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Schreiber habe die ursprünglich mit einer anderen, später verfaßten Chronik verbundene Vorrede der Chronik G vorangestellt. Rothe habe nach 1421 dem Amtmann Bruno v. Teut- leben eine thüringische Chronik überreicht, die entweder aus einer Abschrift von G bestand (falls diese nämlich Rothes Eigentum sei) odereine gekürzte Form von L darstellte.
Im letzteren Falle fragt man: Wozu eine kürzere Form, wenn das vollkommenere Werk vorliegt? Oder hätte die Landgräfin eifersüchtig ihre Handschrift für sich gehütet? Und hätte Rothe wirklich noch einmal eine auf die Geschichte der Landgrafen beschränkte Chronik verfaßt, wenn eine weniger Jahre vorher von anderer Hand herrührende ebenfalls deutsche mit dem gleichen Thema vorlag? Da überdies kein Zweifel herrschen kann, daß G Rothes Werk ist, so fällt diese zweite Annahme ganz weg. Daß aber die Vorrede G für eine bloße Abschrift abgefaßt sei, das ist undenkbar, dem widerspricht ihr ganzer Inhalt. Diese Vorrede kann sich nur auf eine neue Schöpfung beziehen. Ganz anders liegt die Sache bei der an- deren Vorrede. L soll als eine neue Schöpfung gelten, und Rothe hat durch die Erweiterung und die vielen Anderungen dafür gesorgt, daß die Landgräfin es als ein neues Buch ansehen konnte. Daran ändern auch die Worte in Vorrede G Str. 11 nichts:„Nun muß ich doch vol- lenden mit diesem andern Buche.“ Auf die kurz vorher erwähnten zwei Bücher, die den Fürsten gewidmet sind, kann es sich nicht beziehen, weil der Ausdruck„Dieses andere Buch“ nur auf ein vorausgegangenes deutet. Aber die Chronik L kann es auch nicht sein, sondern es muß ein gereimtes Werk sein, denn es folgen unmittelbar darauf die Worte:„Konnte ich es sonst(mit Reimen) schmücken, so muß ich jetzt auf Reime verzichten.“ Ich halte es für wahrscheinlich, daß diese Dichtung der Ritterspiegel ist, denn Petersen weist S. 41 f. Selbst nach, daß der Ritterspiegel Adligen gewidmet sei— er richte sich an die Ritterschaft im allgemeinen. Auch die Zeit nach 1412, die Pe tersen für die Entstehung des Gedichtes er-— schlossen(S. 48 f.), würde gut dazu stimmen. Nehmen wir nun an, daß auch der Ritter- spiegel schon für Bruno von Teutleben(oder wenigstens für den adligen Kreis, zu dem er gehörte, bezüglich für die Söhne) bestimmt war, so ist die ganze Stelle der Vorrede Völlig klar. Denn die vorhergehende Strophe mit ihren Klagen beweist, daß jenes eine vorausgehende Buch ein Sittenspiegel war:
Es musse got erbarmen,
das vnsir gebrechen sint s0 vil. das volg beginnet voraurmen,
es herschet itezunt wer da vil.
Dann folgen die Worte: nu muß ich doch voldrucke mit dissem andern buche. Rothe hat im Ritterspiegel den Verfall der ritterlichen Sitten beklagt und den Adel zu den Idealen des alten Rittertums zurückzuführen gesucht, jetzt führt er dem einflußreichen fürstlichen Beamten die
Geschichte des Thüringer Landes und seiner Herrscher vor, denn die muß— wie richtig ist das!— ein Berater der Fürsten kennen.
Ffursten, grauen, was fryen orin schaden vnde fromen
vndée stete han getreben gebuwit ouch die landtth
or vortorben vnde gedegen
das findet man beschrebin, An deme mag man lerne,
wie es her kommen sye. Wie sie sint uffhommen es tordert on gSgar gerne, vndèe was sie han geant, wer waer Sten wones 5 y.
Man wird nun vielleicht sagen, in der andern Vorrede entschuldige sich ja Rothe ebenfalls, daß er nicht in Reimen schreibe und das lasse darauf schließen, daß er in einem vorausgehenden ähnlichen Werke auch den Reim angewandt habe. Aber hier nimmt Rothe


