Jahrgang 
1904
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Aufschwunges von Handel und Gewerbe und des dadurch bedingten Erstarkens des Handwerkerstandes

auch in Eisenach eine Auflehnung des letzteren gegen das ausschliessliche Regiment der Geschlechter. Zwar scheint es hierorts nicht, wie anderwärts, zu blutigen Kämpfen zwischen den Zünften und den Geschlechtern gekommen zu sein es ist wenigstens nirgends etwas davon überliefert, doch setzten auch in Eisenach, wie fast allerwärts, die Zünfte es durch, dass ihnen ein Anteil an der Gemeindeverwaltung eingeräumt wurde, über deren Führung laute Klagen gegen die regierenden Herren erhoben wurden. Zu diesem Zwecke wurden alljährlich von den Zünften vier Männer erwählt, die namentlich in Finanzangelegenheiten teils eine Kontrole über den Rat ausübten, teils direkt mit ihm zusammenwirkten. Diese quatuorviri, Vierherren, Vormünder, oder auch Geschworene von der Ge- meinde kommen seit 1384 regelmässig vor bis zur Aufhebung der alten Stadtverfassung im Jahre 1813.

Unter ihren Funktionen wird besonders hervorgehoben die Verteilung und Erhebung des Ge- schosses, d. h. der städtischen Abgaben und Steuern, und die Verwaltung des gemeinen Kastens, d. h. der Stadtkasse, natürlich immer in Gemeinschaft mit den beiden Kämmerern. Da nicht selten für einzelne dieser Viermänner auch der AusdruckWeinmeister gebraucht wird, so werden wir nicht fehlgehen in der Annahme, dass die Erhebung des Eingangs- und Durchgangszolles für Wein, der ja das ganze Mittelalter hindurch einen wichtigen Handelsartikel gerade auch für Eisenach pildete man denke an die Weinstrasse und die Verwaltung des städtischen Weinkellers wesentlich mit zu ihren Obliegenheiten gehört haben. Für wie wichtig aber dieses Amt gehalten wurde, geht aus der Bestimmung hervor, dass die quatuorviri nur in ganz ausnahmsweisen Fällenbei nachweis- licher Leibes- oder Herrennot eine Nacht ausserhalb des Weichbildes der Stadt zubringen durften.

Unerwähnt darf nicht bleiben, dass in klassischer Reminiscenz an die römischen Volkstribunen die quatuorviri ursprünglich nicht in die Ratsstube zugelassen wurden, sondern an der offenen Türe sitzen mussten, aber ebenso wie jene allmälig ihre Stühle immer weiter in die Ratsstube hineinrückten, bis sie endlich bei geschlossener Türe an den Verhandlungen teilnahmen. Auch sonst ist eine Aehn- lichkeit mit der Entwickelung der Verhältnisse in der grossen Stadtrepublik des klassischen Altertums nicht zu verkennen. Wie nämlich in Rom einerseits aus den plebejischen Familien, die Eintritt in die höhere Staatslaufbahn erlangt hatten, gar bald die Nobilität erwuchs, die sich wieder von den früheren Standesgenossen absonderte, andererseits aber auch junge Männer aus patrizischen Geschlech- tern gelegentlich das Volkstribunat als Ausgangspunkt und Vorschule ihrer politischen Karriere benutzten, so bildete sich auch hier in Eisenach und ebenso in vielen anderen deutschen Städten

bald ein abgegrenzter Kreis von Familien aus der Mitte der Zünfte, aus denen zumeist die quatuorviri sich rekrutierten. Seinen demokratischen Charakter verliert das Amt mit der Zeit noch mehr dadurch, dass einmal mit Vorliebe solche Zunftgenossen, die quatuorviri gewesen und dadurch schon mit der städtischen Verwaltung bekannt geworden waren, in den Rat kooptiert und damit in das Patriziat aufgenommen werden, andererseits dadurch, dass es üblich wird, dass die Patriziersöhne ihre Laufbahn als städtische Beamte als quatuorviri beginnen, sodass dieses Amt für sie geradezu die Vorschule für die Ratsherrenlaufbahn bildet.

Indessen mit der Errichtung des Amtes der Vierherren hatte die demokratische Bewegung in Eisenach ihr Ende zunächst noch nicht erreicht. Die Zünfte klagten immer noch, dass die Stadt schlecht verwaltet werde, und verlangten geradezu Zulassung zum Rat. Durch ein Geschenk von 300 Schock Groschen an den Landgrafen Balthasar setzten sie es schliesslich wirklich durch, dass dieser ihnen im Jahre 1387 den Zutritt zum Rat bewilligte in der Weise, dass ausser den beiden

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