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V. Sammlungen von Lehrmitteln.
Wenn alle die Neuanschaffungen für die Lehrmittel der Schule, die mannigfachen Ueber- weisungen seitens der hohen Behörden fortan auch nicht mehr einzeln aufgeführt werden sollen, so darf doch der Dank nicht unausgesprochen bleiben für die zahlreichen Zuwendungen an neuen und älteren Büchern, Karten, technologischen Hülfsmitteln, die die Schule im letzten Jahre von einer Reihe von Verlagsbuchhandlungen, hiesigen Freunden der Anstalt und besonders von Frau Direktor Dr. Fehrs erfahren hat. Zu den erfreulichen Gaben dieser Art gehörte auch eine reichhaltige Sammlung gut getrockneter und geordneter Pflanzen, die ein ehemaliger Schüler der Anstalt, Herr Oberstabsarzt a. D. Dr. Prahl in Lübeck, übersandte, und die nun, durch Dr. Britten in Herbarienmappen sorgfältig und sachkundig untergebracht, ein wertvolles Unterrichts- mittel für Botanik bilden wird. Auch der pietätvollen Dankesbezeugung soll nicht vergessen werden, die unsere Schule auch im letzten Jahre wieder von seiten der Abiturienten erfahren hat durch wertvolle Büchergeschenke an die Schülerbibliothek.
VI. Mitteilungen an die Schüler und deren Eſtern.
Der Unterricht wird Freitag, den 2. April geschlossen. Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag, den 22. April morgens 8 Uhr. Die Ferienordnung für das Schuljahr 1900 ist folgende: 1. Pfingsterien: Schluß des Unterrichts Freitag, den 28. Mai, Wiederbeginn Dienstag, den 8. Juni. 2. Hauptferien: Schluß des Unterrichts Freitag, den 6. August, Wiederbeginn Mittwoch, den 15. September. 3. Weihnachtsferien: Schluß des Unterrichts Mittwoch, den 22. Dezember.
Wiederbeginn Dienstag, den 4. Januar 1910. 4. Osterferien: Schluß des Schuljahres 1900 Dienstag, den 22. März 1910.
Beginn des Schuljahres 1910 Mittwoch, den 13. April 1910.
Mündliche Anmeldungen neuer Schüler nimmt der Unterzeichnete bis zum Osterfeste am Samstag, Montag und Mittwoch von 11— 12 Uhr vormittags entgegen, von Donnerstag, den 15. April ab bis Samstag, den 17. April Herr Direktor Dr. Caesar(oder sein Stellvertreter). Die Aufn ahme- prüfungen, wozu die Aufzunehmenden einige Quartbogen liniiertes Schreibpapier nebst Lösch- blatt und Feder mitzubringen haben, finden Mittwoch, den 21. April, vormittags 9 Uhr statt. Schriftliche Anmeldungen können jederzeit eingesandt werden. Die Anmeldungen müssen durch den Vater oder dessen berechtigten Vertreter erfolgen. Dabei sind vorzulegen: 1) ein Geburtsschein(der Taufschein genügt nicht), 2) ein Impf- bezw. Wiederimpfschein, 3) ein Abgangszeugnis der bisher besuchten Schule oder ein beglaubigtes Zeugnis über die besondere Vorbildungzund das Betragen.
Fürdie Aufnahme in die Sexta wird gefordert: Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift, Kenntnis der Redeteile, eine leserliche und reinliche Handschrift, Fertig-


