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muß es nachteilig wirken, wenn solche Schüler nach dem Tanzkursus noch besondere Zusammen-— künfte unter sich veranstalten. Hierauf werden die Eltern mit dem Bemerken aufmerksam ge- macht, daß die Verantwortung für die üblen Folgen solcher Vergnügungen und Zerstreuungen von der Schule abgelehnt wird und allein von den Angehõrigen der Schüler zu tragen ist. Die Schulordnung verbietet jede Vereinigung der Schüler unter sich und mit anderen, deren Zweck dem Direktor nicht angezeigt und von ihm gebilligt wird. Die Schule hat auch ihren Zöglingen das Umhertreiben auf den Straßen untersagt.
Die Schüler erhalten dreimal im Jahre(vor den Herbst-, Weihnachts- und Osterferien) Zeugnisse, die sie den Eltern vorzulegen haben. Es ist aber wünschenswert, daß diese den Fortschritten der Schüler und ihrem häuslichen Fleiße nicht bloß bei dieser Gelegenheit Auf- merksamkeit zuwenden. Nicht wenige Schüler, auch der mittleren und oberen Klassen, sind in der Erledigung der täglichen Aufgaben fahrlässig oder lassen es wenigstens im ersten Teile des Schuljahres am gehörigen Fleiße fehlen, andere ermüden sich Sonntags durch unzweckmäsige Zerstreuungen und sind in Folge dessen am Montag nicht erfrischt, sondern zu gespannter Aufmerk- samkeit unfähig. Solche Schüler bedürfen ganz besonders der elterlichen Aufsicht und Leitung.
Dem Schüler werden zwar, abgesehen von den Schulzeugnissen, keine für ihn peinliche Mitteilungen an die Angehõrigen mitgegeben, doch ist die Schule bereit, den Eltern auf ihre An- fragen persönlich Auskunft zu erteilen; die Erkundigungen müssen aber nicht erst vier Wochen vor der Zeugniserteilung oder der Versetzung, sondern so zeitig eingezogen werden, daß eine bessernde Einwirkung noch möglich ist.
Wetzlar, den 30. März 1900. 1. V. Prenzel, Professor.


