Jahrgang 
1873
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Dies erklärt uns, wie eine in der Zeit der sinkenden Kunst entstandene Kunstschöpfung, obwohl ausschliesslich aufgebaut aus Elementen dieser sinkenden Kunstperiode, dennoch Anfangsglied einer neuen Kunstentwickelung werden konnte. Die Basilika war eben eine solche naive, absichtslose, nothwendige Schöpfung des christlichen Geistes als solchen. Dies erlaubt uns, beiläuſig gesagt, zugleich einen Rückschluss auf den Werth des christlichen Gemeingeistes in seiner damaligen Ge- staltung. Und zwar einen apologetisch wichtigen Rückschluss, seit der ältern, hergebrachten Auf- fassung, welche die Wirkungen des Christenthums auf die römische Culturwelt als total verjün- gende allzu glänzend darzustellen pflegte, die neuerdings beliebte gegenüber getreten ist, welche im Gegentheil den Einfluss des Christenthums auf die römische Welt als zerstörend, culturfeindlich darstellen möchte. Beide Ansichten sind entschieden zu schroff. Der letzteren halten wir das oben Gesagte enigegen, dass namlich der christliche Gemeingeist, wo er ungehindert thätig war, wirklich etwas Lebensfähiges hat schaffen können, der erstern erwidern wir, dass eine neue Religionsform wohl intensiv ein Volk ganz erfüllen kann, aber nicht extensiv, d. h. dass also das alte Volkswesen eben dasselbe bleibt. Ist es ein so gealtertes, gesättigtes, blasirtes Volkswesen, wie das kaiserliche Rom, da vermag die edelste Religion nicht mehr zu helfen, es rollt weiter abwärts, und alle Künste mit, mögen sie noch heidnisches oder mögen sie christliches Gepräge tragen. Ja die Religionsform rollt selbst mit abwäris. Und so war es ja. In Rom, Westrom wie Ostrom, wurde das Christenthum aus dem ihm doch so ureignen Charakter der Verinnerlichung gewaltsam herausgelenkt in die Ver- àusserlichung und starre Satzung hinein.

Doch es gilt, unsere allgemeinen Betrachtungen zu begründen dadurch, dass wir das alt- christliche Gotteshaus uns vorführen.

Seit M. Porcius Cato im J. 184 v. Chr. die erste Basilika in Rom errichtet hatte,(deren Name wahrscheinlich einem in Athen bestehenden Gebäude entlehnt war), wurde es allmählich Ge- brauch, dass jedes der zahlreichen Fora auch seine Basiläka hatte, d. h. einen bedeckten hallenartigen Raum, der als Börse, Bazar u. s. w. diente, auch mit einem meist halbrunden Ausbau versehen war, wo fern von dem Lärm des kaufmännischen Verkehrs, durch Schranken und Stufen davon abgeson- dert, Gerichtsverhandlungen stattfanden. Dieser Ausbau war das Tribundl. Was die bauliche Form betrifft, so scheint, nach den Nachrichten alter Schriftsteller und den noch vorhandenen Bauresten zu schliessen, der Basilika wesentlich gewesen zu sein die völlige Bedachung, das Tribunal, ein hoherer über die Seitenräume ragender Mittelraum, dessen Wände über dem Dach der Seitenräume mit Fensteröffnungen versehen waren. Diese Gebäude nun, so war bis vor 25 Jahren die herr- schende Ansicht, benutzten die Christen, besonders seit Constantin, als Versammlungshäuser(Kirchen) unter Beibehaltung des Namens, und auch bei späteren Neubauten blieb dann Form und Benennung. Ob das seine Richtigkeit habe, ist in neuester Zeit jedoch sehr fraglich geworden, seit Zestermann in einer Preischrift: De basilicis libri tres 1847 den Zusammenhang zwischen heidnischer und christ- licher Basilika ganz geleugnet, und auf das griechisch-römische Privathaus, auf die jüdische Syna- goge und auf den griechischen Hypäthraltempel als Muster und Vorbilder der christlichen Basilika verwiesen hatte. Die seitdem geführten gründlichen literarischen Erörterungen haben ungefähr folgendes ergeben:

Heidnische Basiliken wurden sicherlich keineswegs in Gotteshäuser verwandelt, wohl aber waren sie der Natur der Sache nach in mehrfacher Hinsicht wohl geeignet, ein Muster für christ- liche Kirchenbauten abzugeben. Die Tempel konnten es nicht werden, denn nicht genügte es den

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