen seinen Dank aus und verhiess ihnen seinen Segen, weil er durch einen Brief des Bischofs unterrichtet wäre, mit welchem Eiter sie für die Kirche arbeiteten(Wiegand U. B. d. Stadt Strassburg N. 306). Friedrich II. erhob bei dem Generalkapitel des Ordens Klage darüber, dass derselbe, von dem er eine Kräftigung der alternden Kirche erwartet hätte, sich ungehöriger Weise in weltliche Angelegenheiten, in die Streitigkeiten der Könige und Fürsten mischte, dass die Brüder,


