Günthersleben(Bl. 174 u. 175), ebenso die Erklärung der Namen luppenitz, raniß, oppolch
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kirche nahesteht, daß er den Rotheschen Eitterspiegel kennt, daß ihm die Familie des Rats- meisters Reinhard Pinkernail wohlbekannt ist, dem Rothe eines seiner Rechtsbücher gewidmet hatte— kurz, daß der Verfasser kein anderer ist als Johannes Rothe.
Trotzdem hat O. Posse ²⁴) Witzschels Beweise für unhaltbar erklärt.„Beide Chro- niken gehen vielmehr nebeneinander her, widersprechen einander oft und stimmen nur dann überein, wo Rothe die kürzere Bearbeitung in seiner Chronik aufgenommen hat.“ Posse ver- spricht näheren Nachweis, hat ihn aber nicht nachgeholt. Seine angeführten Worte können jedenfalls gar nichts gegen die Annahme beweisen, daß beide Chroniken denselben Verfasser haben. Richtig kennzeichnet Petersen S. 25 f. des Chronisten Arbeit:„Fbensowenig als G ein gekürzter Auszug aus L ist, ebensowenig ist L schlechthin eine Erweiterung in dem Sinne, daß der Inhalt von( unvermindert und wortwörtlich übernommen und nur durch neue Exkurse ergänzt wäre. Wo L mit G inhaltlich übereinstimmt, da ist durch Anderungen der Konstruk- tion, durch Wortumstellungen, Anwendung von Synonymen und andere Mittel Satz für Satz geflissentlich der vollkommene Gleichlaut vermieden worden. Andererseits läßt sich an vielen Stellen ersehen, daß L auf dieselben lateinischen OQuellen noch einmal unmittelbar zurück- geht, aus denen G geflossen war. G war also nicht in dem Sinne Vorarbeit, daß es für Rothe eine nochmalige Heranziehung derselben Quellen erspart hätte.“ Das ist, meine ich, nicht die Art eines Ausschreibers, sondern ganz natürlich das Verfahren eines Mannes, der sein einem vornehmen Ferrn gewidmetes Geschichtsbuch zu einem größeren mit erweitertem Thema zu verarbeiten hat, um dieses seiner Landesherrin als ein neues Werk zu überreichen.
Petersen findet es aber auffällig, daß„gerade solche Partien von L, die Rothes persön- lichste Anteilnahme verraten, z. B. Kap. 736 die Darstellung der Fisenacher Ratshändel, in G vollständig fehlen.“ Aber gerade diese Partien fand Rothe in seinen Ouellen nicht, und diesen Quellen folgte er doch in G noch fast ohne Ausnahme Punkt für Punkt. Von der einen Chronik zur anderen hat er sich aber als Geschichtsdarsteller ohne Zweifel vervollkommnet und wagt daher in L selbständige Darstellung des von ihm Frlebten. Und abgesehen davon, was wissen wir, ob Rothe nicht noch einen besonderen Anlaß hatte, jene Dinge in G zu ver- schweigen oder in L hervorzuheben?
Weniger Wert will Petersen mit Recht auf stoffliche Widersprüche legen, da ja Rothe in ein und derselben Sache verschiedenen Gewährsmännern folgen kann. Als Beispiel solcher gegensätzlichen Darstellung führt er eine Stelle aus L Kap. 156 und das entsprechende Stück aus Gan. In L heißt es: Do danne quomen sie an den swartzen walt unde dorumb bo nan- ten dieselben herren, die is buweten, das sloß Swartzburg. Etzliche sprechen das ein koler an dem berge geseßen hette do man die burg ufsluge, dorumb wart die burg Swartzburg gnant. G dagegen bietet nur die zweite Erklärung: Vnde quamen an den swartzen walt. Vnde erwelten den bergh czu einer borg. Vnde da saß ein Roler vnde hette sine mylere da gehat vnde daß dar von daß ertrich an den enden swartz waß von deß wegen so wart daß sloß da Swartzhorg genannt.
Aber hier braucht der Chronist nicht einmal verschiedene Gewährsmänner gehabt zu haben, nach schriftlichen Quellen wenigstens ging er hier schwerlich. Rothe hatte eine beson- dere Neigung, Namen zu erklären oder Namendeutungen zu erwähnen, die im Volke im Schwang waren. Man denke an die Erklärung der Namen Thüringer(Törlinge) L Kap. 133, Eisenach und Wartburg Kap. 34, Henneberg 155, Käfernburg, Gleichen, Frankenstein, Metil- stein 156, Reinhardsbrunn 351, Schauenburg 334. Dem entsprechen in G Deutungen wie die von Brandenburg, Treffurt, Normannstein, von Utterode, Hötzelsrode, Gospenrode, Schnell- mannshausen(die hs hat fälschlich fulmanbhuben anstatt snelmanbhußen), Ettenhausen und
24) Histor. Ztschr. 31(1874) S. 36 A.


