Jahrgang 
1915
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Hierzu und für ihren späãteren Dienst im Heere und in der Marine bedarf sie einer besonderen milifärischen Vorbereitung. Zu diesem Zwecke werden am besten in den größeren Orfen oder für mehrere kleine gemeinsam die jungen Leute aller Jugendpflege- vereine vom 16. Lebensjahre ab gesammelf, um... unverzüglich herangebildet zu werden.

Es darf erwartet werden, daß auch diejenigen jungen Männer, die bis jetzt den Veranstaltungen für die sittliche und körperliche Kräftigung fern ge- blieben sind, es nunmehr als eine Ehrenpflicht gegenüber dem Vaterlande ansehen, sich freiwillig zu den angeseßten Ubungen usw. einzufinden....

Berlin, d. 4., 9. 14. Bei der hohen Begeisterung, mit welcher die bereits militär- tauglichen Schüler der oberen Klassen der höheren Lehranstalten auf den ersfen Ruf des Vaterlandes hin zu den Waffen geeilt sind, läßt sich erwarten, daß auch diejenigen Schüler vom 16. Lebensjahre an, die noch nicht in den Heeresdienst eintreten durſten, sich freudig und eifrig an den von den jugendpflegevereinen veranstfalfeten Ubungen beteiligen werden, um sich, solange der Kriegszustand dauert, und soweit es die gewissenhafte Erfüllung der Pflichten gegen die Schule gestattet, schon jetzt für den spâteren Dienst im Heere oder in der Marine vorzubereiten.

Die Schule wird ihrerseits gern bereit sein, durch vinge Rücksichtnahme bei Be- messung der häuslichen Arbeiten der heranwachsenden jugend die Teilnahme an den Ubungen an einigen Nachmittagen der Woche zu ermôglichen. Eine solche Teilnahme wird umsoweniger stôrend auf den Unterricht einwirken, als wâhrend des mobilen Zustandes für die an den militärischen Ubungen beteiligten Schüler sporfliche Veranstaltungen(hudern, Wandern usw.) zurücktreten werden....

Coblenz, d. 21. 9. 14... Hierbei(d. h. bei den militärischen Ubungen der Jugendlichen) wird besonders Wert darauf gelegt, daß in diesen Jugenwehrkompagqnien die jugendlichen aller Stände Schulter an Schulfer stehen... die Schüler der hôheren Lehranstalten nicht besondere Kompagnien bilden, sondern sich zusammen mitf den Sôöhnen der unteren Volks- klassen zu Kompagnien usw. vereinigen. Um Mißversfandnisse zu vermeiden, bemerken wir, daß an den bestehenden jugendpflegeorganisationen nicht gerütffelt werden soll....

Coblenz, d. 18. 9. 14. Von der Zentralinstanz sind wir darauf aufmerksam gemacht worden, daß es angesichts der zunehmenden Rührigkeif, mit der die Impfgegner die breiften Massen des Volkes durch Hinweis auf die angebliche Wirkungslosigkeift, ja Schädlichkeit der Schußpockenimpfung und die Zahl und Schwere der Impfschädigungen gegen das Impt- geseß vom 6. 4. 1874 einzunehmen suchen, angezeigt erscheine, die Bevôlkerung über die wirkliche Bedeutung der Docken als Volkskrankheif, den unzweifelhaften Nutzen der Schuß- pockenimpfung, die Unentfbehrlichkeif des Impfzwanges und die Selfenheit und Geringfügig- keit wirklicher Impfschädigungen zu belehren.... Wir ersuchen, nach Môglichkeit zu einer aufldlärenden Tâtigkeit auf diesem Cebietfe beizutragen.

Coblenz, d. 25. 2. 15. Es ist wiederholt darüber geklagt worden, daß aus Anlaß herzerhebender Siegesnachrichten nicht in allen höheren Schulen derselben Stadt der Unter- richt ausgeseßt worden ist, aber auch darüber, daß es darin wiederholt an den hõheren Schulen anders gehalten worden ist als- an den Volksschulen. Wir ersuchen die Herren Direktoren und Frauen Direktforinnen... derartigen mit Recht erhobenen Klagen vorzubeugen