Jahrgang 
1883
Einzelbild herunterladen

ministerium dem Gymnasium überwiesener Extraneus, welcher sich das Reifezeugnis eines Real- gymnasiums bereits erworben hatte, die Prüfung im Lateinischen, Griechischen und in der alten Geschichte.

Die öffentlichen Prüfungen der einzelnen Klassen wurden vom 12. bis 14. März gehalten.

Da das Geburtsfest Seiner Majestät des deutschen Kaisers in die Ferien auf den grünen Donnerstag fiel, so musste von der Veranstaltung einer Schulfeier an diesem Tage abgesehen werden: daher war eine Vorfeier dieses nationalen Festes mit der Entlassung der Abiturienten am 16. März verbunden, bei welcher zugleich im Namen der übrigen Abiturienten Körner die lateinische Abschiedsrede hielt. Darauf hielt der Direktor die Festrede, in welcher auf die doppelte Bedeutung des Tages Bezug genommen wurde, und händigte den abgehenden Schülern ihre Zeugnisse ein.

Der Gesundheitszustand der Lehrer und Schüler war im ganzen gut. Die im Winter hier in der Stadt herrschende Masern- und Scharlachepidemie verursachte nur mässige Störungen des Unterrichts. Zwei Schüler hat die Anstalt durch den Tod verloren. Am 4. September starb nach langen Leiden gottergebenen Sinnes Otto Hensgen aus Eisenach, das einzige Kind seiner Eltern, ein fleissiger Schüler der Obertertia. Der Tod war für ihn eine Erlösung von unheilbarem Siechtum Seine Klassengenossen gaben ihm das letzte Geleite. Am 18. November starb der Obertertianer Otto Hartmann aus Sondheim vRh., ein Knabe, der sich das Lob und die Aner- kennung aller seiner Lehrer erworben hatte und zu den besten Hoffnungen berechtigte. Er ward in seiner Heimat bestattet.

Herr Musikdirektor Helmbold erkrankte im Laufe des Winters, fühlte sich aber nach einigen Wochen soweit kräftig, dass er seinen Unterricht wieder aufnahm; bald aber trat ein Rückfall ein und nach mehrwöchentlicher Krankheit verschied er in der Frühe des 3. März, 76 Jahre alt. Während langer Jahre hat er treu und eifrig den Gesangunterricht an unserem Gymnasium erteilt und hat sich bis zu seiner Erkrankung trotz seines hohen Alters grosser Rüstigkeit und Beweglichkeit erfreut. Lehrer und Schüler geleiteten ihn am 5. März zu Grabe.

Am 17. März wurde mit der Verteilung der Censuren und mit der Bekanntmachung der Versetzung an die Schüler das Winterhalbjahr geschlossen.

Durch Verfügung des Grossh. Staatsministeriums vom 21. Januar erhielt die Direktion den Auftrag, Herrn Dr. Francke mitzuteilen, dass ihm von Ostern ab die Vertretung eines er- Krankten Lehrers am Weimarischen Gymnasium übertragen sei. Nach dem inzwischen erfolgten Tode des betreffenden Lehrers gelangte durch Verfügung vom 14 März an die Direktion die Mit- teilung, dass höchster Entschliessung zufolge Herr Dr. Francke als ordentlicher Lehrer an das Weimarische Gymnasium versetzt, und der Probekandidat Herr Dr. Flex als provisorischer Lehrer von dem gleichen Zeitpunkt an bestellt sei.

Herr Dr. Francke, über dessen Amtsantritt im vorjährigen Programm S. 3 berichtet ist, hat dem hiesigen Gymnasium ein halbes Jahr als Probekandidat und ein Jahr als ordentlicher Lehrer angehört und in dieser kurzen Zeit sich die Anerkennung seiner Vorgesetzten, die Achtung und die Liebe seiner Kollegen, der Schüler und deren Eltern in nicht gewöhnlichem Masse erworben, so dass ihn alle ungern seiner hiesigen Stellung entzogen sahen.

II. UNTERRICHT.

Von tief in den Organismus der Schule eingreifender Bedeutung sind die Veränderungen des Lehrplans, welche mit Beginn des neuen Schuljahres eintreten und nach und nach den Verhält- nissen entsprechend durchgeführt werden.

Nachdem durch Circular-Verfügung des Königlich Preussischen Ministers für geistliche u. s. W. Angelegenheiten vom 31. März 1882 und durch Verordnung des Königlich Sächsischen Ministers des Kultus und des öffentlichen Unterrichts vom 8. Juli 1882 für die Preussischen und Sächsischen Gymnasien neue und in den wesentlichsten Punkten übereinstimmende Lehrpläne festgestellt waren, glaubte unsere hohe Staatsregierung Veranlassung zu haben, die Frage in Erwägung zu ziehen, ob und in welchem Umfange den preussisch-sächsischen Lehreinrichtungen in unsern Grossherzoglichen Gymnasien Eingang zu gewähren sei. Infolge dessen wurde die Direktion