Jahrgang 
1884
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Aeschinus: tam ob parvam Rem paene e patria! turpe dictu. Donat: Menander mori illum voluisse fingit, Terentius fugere. Dem Terenz schien es offenbar übertrieben, dass der Jüngling um einer Dirne willen sich das Leben nehmen wollte; er milderte das Uebertriebene in der Darstellung des Menander. Donat zu vs. 351: Apud Menandrum Sostratae frater inducitur sc. Hegio, der bei Terenz ein Verwandter und Altersgenosse des verstorbenen Gatten der Sostrata ist(vgl. vs. 494 ff., 947). Terenz wich hier von seinem Original ab, wie Dziatzko(Ad. Einl. p. 6) richtig hervorhebt, weil es unwahrscheinlich erscheinen musste, dass ein Bruder der Sostrata so lange in Unkenntnis blieb über die Vorgänge in der Familie der Schwester. Die Hülflosigkeit der Sostrata fällt ausserdem bei Terenz mehr in die Augen(vgl. vs. 455 ff.), wodurch das Interesse, das man an ihrem Schicksal nimmt, gesteigert wird.

Am Schluss der Ad. ist es eine Erfindung des Terenz, dass Micio zunächst Schwierig- keiten macht, als er von Demea und Aeschinus mit Bitten bestürmt wird, die Sostrata zu heiraten. Das nämlich will Donat zu vs. 938 sagen mit den Worten: apud Menandrum senex de nuptiis non gravatur. ¹) Dass Terenz den Vorzug vor Menander verdient, wenn er den Micio sich anfangs gegen die Heirat sträuben lässt, leuchtet ein; das Ansinnen, das an den Alten gestellt wird, ist ein so absonderliches, dass die Darstellung bei Terenz als die natürlichere erscheint.

Endlich müssen wir hier noch eingehen auf eine Vermutung, die Dziatzko(Ad. Einl. p, 4 ff.) ausgesprochen hat. Derselbe ist nämlich der Ansicht, dass Aeschinus bei Menander in betreff der Heirat des Micio eine thätigere Rolle gespielt habe als bei Terenz. Er schliesst dies zunächst aus vs. 940(Aesch. Fac.: promisi ego illis. M. Promisti antem? de te largitor, puer.), wo Aeschinus sagt, er habe der Sostrata das Versprechen gegeben, dass Micio sie heiraten werde. Um ein solches Versprechen geben zu können, muss er so meint Dz. nach vs. 712(denn erst nach dieser Stelle kann von so weitgehenden Plänen des Aesch. die Rede sein) mit der Sostrata zusammenge- troffen sein, sich also in deren Haus begeben haben, nicht in das Haus des Micio wie bei Terenz. Dz. folgert also: Entweder ist vs. 940 interpoliert, eine Annahme, welche durch die Beschaffenheit des Verses nicht empfohlen wird, oder er ist nicht ohne von einer gewissen Flüchtigkeit unsers Dichters Zeugnis abzulegen aus dem griechischen Original herübergenommen, beweist dann aber eine anderweitige Abweichung der lateinischen Uebertragung von ihrer Vorlage.« Diese Abweichung soll aber nach Dz. darin bestanden haben, dass nach vs. 712 Aesch. sich in das Haus der Sostrata begab und dort weitere Pläne schmiedete, dass sich überhaupt nach vs. 712 die Scenen anders gestalteten. Ich kann darin Dz. nicht beistimmen. Es ist festzuhalten, dass bei Menander Micio sich leicht zur Heirat der Sostrata verstand, dass bei ihm also das, was bei Terenz in den vs. 933 45 verhandelt wird, teilweise fehlen musste, mit anderen Worten, dass Terenz hier selbstständig das meiste auf die Heirat des Micio Bezügliche eingelegt hat. Zu dem von Terenz Eingefügten gehört auch vs. 940. Aeschinus fingiert hier ein derartiges Versprechen, weil er überzeugt ist, dass der schwache Pflegevater nachgeben wird, wenn er hört, dass sein lieber Pflegesohn gewissermassen bereits über ihn verfügt hat. Dass aber Aesch. als ein geriebener Bursche es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt, wo

¹) Das non gravatur erklärten Grauert a. O. p. 146 u. Teuffel i. Rh. M. N. F. 8. Jahrg. 1853. p. 46 mit Rücksicht auf ne gravere in vs. 942 richtig: Micio nahm bei Menander das Heiraten nicht so schwer, ergab sich leicht und schnell darein. Falsch verstand die Stelle Lessing, Hamb. Dramat. II, St. 100: Beim Menander fällt man dem Alten mit der Heirat nicht beschwerlich. Wollte Donat dies ausdrücken, so hätte er, wie Grauert bemerkt,

sagen müssen: nuptiis non gravatur.