Jahrgang 
1904
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Diakonus Himmel, ebenso wie sein Fortsetzer, der Kirchner Valentin Stör, sie im Anfang des XVII. Jahrhunderts als noch auf dem Rathaus befindlich verzeichnen.

Wie es sich mit dem sogenannten Kettenbuche verhält, ist nicht ganz klar. Das eine leuchtet ja ein, dass das Buch offenbar seinen Namen davon gehabt hat, dass es nach der Sitte des Mittel- alters mit einer Kette am Sitzungstische des Schöppenstuhls befestigt war, damit es nicht entfernt werden könne und man es jederzeit zur Hand habe; aber was sein luhalt gewesen, ob es eines der beiden vorgenannten Bücher enthalten hat, oder beide, oder ein von beiden verschiedenes drittes, darüber fehlt uns jeder Anhalt.

Etwas anders verhält es sich mit den drei anderen genannten Sammlungen: dem Richter-, Schöffen- und Frevelbuch, die gleichfalls durch den Brand von 1636 mit vernichtet worden sind. Die Titel geben uns genauen Aufschluss über den Inhalt, und so sehr auch der Verlust dieser wich- tigen Rechtsquellen zu beklagen ist einen Trost haben wir: ist auch der Wortlaut des Textes verloren das wesentliche des Inhalts besitzen wir, nämlich in den jüngeren Bearbeitungen des Eisenacher Stadtrechts, die erhalten sind.

Es sind dies:

1. das Eisenacher Rechtsbuch der Königlichen Bibliothek zu Cassel¹), 2. die Purgoldsche Glosse,

3. der Rezess von 1648 und

4. die Eisenacher Statuten von 1678.

1. Das Rechtsbuch der Casseler Bibliothek ist(nach Ortloff) keine offizielle Rechts- sammlung, sondern eine Privatarbeit eines Ratsmitgliedes oder Stadtschreibers, enthaltend eine ver- gleichende Zusammenstellung des Eisenacher Stadtrechts mit den Grundsätzen des Sachsenspiegels, des sogenannten Rechtsbuches nach Distinktionen und anderen Stadtrechten, namentlich dem kölnischen und magdeburgischen. Es stammt aus dem XV. Jahrhundert und zerfällt in 3 Bücher:

1. von Sippschaft,

2. von Hergewete, Grade und Lipzucht,

3. von Husung, Aeckern und Vieh, woraus sich der privatrechtliche Charakter des Inhalts ergibt. Von besonderem Werte sind die häufigen Hinweisungen und Citate aus den vorher genannten, aber verlorenen Eisenacher Rechtsbüchern, welche allerdings noch zahlreicher vorkommen in der

2. Purgoldschen Glosse. Joh. Purgold wurde 1490 Stadtschreiber in Eisenach und kam wegen seiner umfassenden Gelehrsamkeit und Rechtskenntnis nach einigen Jahren in den Rat. Er ist 1502 zum ersten Male magister consulum gewesen und darauf in regelmässigem Wechsel alle zwei Jahre wieder geworden. Zuletzt begegnet uns sein Name in den Ratsverzeichnissen vom Jahre 1522. Um diese Zeit muss er in hohem Alter gestorben sein. Die Familie hat dann noch ungefähr 100 Jahre in Eisenach gelebt, ist aber späterhin nach Gotha gezogen. Purgolds Werk, das im Jahre 1503 vollendet ist, besteht in der Hauptsache aus zehn Büchern, von denen die ersten vier, wie das Casseler Rechtsbuch, Ehe-, Erb-, Vormundschaftsrecht, Obligationsverhältnisse, Kauf- und Verkaufsangelegen- heiten, Schaden, den das Vieh anrichtet, sowie Trift- und Jagdrecht behandeln, die folgenden sechs dagegen sich als Ueberarbeitang und Kommentar des Schöften- und Richterbuches geben. Da nun

³) herausgegeben von F. Ortloff, Sammlung deutscher Rechtsquellen. Band I. Jena 1836.