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tretenen Amts- und Stadtgerichte zufielen, und die Polizeisachen von Staats- und Stadtbehörde ge-
meinschaftlich bearbeitet und erledigt wurden.
Der Schöppenstuhl hatte sich also vorwiegend zu beschäftigen mit Familien- und Erbschafts- angelegenheiten, mit Kauf und Verkauf, mit Streitfällen im kommerziellen und gewerblichen Leben, mit dem gesamten Innungswesen, mit den Fragen, die das Bürgerrecht betrafen, mit Wald- und Flurangelegenheiten und endlich der rechtlichen Seite des Kirchen-, Schul- und Armenwesens.
Immerhin bildete dies ein erkleckliches Material von grosser Reichhaltigkeit, das die Mitglieder des Schöppenstuhls vollauf beschäftigte und ein nicht geringes Mass von Erfahrung, Rechts- und Sachkenntnis erforderte, zumal wenn wir bedenken, dass der Eisenacher Schöppenstuhl, wie oben angegeben, auch noch die Appellationsinstanz für die erstinstanzlichen Gerichte und Schöppenstühle des gesamten Thüringer Landes bildete. Daher ist es erklärlich, dass unter den Ratsfamilien sich nach und nach ein Stamm von tüchtig geschulten Juristen heranbildete, dass man die Normen und Grundsätze, nach denen man verfuhr, festzuhalten bestrebt war, und zwar in doppelter Form, nämlich einmal in Sammlungen von Entscheidungen und Urteln, die als Praejudize für zukünftige Fälle gelten sollten, und dann in eigens und förmlich kodifizierten Rechtsbüchern, in denen das beim Eisenacher Schöppenstuhl geltende und geübte Recht schriftlich aufgezeichnet und niedergelegt war.
Von den Sammlungen der Präjudizurtel hat sich nur wenig erhalten; eine kleine Anzahl von derartigen Entscheidungen, meist Erbschafts- und Vormundschaftssachen betreffend, befindet sich im Besitz des Verf.; etwas reichhaltiger ist eine Sammlung von Entscheidungen des Magdeburger Schöppen- stuhls, die derselbe auf Ansuchen des Eisenacher Stubls als Gutachten und präjudizielle Muster hierher
geschickt hat und die Verf. vor einigen Jahren in einer Handschrift des Eisenacher Stadtrechts auf- gefunden hat.
Besser ist es bestellt mit den kodifizierten Aufzeichnungen des in Eisenach beim Schöppenstuhle geltenden und geübten Rechtes. Zwar sind die aus alter Zeit genannten Originale verschwunden, doch lässt sich ihr Inhalt ohne allzugrosse Mühe aus den späteren uns erhaltenen Bearbeitungen wenigstens teilweise wiederherstellen.
Die verlorenen Bücher sind folgende:
1. Sebastian Letzius„vom Stadtrecht“, 2. Reinhard Pinkernail(pincerna)„des Rates Zucht“, auch bezeichnet als liber rituum ac morum Germanicorum“, 3. das sogenannte Kettenbuch, 4. das Schöffenbuch, 5. das Richterbuch, 6. das Frevelbuch.
Die beiden ersten werden nur in den Ratsfasten erwähnt; ihre Abfassung fällt in das Ende des XIV. Jahrhunderts, wo ihre Verfasser Mitglieder des Rates waren. Verloren gegangen sind sie bei dem grossen Brande am 12. November 1636, in welchem das Rathaus“) mit dem gesamten Archiv in Flammen aufging; bis dahin müssen sie vorhanden gewesen sein, da der Verfasser der Ratsfasten,
¹) Das alte Rathaus befand sich nicht immer an der Stelle des jetzigen, sondern zeitweise westlich davon zwischen dem jetzigen Grossherz. Schlosse und der Georgenkirche. Vgl. Storch, top. hist. Beschr. von Eisenach, pag. 120.


