Die monatlichen Wanderungen der Schüler hatten zunächſt die Erforſchung der engeren Heimat zum Ziele. Weilburg, Braunfels, Marburg, Runkel, Lim— burg, Balduinſtein, Saalburg uſw. ſind für uns beliebte Punkte. Die Oberprima machte einen 2 tägigen Ausflug nach Kaſſel, um die dortige Kunſtausſtellung zu beſichtigen.
Am 11. Auguſt fand in der Aula die Verfaſſungsfeier ſtatt, bei der Studien⸗ rat Lammert den Feſtvortrag hielt über das Thema: Vergleich zwiſchen den Ver⸗ faſſungen der demokratiſch regierten Völker(Amerika, England, Frankreich, Schweiz und Deutſchland). Gemeinſame Lieder und Chorvorträge ſowie Rezita⸗ tionen der Schüler gaben dem Tag einen ſchönen Rahmen.
Man gedachte am 8. Juni des großen chriſtlichen Erziehers Auguſt Hermann Francke, am 30. April des Gelehrten Karl Friedrich Gauß in Dankbarkeit und Verehrung. Am letzten Tage vor den Herbſtferien wurde auf die Bedeutung des 2. Oktober, des Geburtstages von Hindenburg hingewieſen. Am 20. Dezember verſammelten ſich Lehrer, Schüler und Eltern zu gemeinſamer Weihnachtsfeier in der Aula.
Einen beſonderen Platz im Leben unſerer Anſtalt nahm die biologiſche Aus— ſtellung ein, die vom 14. Februar bis zum 31. März für Schule und Gäſte her— gerichtet war.
Am 31. März fand die Entlaſſung der erſten Reifeprüflinge in der Aula
ſtatt, und am Abend desſelben Tages verſammelten ſich die Schüler nochmals mit ihren Lehrern und Freunden zu froher Abſchiedsfeier.
Die wichtigſten Erlaſſe und Verfügungen. (Nr. 1—7 des Miniſteriums, Nr. 8 des Provinzialſchulkollegiums.)
1. 28. 3. 27. A II 414. Geſchwiſterermäßigungen in der Zahlung des Schulgeldes ſollen nur auf Antrag bewilligt werden.
2. 28. 3. 27. A II 448 III. Der Beitrag der Schüler für die Schüler⸗ unfallverſicherung iſt auf 1,50 ℛ) feſtgeſetzt und in zwei Raten, Anfang Mai und Anfang Oktober, mit je 0,75 N)l zu zahlen.(Heimſchüler 2,25 N)l).
3. 5. 3. 27. A II 434. Benutzer von Schülerferienkarten müſſen einen Perſonalausweis haben.
4. 21. 10. 27. A II 1401. Geldſammlungen des Elternbeirates zum Beſten der Schule dürfen nicht durch die Schule erfolgen.
21


