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rung vor. Sonst schließt sie sich so genau an H. Ecc. an, daß die Ubereinstimmung nicht denkbar wäre, wenn dem Schreiber etwa L vorgelegen hätte, von G gar nicht zu reden, welches noch stärker als L abweicht.
Das Treffen von Wettin erzählt G nach H. Pist., denn es nennt bloß den Namen biclin, offenbar aus derselben OQuelle wie das unrichtig gelesene bichin der H. Pist.(c. 61), und hat wie H. P. kein Datum. Kr S. 90 und L Kap. 504 geben wie H. Ecc. das Datum und führen den Namen des Ortes in zwei verschiedenen Formen an, doch schreibt Kr ganz ent- sprechend der Vorlage viglin adir within(Ecc. viclin vel witin), während L die Namen um- dreht: vor witin adir vor wioelin.
Dasselbe Bestreben der Chronik L, von der Quelle auch in der Reihenfolge der genann- ten Namen abzuweichen, zeigt sich einige Zeilen später bei der Aufzählung der vom Braun- schweiger wieder herausgegebenen Burgen an der Werra. Diese Aufzählung hat ihre Ge- schichte. Die Erfurter Chronik(Mon. Germ. Scriptt. xXX S. 402) spricht nur von 8 Burgen, die Reinhardsbrunner Chronik(ebenda S. 624) nennt Allendorf und Witzenhausen„mit andern an der Werra liegenden Befestigungen“. Der Eisenacher Predigermönch, der die f. Pist. ver- faßt hat, setzt noch Eschwege davor. Diesem folgt G, macht aber noch eine vierte Burg ausfindig und sagt: Eschwege, Allendorf, Witzenhausen, Fürstenstein und andere vier. Der Schreiber von H. Ecc. seinerseits hatte zwei zu den von H. Pist. genannten hinzugefügt und nannte Eschwege, Bilstein, Fürstenstein, Allendorf, Witzenhausen. Genau diese Reihenfolge hat nun Kr, nur daß es die Zahl acht möglichst zu erreichen sucht, indem es noch Arnstein und Reichenbach hinzufügt. L dagegen wechselt die Folge, die Städte vorausnehmend: Esch- wege, Allendorf, Witzenhausen, Fürstenstein, Arnstein, Bilstein und fügt anstatt Reichenbach Wanfried hinzu, außerdem als achte noch eine Burg bei Allendorf, die aber zerbrochen sei. Daß hier Kr nur die H. Ecc. als Vorlage gehabt haben kann, ist völlig klar.
Die Erzählung, daß Dietrich von Landsberg 1270 seine Neffen zu sich geholt habe, hat Kr 900 D in wörtlicher UÜbersetzung aus Ecc. Sp. 438, während G sie— in Hl. Pist. fehlt sie ganz— sehr frei vorträgt; ähnlich wie G hat es dann L Kap. 521. Die Hungersnot von 1271 hat G mit H. Pist. gar nicht, Kr 900 f. nach H. Ecc. Sp. 438, L bringt sie, wohl mit Zuziehung noch einer anderen OQuelle, stark verändert. Ebenso berichtet Kr 100 A von Apitzens Legiti- mierung, indem es allein von den deutschen Chroniken H. Ecc. folgt. H. Pist. hat Zwar den- selben Wortlaut wie Ecc., fügt aber zu Tenneberg die Namen Brandenburg, Breitenbach, Brandenfels, Wildeck hinzu, die Kr bei seinem engen Anschluß an seine Quelle sicher nich weggelassen hätte.
Von den in Betracht kommenden lateinischen Ouellen ist H. Ecc. die einzige, die bei der Darstellung der Fehde mit dem Reußen von Plauen i. J. 1357 von Galgen spricht: Sp. 457 Advocatos Rusceni tantus timor invasit, timentes suspendia propter rapinas, quod castra dederunt salva vita, scilicet Zceginrogh, Triptis, Steyn, Roneburg, Werde. G und L erwähnen nichts von Galgen, während Kr(103 oben) sagt: vnd richten galgin uff vor sinen sloßtiin.
Schließlich hat Kr allein den Zusatz der H. Ecc. zu dem Bericht über das Unwetter von 1408: Supervenit hoc sedecies recenter(vgl. Holder-Egg. N. I. 20, 412) und zwar: man merchete vnd zcalte, das großir wettir sechbezen noch eyn andir quamen.
Starke Abweichungen von der annalistischen Reihenfolge, die sich H. Ecc. wegen un- genügender Ineinanderarbeitung seiner OQuellen zuschulden kommen läßt, macht Kr unbedenk- lich mit, wo G und L zeitlich richtig einordnen. H. Ecc. hat Sp. 406 die Kaisergeschichte bis 1214 geführt und beginnt darauf die Landgrafengeschichte mit Hermanns Regierungsantritt


