Jahrgang 
1893
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§ 8. Im Übrigen gelten im Bezug auf die Stellung der Aufgaben, ihre Bearbeitung, die Behandlung der Tauschungsversuche, die Censirung der Arbeiten, die Befreiung der Schüler von der mündlichen Prüfung, die Ausgleichung ungenügender Leistungen und die Abfassung des Prüfungsberichtes die entsprechenden Bestimmungen der Prüfungsordnung für die Gymnasien. § 9. Wer die Prüfung besteht, erhält ein Zeugnis nach dem Vordruck D der preussischen Ordnung der Abschlussprüfung nach dem sechsten Jahrgange neunstufiger höherer Schulen

Der neue Lehrplan wird ausser den Anderungen, auf die schon der neue Stundeuplan von selbst hinweist, eine grössere Umgestaltung nicht erfahren. Uber ihn wird der nächste Jahresbericht weitere Mitteilungen bringen.

Die Weihnachtsferien dauerten vom 23. Dezember bis 5. Januar.

Am 27. Januar ward der Geburtstag Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm II. festlich begangen. Herr Professor Kühn hielt die Festrede über die litterarische Aufklärung in Frankreich während des 18. Jahrhunderts und die grosse Revolution. Gesänge, abwechselnd mit Vorträgen der Schüler, leiteten die Feier ein und schlossen sie.

Die schriftliche Reifeprüfung fand am 20. 25. Februar statt.

Am 10. März fand unter dem Vorsitz des Herrn Oberschulrat Dr. Leidenfrost als Gross- herzoglichen Kommissars die mündliche Reifeprüfung statt. Neunzehn Schüler und ein Auswärtiger hatten sich zur Prüfung gemeldet. Die Schüler erhielten sämtlich das Reifezeugnis, drei von ihnen waren von der mündlichen Prüfung befreit.

Am 20. März fand die Entlassung der mit dem Reifezeugnis abgehenden Schüler statt. In ihrem Namen sprach in deutscher Rede Gildemeister, dann händigte ihnen der Director die Zeugnisse ein. Gesang unter Leitung des Herrn Prof. Thureau begann und schloss die Feier.

Der Schluss des Winterhalbjahres erfolgt mit der Verteilung der Censuren und der Versetzung am 24. März.

Da im vergangeneu Sommer teils wegen zufälliger Verhältnisse, teils wegen der übermässigen Hitze und aus gesundheitlichen Bedenken ein Ausflug sämtlicher Schüler nicht unternommen worden ist und nur einige Klassen kleine Spaziergänge gemacht haben, so sind die Zinsen der Caesar Butschke-Stiftung(Programm 1888/89, Seite 7 8) nur zu einem geringen Teile zur Verwendung gekommen. Den Stiftern selbst war es erwünscht, dass dem Direktor des Gymnasiums auch in solchen und ähnlichen Fällen stets eine freie Verfügung über den Ertrag der Stiftung nach Massgabe der für sie getroffenen Bestimmungen gewährt werde; namentlich sollte er berechtigt sein, den nicht verwendeten jährlichen Zinsertrag ausser zu dem bereits bestimmten Zweke auch zu Ausflügen in einem der nächsten Jahre zu verwenden. Herr Hermann Butschke und seine Frau Gemahlin haben es durch ihr gütiges Entgegenkommen ermöxlicht, dass den früheren Bestimmungen einige darauf sich beziehende Ergänzungen zugefügt werden konnten.

Die Stiftung ist bisher vielleicht die einzige ihrer Art für höhere Schulen; ihre Bestimmungen, ebenso wohlthätig wirkend wie edelsinnig gedacht, kennen auch keine Unterscheidungen, wie sie sonst in anderen Beziehungen öffentliche Schulen beobachten müssen(§ 8), und gleichen in Wahrheit und nicht bloss materiell Unebenheiten menschlicher Verhältnisse aus, soweit das überhaupt möglich ist. Die Stiftung enthält nun folgende Bestimmungen, die im Interesse erweiterter Verbreitung hier zum Teil nochmals bekannt gegeben werden:

§ 1. Zum Gedächtnis für unsern am 10. Januar 1889 so früh dahingeschiedenen Sohn Caesar Butschke, geb. in Hamburg den 28. Juli 1873, errichten wir eine Stiftung, welche den Namen

Caesar Buischke-Stiftung

trägt, und bestimmen für dieselbe ein Kapital von Zehntausend Mark(10000 Mhk.). § 2. Da unser Sohn seit Michaelis 1886 Schüler des Eisenacher Carl Friedrich-Gymnasiums gewesen ist, zuletzt als Schüler der Obertertia, So glauben wir sein Andenken nicht besser ehren zu