Jahrgang 
1904
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chori zu zwölf Personen, die den alternierenden Rat der Geschlechter bildeten, ein dritter chorus von zwölf Männern aus dem Kreise der Zünfte gebildet wurde.

Indessen die Einrichtung bewährte sich nicht. Es gab beständig Zank und Streit die Rats- 8 8 8 fasten bemerken naiv:viele Köche verderben den Brei die Geschlechter behielten die Oberhand.

So kehrte man schon nach 5 Jahren, 1392, zum alten Modus des Stadtregiments in zwei chori zurück, allerdings jetzt zu je 18 Personen, also wahrscheinlich jeder durch sechs Innungsmeister verstärkt, doch nur, um nach weiteren 5 Jahren, 1397, sich der bis 1384 bestandenen alten Verfassung wieder zuzuwenden, d. h. einem Rat von zwölf Mitgliedern, durch Zuziehung des abgetretenen Rates auf 24 verstärkbar, und dem Kollegium der quatuorviri als Vertreter der Zünfte, wobei allerdings, wie schon bemerkt, durch gelegentliche Kooptation von gewesenen quatuorviri dem Rate frisches Blut aus dem Kreise der Innungen zugeführt wurde.

Mit dem Ende des XV. Jahrhunderts beginnt die Blüte der deutschen Städte zu welken. Es ist hier nicht der Ort, auf die Ursachen dieser Erscheinung des näheren einzugehen; nur kurz sei erwähnt, wie dadurch, dass der Welthandel zum Teil ganz neue Bahnen einschlug, dass die seefahrenden Völker des Westens sich desselben bemächtigten, Deutschlands Handel auf Jahrhunderte hinaus aufs empfindlichste geschädigt und lahm gelegt wurde, dass in Folge davon auch der Gewerbefleiss ins Stocken kam, bis erst das XIX. Jahrhundert neues fröhliches Leben und Gedeihen brachte, dass ferner die Wirren der religiösen und politischen Kämpfe des XVI. und XVII. Jahrhunderts einen entschiedenen Rückschritt in der Kulturentwickelung unseres deutschen Vaterlandes herbeiführten, und dass endlich das Emporkommen eines starken, selbsthewussten und tatkräftigen Territorial- fürstentums in gleicher Weise wie der zum Schattenbilde herabgedrückten Kaiserlichen Reichsgewalt. so auch dem stark entwickelten Bürgertum und Bürgersinn der deutschen Städte ein Ende machte,

So darf es uns denn nicht Wunder nehmen, dass auch hier in der Stadt Eisenach, die schon durch die Verlegung der Residenz nach Wittenberg einen schweren Schlag erlitten hatte, das luteresse an den städtischen Angelegenheiten mehr und mehr schwand und an Stelle des alten fröhlichen Bürgerlebens allmälig papierener Schreibmechanismus und vielregierende Büreaukratie in die Höhe kamen. So ist es ganz erklärlich, dass die Zahl der Ratsmitglieder sich stetig verminderte, zumal auch die Bedeutung und Tätigkeit des Schöppenstuhls immer mehr abnahm 1498 finden wir nur noch acht Ratsmitglieder verzeichnet, von 1622 ab nur noch sechs, und von 1798 ab gar nur noch vier, neben denen dann immer noch die Vierherren weiter bestanden.

Die alte Zeit war dahin, und so war es ganz naturgemäss, dass Herzog Karl August im Jahre 1813 die alte Stadtverfassung gänzlich aufhob und an ihre Stelle eine den Anschauungen seiner Zeit entsprechende mit einem Stadtdirektor an der Spitze setzte, bis nach den Bewegungen des Jahres 1848 dann endlich im Jahre 1850 die noch jetzt bestehende Stadtverfassung eingeführt worden ist.

III.

Wir wenden uns nun dem Schöppenstuhle zu, der bis jetzt nur vorübergehend gestreift wurde.

Vor das Forum des Schöppenstuhls gehörten, wie schon bemerkt, die sogenannten Civilsachen,

während die Kriminalsachen dem landesherrlichen Amtmann resp. später dem an dessen Stelle ge- 2*