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1194; Kr geht ebenfalls auf dieses Jahr zurück, nachdem es Begebenheiten aus den Jahren 1205, 1210 und 1221 ²s) angemerkt hat. H. Ecc. trägt Spalte 47 nach der Erwähnung von König Günthers Tod 1347 und Karls IV. Regierung die Gründung des Elisabethenklösterchens unter der Wartbung 1331 nach, unmittelbar vor dem Bericht von des Markgrafen Friedrichs Tode 1349. Der Verfasser von Kr, der es erst an so später Stelle findet, verbindet es mit der Nachricht vom Tode des Markgrafen, der ja der Stifter der Zelle war, und stellt es so hinter das Jahr 1349.
Das sind nur die Stellen, wo man mit Sicherheit nachweisen kann, daß Kr nicht G und nicht L, auch nicht die mit H. Ecc. so vielfach wörtlich übereinstimmende H. Pist. zur Vor- lage gehabt hat, sondern einzig die H. Eoc. Nun hat aber Kr fast alle Begebenheiten, die es bringt, mit H. Ecc. gleichlaufend, wenn es auch viel kürzt, ändert oder hinzusetzt, vom Anfang an bis zum Schluß, bis zum Jahre 1409. So dürfen wir unbedenklich annehmen, daß der Verfasser von Kr die Hist. Ecc. als unmittelbare Vorlage gehabt und sie durchweg als Leit- faden für seine Darstellung benutzt hat.
4.
Es liegt nun die Frage nahe, ob der Eisenacher Verfasser von Kr nicht hier und da auch die H. Pist. benutzt hat, die doch auch von einem Eisenacher geschrieben, bis 1308 geführt war und dann noch einige Zusätze erhalten hatte. In der Tat hat der erstgenannte einige Punkte, die sich weder in Ecc. noch in G und L, wohl aber in H. Pist. finden. Jedoch ist hier zunächst von wörtlicher Übersetzung ganzer Partien nicht die Rede, und auch die sachliche UÜbereinstimmung ist ungenau. Heinrichs des Erlauchten Tod wird in Kr und H. Pist. in das Jahr 1287 verlegt, in beiden wird auch sein Alter angegeben, aber in Hist. Pist. auf 70, in Kr auf 76 Jahre. Vermutlich hat es Kr aus einer ähnlichen Ouelle wie H. Pist., vielleicht einer Erfurter Chronik. Nachzuweisen ist eine solche Erfurter OQuelle für die Nachricht von einem Zug des Landgrafen Friedrich nach Sachsen 1315, den allerdings Kr(S. 101 C) ins vorhergehende Jahr setzt: da gewan lantgraue Frederich der freidigir mit gewalt und listin Oschacz, Torgaw vnd Hayn obir(der ²⁹) Slbe. In der Cronica S. Petri Erford. mod. (M. G., SS. 30 S. 446) heißt es: Fodem anno Fridericus marcgravius Misnensis vi et arte
omnes munitiones... obtinuit, scilicet Kemelicz, Ossenicz, Lypez, Grimme, Dorgowe, Hain ober Elbe et alia multa.. Weder Ecc. noch Pist., weder G noch L hat etwas dem vi et arte Entsprechendes.
Mit einer Ungenauigkeit verbindet sich merkwürdigerweise auch eine andere Uberein- stimmung. Kr S. 100 C spricht wie Cron. s. Petri(M. G. SS XXX S.437) von dem Reichstag (zu Fulda) 1306 und nennt als Datum einen Peterstag, aber während die lateinische Chronik Vincula s. Petri(Petri Kettenfeier, 1. August) nennt, gibt Kr sente peters tag vor Fastnacht (P. Stuhlfeier, 22. Februar) an.
Zusammen mit G oder L oder beiden hat Kr aus derselben Quelle wahrscheinlich noch Ludwigs des Bayern Krönung(Kr S. 102, M G S. 452, freilich auch Pistor Kap. 92), das Ge- schick der Flisabeth von Hessen(Kr S. 102 A B etwas verändert, vgl. M. G. S. 454) die Belage- rung von 1346, wo das Datum mit dem in der Peterschronik(M. G. 461/62: Kr S. 102 B C) übereinstimmt, der Anlaß aber wieder in H. Pist. Kap. 101 sich findet, ferner die Ereignisse der Jahre 1340 und 1350, wo Kr(wie auch L) mit der Erfurter Chronik gemeinsam die Ju- denverfolgung und das Auftreten der Geißler dem Jahre 1340 zuweist, während fH. Pist. beides 1350 geschehen läßt.
Für die Zeit von etwa 1370 an können leicht eigene Erinnerung und mündliche Mit- teilung, überhaupt persönliche Beziehungen des Verfassers hineinspielen. So bringt Kr zwar
28) Das hat auch einen Schreiber von Kr verleitet, anstatt 1194 zu schreiben tusint zcwei hundert vier vnd nunczig iar. Die Berliner Hs. hat das Wort zewei nicht. 29) der ist in der Berliner Hs. von späterer Hand hinzugesetzt.


