Jahrgang 
1928
Einzelbild herunterladen

8. 5. 1. 1928. 3450 II. Ferienordnung für das Schuljahr 1928/29.

Bezeichnung 5 Schluß Wiederbeginn der Ferien 6 des Anterrichts Oſterferien.. 16(Sonnabend, 31. März 1928 Dienstag, 17. April 1928

Pfingſtferien 10 Freitag, 25. Mai 1928 Dienstag, 5. Juni 1928 Sommerferien 32 Donnerstag, 28. Juni 1928 Dienstag, 31. Juli 1928 Herbſtferien 11(Freitag, 28. Sept. 1928 Mittwoch, 10. Okt. 1928 Weihnachtsferien 16 Sonnabend, 22. Dez. 1928 Dienstag, 8. Jan. 1929 Oſterferien 1929 Mittwoch, 27. März 1929

Mitteilungen an die Eltern.

1. Aufnahme der Schüler. In die Eingangsklaſſe(A III) werden in der Regel nur Volksſchüler, die wenigſtens das 7. Schuljahr erfolgreich durch⸗ gemacht haben, aufgenommen. Der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung iſt ein Ge⸗ burts⸗ und Wiederimpfſchein, das Zeugnisheft und ein ſelbſtgeſchriebener Lebens⸗ lauf beizufügen. Die Aufnahmeprüfung findet um den 15. März ſtatt.

Zur Aufnahme von Schülern anderer höherer Schulen iſt in jedem Falle das Einverſtändnis des Provinzial⸗Schulkollegiums notwendig.

2. Das Schulgeld beträgt für Einheimiſche und Auswärtige 200 Nhl, die in monatlichen Raten erhoben werden. Neuaufgenommene Schüler zahlen eine Einſchreibegebühr von 5 N. Das Schulgeld wird nach vorheriger Ankün⸗ digung im erſten Drittel des Monats in der Schule erhoben.

3. Freiſtellen werden nur an begabte und ſtrebſame Schüler bewilligt, deren Eltern nachgewieſen haben, daß ſie das Schulgeld nicht aufbringen können. Die Freiſtellen werden in der Regel auf 1 Jahr verliehen. Anträge ſind zu An⸗ ſang des Schuljahres an den Direktor zu richten. Schüler, die das Klaſſenziel nicht erreicht haben, können grundſätzlich keine Freiſtelle erhalten.

An Schüler der Eingangsklaſſe können wegen der großen Zahl der ein⸗ gehenden Geſuche in der Regel keine Freiſtellen vergeben werden.

4. Abmeldungen ſind von den Erziehungsberechtigten ſchriftlich an den Direktor zu richten. Die Verpflichtung zur Zahlung des Schulgeldes läuft bis zum Ende des Monats, in dem die Abmeldung bei der Schule einläuft. Abgangs zeugniſſe werden erſt nach Zahlung des Schulgeldes und Abgabe etwa entliehener Bücher ausgehändigt.

23