Jahrgang 
1883
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beauftragt, diese Frage zum Gegenstande einer eingehenden Beratung in den Lehrer-Konferenzen zu machen und der Grossherz. Staatsregierung durch Vorlegung des Protokolls von dem Resultate derselben in Kenntnis zu setzen.

Diese Beratungen fanden unter Leitung des Direktors vom 23. Oktober bis 11. November 1882 statt, indem für jeden einzelnen Gegenstand je ein Referent und je ein oder zwei Correferenten bezeichnet waren; bei denselben wurden ganz besonders auch die Lehrziele und die Anforderungen der Maturitätsprüfung berücksichtigt, wie sie in der preussischen Ordnung der Entlassungsprüfungen. und in der sächsichen Verordnung aufgestellt sind. Die Protokolle dieser Verhandlungen wurden am 13. November an das Grossh. Staatsministerium eingesendet; am 13. Januar fand eine Kon- ferenz in den Geschäftsräumen des Ministerialdepartements des Grossh. Hauses und des Kultus statt, zu welcher die drei Direktoren der Gymnasien in Weimar, Eisenach uud Jena eingeladen waren, um ihr gutachtliches Urteil abzugeben.

Unter Berücksichtigung dieser von den Direktionen und Lehrer-Kollegien erstatteten Gut- achten hat die Grossherz. Staatsregierung die Entschliessung gefasst, den für die preussischen Gymnasien festgestellten Lehrplan mit gewissen Modifikationen, wie sie teils das Interesse ein- zelner Unterrichtsfächer, teils die Rücksichtnahme auf möglichste Entlastung der Schüler zu fordern schien, in den Gymnasien des Grossherzogtums zur Einführung zu bringen, und diese Entschliessung in einer Verfügung des Kultusdepartements vom 3. Februar den Direktionen mit- geteilt. Der Lehrplan ist folgender:

VIA,, V III' V II I 1e t n ,. h mendſn?g 1 0d8 ee u2 Peutsch. 3, e s 2, n ete 2 5 2 Lateinisch 10 10. 9 8 8 8 V 8 Griechischh 7 7 7 7 6 6 Französisch e 5S 3 2 E 2 n 2 Geschichte und Geographie. 2 4 43 3 3 3II 3 3 Rechnen und Mathematik. 3 4 4 1 ſn 4 Naturbeschreibung 2 1 2 2 v Schreiben..2 2 5b Hieni V V Zeichnen 22 N EDi u Sa. 27 29 30 30 30 30 30 30 30 Hebraisch.. V V Sla entssua erstlaulodtss 2e Gesang.... 1 51 L aul 1 ½ 1 in il 1 urnen..... 22 V 212 2 2 V 921 bh 2 2

Für das nächste Schuljahr gestaltet sich einstweilen der Lehrplan so, dass in den Klassen II Il das Lateinische durchweg noch 9 St., das Griechische durchweg 6 St. hat, auf das Französische in III 3 St. entfallen; weiterhin, wenn eine Verminderung der französischen Stunden in IIIl' zulässig und eine Vermehrung der griechischen Stunden in III und II nötig ist, wird dann nach und nach der neue Lehrplan ausgeführt. Ferner musste von der Einführung des obligatorischen Zeichenunterrichts für VI IV noch abgesehen werden, da zuvor eine denselben betreffende Vorlage dem im Herbste dies. Jahres zusammentretenden Landtage zugehen wird (M.-V. 22. März 1883).