5. Bei Verſäumnis des Anterrichts wegen Krankheit oder aus anderen zwingenden Gründen, iſt ſofort am erſten Tage dem Klaſſenleiter ſchrift⸗ lich Mitteilung zu machen. Entſchuldigungen durch den Fernſprecher ſind nicht ausreichend. Bei anſteckenden Krankheiten darf der Schüler erſt dann zur Schule zurückkehren, wenn nach ärztlicher Beſcheinigung jede Anſteckungsgefahr behoben iſt. Auch geſunde Schüler ſind vom Schulbeſuch ausgeſchloſſen, wenn in dem Haushalt, dem ſie angehören, eine übertragbare Krankheit ausbricht und der Arzt den Schulbeſuch nicht ausdrücklich geſtattet.
6. Arlaub iſt ſtets vorher durch die Eltern nachzuſuchen, für einen Tag beim Klaſſenleiter, für mehrere Tage beim Direktor. Arlaub im Anſchluß an Ferien, ſowohl vorher wie nachher, muß vom Provinzial⸗Schulkollegium beſon⸗ ders genehmigt werden und wird nur in ganz dringenden Ausnahmefällen erteilt.
7. Zeugniſſe werden den Schülern dreimal im FJahre ausgehändigt, und zwar zu Beginn der Herbſtferien, der Weihnachtsferien und der Oſterferien. Die Kenntnisnahme iſt vom Vater oder deſſen Stellvertreter auf dem Zeugnis zu vermerken. Nach den Ferien ſind die Zeugniſſe dem Klaſſenleiter wieder vorzu⸗ legen. Am den Eltern die Beurteilung der Zeugniſſe zu erleichtern, wird in das Sommer⸗ und Weihnachtszeugnis derjenigen Schüler, deren Leiſtungen den An⸗ forderungen der Schule nicht genügen, je nach dem Grade ihrer Gefährdung eine der folgenden Bemerkungen aufgenommen:
B 1 Wegen ſchwacher Leiſtungen in...... erſcheint ſeine Verſetzung gefährdet.
B 2 Die Verſetzung iſt gefährdet. B 3 Die Verſetzung iſt ſehr gefährdet.
8. Häufige Rückſprache mit dem Direktor, dem Klaſſenleiter und den Fachlehrern ſind ſehr erwünſcht. Jeder Lehrer hält regelmäßig wöchentlich eine Sprechſtunde im Schulgebäude, deren Zeit den Schülern bekanntgegeben wird. Rechtzeitige Anmeldung beim Klaſſenleiter iſt erforderlich, damit der Klaſſenleiter vorher mit den verſchiedenen Fachlehrern Rückſprache nehmen kann. Nach Ver⸗ einbarung ſind die Lehrer auch nachmittags zu ſprechen.
Der Direktor iſt an den Schultagen außer Samstags von 12—13 Ahr in ſeinem Amtszimmer zu ſprechen. Für mögliche Behinderungsfälle iſt vorherige Anmeldung erwünſcht.
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